Erweiterte Leinenpflicht für Hunde – hilft das?

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Von Martin Strohal | 25.11.2015 21:47 | 12 Kommentare

[yop_poll id=”1″]Nach dem tragischen Unfall in Spöck Anfang Oktober, bei dem ein Mädchen von einem Hund schwer verletzt wurde (wir berichteten), hatte die CDU/FDP-Fraktion einen Antrag in den Stutenseer Gemeinderat eingebracht mit dem Ziel, Gefahr durch Hunde für die Bevölkerung zu reduzieren. Diesem Antrag hatte sich der Ortschaftsrat Spöck angeschlossen.

In der November-Sitzung des Gemeinderats war deshalb Udo Walz, Leiter der Polizeihundestaffel eingeladen, um Fragen der Stadträte zu beantworten und von seinen Erfahrungen zu berichten.

Oberbürgermeister Klaus Demal wies direkt am Anfang der Diskussion darauf hin, dass eine generelle Leinenpflicht für Hunde in Baden-Württemberg nicht möglich sei. Generell gelte die Leinenpflicht im Innenbereich, also innerhalb der Ortschaften. Außerhalb der Bebauung könnten Kommunen nur einzelne Bereiche mit Leinenpflicht versehen, z.B. Wege an Spielplätzen oder Baggerseen und viel frequentierte Wege. Die Leinenpflicht dürfe aus Tierschutzgründen jedoch nicht überwiegen.

Das städtische Ordnungsamt, vertreten durch Thomas Schoch, hatte einen Vorschlag erarbeitet, auf welche Wege der Leinenzwang in Stutensee ausgeweitet werden könne:

Büchig

  • Nördlicher Bereich zwischen Grünabfallsammelplatz und östlicher Fuß- und Radweg

Blankenloch

  • Bereich “Am Vogelpark”
  • Bereich Friedhof/Schulzentrum/TSG-Gelände/Schulsportanlage

Friedrichstal

  • Bereich Friedrichstaler Allee (zwischen Eichendorffstraße und der K3579)
  • Bereich Kirschenallee (zwischen Berliner Allee und der K3579)
  • Bereich Wallonenstraße (Rad- und Fußweg von der Rostocker Straße bis zur K3579/Sportplatz)

Spöck

  • Gewann “Wilhelmsäcker”

Staffort

  • Bereich der Drais-Grundschule
  • Bereich des Waldkindergartens

Mit desen Vorschlägen waren alle Stadträte einverstanden. Alle genannten Bereiche müssen mit Schildern ausgewiesen werden, damit auch Ortsunkundige informiert sind. Gleichzeitig wies OB Demal darauf hin, dass Schilder kein Allheilmittel seien. Man könne nicht an jeder Ecke ein Schild aufstellen. Die Hundehalter seien in der Pflicht sich zu informieren, wo sie ihren Hund anleinen müssten.

Einen interessanten Aspekt erhielt die Diskussion, als klar wurde, dass die Verordnung sich nur auf die öffentlichen Wege beziehen kann, nicht auf die Wiesen und Felder daneben. Dort müsste der jeweilige Grundstückseigentümer einschreiten.

“Wie muss ich denn reagieren, wenn ich einen Hundehalter antreffe, der seinen Hund nicht angeleint hat”, wollte Stadträtin Nicole Lacroix wissen. Auch hier zeigte die Antwort ein Problem auf: Wenn man den Halter nicht kenne, könne man gar nichts machen. Dieser sei schließlich nicht verpflichtet, sich auszuweisen. Wenn man ihn kenne und er sich im Gespräch nicht einsichtig zeige, könne man ihn beim Ordnungsamt anzeigen. Leider habe die Stadt nicht genügend Personal, um den Leinenzwang umfassend durch den kommunalen Ordnungsdienst überwachen zu können. Dafür wolle man auch keine neuen Stellen schaffen.

Udo Walz von der Polizeihundestaffel wies noch einmal auf die Fakten hin: Beißunfälle gäbe es sehr wenige in Stutensee. 2013 seien es zwei gewesen, 2014 drei und 2015 fünf. Betroffen seien außerorts hauptsächlich Jogger und Radfahrer, da sich diese schnell bewegen und den Jagdinstinkt im Hund wecken, und innerorts Briefträger. In dem von ihm betreuten Gebiet gebe es auch keine Hunderasse, die besonders auffällig geworden sei. Zehn verschiedene Rassen seien beteiligt. In den Kommunen gelte in der Regel die vom Regierungspräsidium vorgegebene Mustersatzung – bis auf die Stadt Karlsruhe, dort gebe es überhaupt keine Leinenpflicht, ohne dass es zu auffällig hohen Beißunfällen kommen würde. Die Reaktion Stutensees sei einmalig im Landkreis. In der Nähe von Spielplätzen hält Walz eine Leinenpflicht jedoch durchaus für gerechtfertigt. Auf Spielplätzen sind Hunde sogar komplett verboten.

