Weihnachtsbaum darf nicht mehr im Kreisel stehen

Von Martin Strohal | 28.11.2013 11:24 | Keine Kommentare

Weihnachtsbaum Friedrichstal 2012In den vergangenen zwei Jahren stand im Kreisel in der Berliner Allee/Wallonenstraße in Friedrichstal ein Weihnachtsbaum,  welcher auf ein großes positives Echo bei den  Bürgerinnen und Bürgern und Besuchern  gestoßen ist. Ortsvorsteher Kurt Gorenflo bedauert, dass ein Weihnachtsbaum im Kreisel nach den Verordnungen der Landesregierung Baden-Württemberg und Anwendung dieser Verordnung durch die Straßenbehörde Stutensee ab diesem Jahr nicht mehr möglich ist. Dafür dürfe der Weihnachtsbaum aber direkt neben dem Kreisel stehen. Der Ortschaftsrat Friedrichstal könne diese Verordnung nicht nachvollziehen, da es sich um eine 30 km/h-Zone handele und ein beleuchteter Weihnachtsbaum recht auffällig sei. Deshalb werde sich der Ortschaftsrat Friedrichstal gleich im nächsten Jahr mit diesem Thema wieder beschäftigen und eine Petition beim Landtag einlegen.

Der Leiter des Ordnungsamts Stutensee, Thomas Reiff, erläutert die Gründe für das Verbot des Weihnachtsbaums im Kreisverkehr: Hintergrund sei ein Erlass des Landes Baden-Württemberg, dass Kreisverkehrsplätze auf freier Strecke, im Verknüpfungsbereich mit der freien Strecke oder im Ortsrandbereich nicht mit feststehenden Hindernissen versehen sein dürfen. Dabei sei es also irrelevant, ob ein Kreisverkehr am Ortseingang vor oder hinter dem Ortsschild liege. Hintergrund sei das Ziel, die Zahl von Verletzten oder gar Getöteten bei Verkehrsunfällen zu reduzieren. Durch feste Einrichtungen wie Bäume oder Bauwerke sei es bei Unfällen immer wieder zu zusätzlichen Personenschäden bei Einfahrten oder Überfahrungen der Mittelinseln gekommen.

Was die konkrete Situation in Friedrichstal angeht, so liege der Kreisel im Ortsrandbereich, weshalb es nicht auszuschließen sei, dass Verkehrsteilnehmer mit erhöhten Geschwindigkeiten in den Kreisverkehr einfahren, was bereits mit Bildern der Verkehrspolizei dokumentiert worden sei. Das Aufstellen eines Weihnachtsbaumes, der in den vergangenen Jahren regelmäßig ganz erheblichen Umfang hatte, würde daher ein Hindernis mit zusätzlichem Verletzungsrisiko darstellen. Diese Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde werde vom Polizeipräsidium Karlsruhe als Fachbehörde geteilt. Im Übrigen vertrete auch der Versicherer der Stadt Stutensee diese Auffassung. Schon deshalb könne in Hinblick auf strafrechtliche Konsequenzen und mögliche Schadensersatzansprüche ein Baum an dieser Stelle nicht gestellt werden.

Im vergangenen Jahr sei der Weihnachtsbaum noch toleriert worden, da es damals noch generelle Diskussionen um den Erlass gegeben habe.

Unabhängig vom Aufstellungsort spricht Gorenflo dem Friedrichstaler Jens Schumann, Inhaber der Fa. Abbund-Center-Stutensee, der auch in diesem Jahr den Weihnachtsbaum aus dem Schwarzwald der Gemeinde überlassen hat, einen besonderen Dank aus.

forum Kommentare

Kommentare sind geschlossen