Bewerbung um Grundstücke im Lachenfeld bis 26.11.

Beitragsbild: OpenStreetMaps

Von Martin Strohal | 22.10.2014 20:45 | Keine Kommentare

Da der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. September kontrovers über die Anwendung des Bieterverfahrens sowie Bedingungen für Grundstückskäufer diskutierte und keine Einigung erzielt werden konnte, stand der Punkt in der Oktobersitzung erneut auf der Tagesordnung.

Es geht um den Verkauf der 22 städtischen Grundstücke im Neubaugebiet “Lachenfeld” in Blankenloch-Büchig. Der Ausschuss für Verwaltung und Soziales hatte folgende Bedingungen für die erste Bewerbungsrunde vorgeschlagen:

  • Hauptwohnsitz in Stutensee
  • oder schon einmal mindestens 5 Jahre Hauptwohnsitz in Stutensee
  • oder nachweislich Arbeitsplatz in Stutensee
  • und Verwendung des Grundstücks für eigenes Wohnungsbauprojekt.

Als Mindestgebotspreis sollen 430 EUR pro Quadratmeter einschließlich Erschließungskosten festgelegt werden. Die Vergabe soll an den Meistbietenden erfolgen.

Thomas Hornung (CDU) ist wichtig, dass Stutenseer bevorzugt berücksichtigt werden. Ein Arbeitsplatz in Stutensee soll hingegen nicht ausreichend sein. Zudem lege die CDU auch wert darauf, dass es Grundstücke für Leute gebe, die nur weniger ausgeben können. Allerdings sei das im Lachenfeld nicht möglich. Schließlich schreibe auch die Gemeindeverordnung vor, dass Kommunalbesitz zum Verkehrswert verkauft werden muss.

Ludwig-W. Heidt (Freie Wähler) will hingegen auch einen vorhandenen Arbeitsplatz in Stutensee als Bedingung akzeptieren. Er bedauert, dass es hier nicht möglich sei, sozial zu agieren. Das müsse aber an anderer Stelle erfolgen.

Wolfgang Sickinger (SPD) ergänzt, dass aufgrund des kleinen Gebiets und Angebot und Nachfrage leider keine Sozialrabatte möglich seien. Aber das Allgemeinvermögen dürfe nicht unter Wert veräußert werden. Dafür müsse man in anderen Bereichen etwas für Normalverdiener tun. Das Arbeitsplatzkriterium hält er aus Umweltgesichtspunkten für sinnvoll, weil dadurch Anfahrten reduziert werden könnten.

Ludwig Streib (Grüne) will den sozialen Wohnungsbau bei den nächsten Haushaltsberatungen berücksichtigen. Dabei kämen auch Mietwohnungen in Frage. Einen Arbeitsplatz in Stutensee hält auch er für eine sinnvolle Bedingung in Alternative zum Hauptwohnsitz. Er sprach noch einmal die Familienklausel an, da auch diskutiert worden war, Kinder als Bedingung zum Grundstückserwerb zu machen. Dies halte er nicht für sinnvoll, da viele Bauherren noch keine Kinder hätten und sie erst später bekämen.

Kurt Gorenflo (CDU) stellt fest, dass es bereits sehr viele Bewerber für die wenigen städtischen Grundstücke gebe. Deshalb seien Stutenseer, die ggf. auch schon einiges für die Stadt oder im Vereinsleben getan hätten, wichtiger als Auswärtige. Beim künftigen sozialen Wohnungsbau müsse auch die Anschlussunterbringung der Asylbewerber bedacht werden.

Heinrich Sickinger (SPD) stellte den Antrag, dass jemand, der zwar seinen Hauptwohnsitz in Stutensee habe, aber bereits eine Immobilie besitze, in der ersten Bewerbungsrunde nicht berücksichtigt werden solle. Dieser Antrag wurde jedoch bei drei Einthaltungen und nur einer Befürwortung mehrheitlich abgelehnt.

Für das Mindestgebot von 430 EUR und die Anwendung des Bieterverfahrens sprach sich dagegen die Mehrheit der Stadträte aus (1 Gegenstimme, 1 Enthaltung). Auch dass ein Arbeitsplatz in Stutensee eine Bewerbung begründen könne, fand eine Mehrheit bei fünf  Gegenstimmen.

Der erste Bewerbungsschluss wird auf Mittwoch, den 26.11.2014 um 12 Uhr und der zweite Bewerbungsschluss auf Freitag, den 30.01.2015 um 12 Uhr festgelegt. Zu diesen Terminen müssen die Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift “Kaufangebot Baugebiet Lachenfeld Blankenloch-Büchig” in der Kämmerei vorliegen.

Die Käufer der städtischen Grundstücke werden verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach Vertagsbeurkundung das erworbene Grundstück mit einem Wohnhaus bezugsfertig zu bebauen.

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