Ansgar Mayr (CDU) legte Wert darauf, den Hundehaltern die aktuelle Verordnung nahezubringen. Im Natuschutzgebiet “Wilhelmsäcker” bei Spöck gäbe es immer wieder freilaufende Hunde, obwohl das nicht gestattet sei.

“Mir sind freilaufende Hunde ein Dorn im Auge”, bekannte Thomas Hornung (CDU) als Natur- und Vogelfreund, aber auch als Hundebesitzer. Er forderte mehr Aufklärung und Ausbildung der Hunde, die Halter seien schließlich bekannt, so dass man sie kontaktieren könne. In Niedersachsen gebe es sogar die Pflicht für Hundehalter, einen “Hundeführerschein” zu machen. Aktuell ist dies in Baden-Württemberg nur als Auflage nach einem Vorfall möglich, da jedes Bundesland seine eigenen Regelungen macht.

Ludwig-W. Heidt (Freie Wähler) begrüßte die erweiterte Leinenpflicht, sah aber das Problem der Kontrolle. Zumal es bei Staffort viel “Tourismus” aus Weingarten und Bruchsal gebe. Die Hundehalter kämen extra nach Staffort, um ihre Hunde auszuführen.

Nicole Lacroix (CDU) bat die Hundehalter darum, zu verstehen, dass Hunde, die nicht auf den Zuruf ihres Besitzers reagieren, von der Bevölkerung als Bedrohung wahrgenommen würden. Bei ca. 1100 in Stutensee registrierten Hunden, dürfe sich der Rest der Bevölkerung nicht eingeschränkt fühlen.

Lutz Schönthal (CDU) warnte davor, Hundehalter zu kriminalisieren. Es gehe nicht gegen Hundehalter, sondern um den Schutz der Bevölkerung. Er hoffe, dass sich Hundehalter von selbst an die Regeln hielten, auch ohne Kontrolle.

Manfred Beimel (Freie Wähler) hatte sich als Ortsvorsteher von Spöck bereits mit einschlägigen Studien beschäftigt. Seiner Ansicht nach würde ein Großteil der Hunde nicht auf das Zurufen ihrer Besitzer reagieren. Wenn sie ein Wildtier im Wald entdeckten, hätten noch viel weniger Halter die Möglichkeit, ihren Hund durch Zurufen zu beeinflussen. Er fragte nach der Möglichkeit, die Rasse Rottweiler, die in Spöck an dem Beißunfall beteiligt gewesen war, in Baden-Württemberg auf die Liste der gefährlichen Hunde (sog. “Kampfhundeverordnung”) zu bekommen. Eine entsprechende Petition plane man in Spöck. Walz antwortete darauf, dass in Baden-Württemberg nur drei Rassen auf dieser Liste stünden und als besonders gefährlich eingestuft werden: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier. Neun weitere Rassen werden ebenfalls als Kampfhunde geführt: Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Der Rottweiler hingegen stünde bundesweit nur in Bayern auf der Liste. Da Rottweiler aus dem Ort Rottweil in Baden-Württemberg kommen, hielt Walz es für unwahrscheinlich, mit der Spöcker Petition einen Erfolg zu erzielen. Nordrhein-Westfalen würde auf die Einstufung von Rassen verzichten und dafür auf Größe und Gewicht des Hundes abzielen.

Letztenendes herrschte die Erkenntnis, dass man die Bevölkerung zwar gerne vor Beißunfällen schützen möchte, aber man letztlich auf das Verständnis und die Koopertaion der Hundehalter angewiesen ist, dass sie verantwortungsbewusst auf ihren Vierbeiner achten und ihn am besten richtig ausbilden, schließlich gebe es vor Ort diverse Hundevereine. Die vorgeschlagene Erweiterung der Leinenpflicht außerorts inkl. Beschilderung wurde dennoch einstimmig beschlossen. Sie wird nun dem Regierungspräsidium vorgelegt, das sie genehmigen muss. Anfang Januar könnte sie dann in Kraft treten.

forum Kommentare

gut so, ab 50 cm höhe, Kampfhunde sowieso.

wuhuuu die bösen “Kampfhunde” mal wieder…. Schuld ist immer das andere Ende der “Leine”!!!

Bringt gar nichts ….. weils die Falschen trifft. Der Verursacher des Vorfalls ist bekannt. Trotzdem fällt den “Politikern” nichts anderes ein wie mit dem Rasenmäher über alles zu fahren. Statt sich wirklich mit dem Problem ausseinander zu setzten wird einfach , wie immer , der einfachste Weg gegangen. Und wenn ich dann was von Schildern lese die dafür aufgestellt werden sollen frag’ ich mich echt ob die Gemeinde zuviel Geld hat die man sinnvoller für etwas anderes ausgeben könnte ( Senioren , Kinder ). Und vielleicht sollten sich die “bösen” Hundehalter mal bewusst werden daß sie auch Wähler sind ;)

Ich wäre z.Bsp. für solche ausgewiesene Hundeparks wie in die Karlsruhe oder andere Ländern. Da würde sieht niemand “gestört” fühlen und Hund und Herrchen/Frauchen können in diesem Bereich sich frei bewegen. Natürlich sollten Hunde die nicht Rückrufbar sind trotzdem angeleint bleiben. ☺

Nichts als völlig unnötiger Aktionismus!

Hallo willi entweder alle oder keine Rassentrennung find ich ist der falsche Weg. Und an alle anderen Hundehalter macht die Scheisse eurer Hunde weg. Das würde bestimmt auch die gestörten Hundehasser nicht so vermehren lassen.

Übertriebener Aktionismus und den Hundehassern eine wahre Freude. Und zu Herrn Seitz fällt mir nur ein….. Ach lassen wir das!!!!!!!

Informativer Artikel, aber ich denke auch, mehr Fläche um eine schöne Begegnugsstätte für Hunde und Halter zu schaffen wäre sinnvoller als dauernd alles zu verbieten. In Friedrichstal z.B. wurde ein kleiner schöner Park (alter Friedhof) einfach mal zur Hundeverbotszone erklärt anstatt diese völlig ungenutzte Fläche als schönen Treffpunkt nutzbar zu machen. Einfach nur schade, dass unsere gewählten Vertreter nicht das tun, was vielen auch helfen würde und nur auf wenige (aber vielleicht einflussreiche?) Bürger hören…. weniger Verbote erlassen und auch mal was für die Hundebesitzer tun (Parks, “Spielstätten” o.ä.) wäre sinnvoller als diese ganze Diskussion. Manchmal frage ich mich für was ich eigentlich Hundesteuer bezahle, als Geldlieferant gut aber was für einen tun muss dann ja wohl nicht sein…. schade

Verantwortungsvolle Hundehalter brauchen die Schilder nicht.
Die Anderen beachten sie nicht.
Schade, dass Udo Walz nicht richtig gehört wurde.
So entsteht nur Konfliktpotential – und Kosten…

Tja, vor Lobbyismus ist halt auch die Kommunalpolitik nicht gefeit 😄
….. “einflussreichere Bürger” 😂 ……. hat irgendwie was von Animals Farm 😉
Ist aber halt auch viel einfacher mal eben unter dem demokratischen Deckmäntelchen ein Verbot für alle zu beschließen anstatt den Einzelfall korrekt zu bearbeiten.

Ingrid-Marie Pippilotta

Wie wäre es denn mal mit einer deutlichen Reduzierung der Hundesteuer bei nachweislich bestandener Begleithundeprüfung? Schöner Anreiz für unwillige Hundebesitzer, sich ein wenig Sachkunde anzueignen. Klarer Beweis seitens der Verwaltung, dass es eben nicht nur um das jährliche Abkassieren von Hundehaltern geht, ohne die geringste Gegenleistung zu erbringen. Ach nein halt, es gibt ja Gratis-AA-Tüten – wobei sich mir der Sinn von Hundekot-in-Tüten-in-Restmülltonnen(?) nicht wirklich erschließt.
In Graben-Neudorf z.B. gibt es Prozente für Begleithunde; da wäre ein Informations- und Erfahrungsaustausch der Verwaltungen doch kostengünstig weil nahe zu haben.

Vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Verhalten eines Hundebesitzers braucht keine Schilder. Als Hundebesitzer ist Situations- und umgebungsbedingtes Verhalten und Mitdenken m.E. die beste Vorsorge zur Vermeidung von Vorfällen….