Vorbereitungen für Landtagswahl laufen

Beitragsbild: Christian Schwier/Fotolia.com

Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 12.02.2016 21:10 | Keine Kommentare

Im Ordnungsamt der Stadt Stutensee laufen schon seit einiger Zeit die Vorbereitungen für die am 13. März 2016 stattfindende Landtagswahl. Rund 200 ehrenamtliche Wahlhelfer/innen wurden bereits für den Wahldienst eingeteilt. Wie schon bei früheren Wahlen werden in Blankenloch neun, in Büchig vier, in Friedrichstal sechs, in Spöck fünf sowie in Staffort zwei Wahlbezirke gebildet. Außerdem werden zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses zwei Briefwahlvorstände konstituiert.

Die Wahllokale sind in den einzelnen Grund- und Hauptschulen der Stadtteile, in Blankenloch in der Erich-Kästner-Realschule, eingerichtet. Die beiden Briefwahlvorstände tagen im Bürgersaal im Rathaus Blankenloch. Alle Wahllokale verfügen über einen rollstuhlgerechten Zugang, die auch Wahlberechtigten mit Gehbehinderung oder sonstiger Mobilitätseinschränkung dort die persönliche Stimmabgabe ermöglichen. Die Stimmenauszählung bei der Landtagswahl erfolgt direkt nach Wahlende um 18 Uhr in den Wahllokalen. Die einzelnen Wahlergebnisse werden dann an das Rathaus in Blankenloch gemeldet, wo die Gesamtergebnisermittlung für Stutensee erfolgt. Dies dürfte erfahrungsgemäß gegen 19 Uhr der Fall sein. Anschließend wird dieses Gesamtergebnis an den Kreiswahlleiter beim Landratsamt Karlsruhe gemeldet.

Zustellung der Wahlbenachrichtigungsschreiben

In den nächsten Tagen, spätestens bis zum 21. Februar 2016, werden die Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Landtagswahl zugestellt. Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden alle Wahlberechtigten, die zum Stichtag, 7. Februar 2016, in der Stadt Stutensee mit ihrer einzigen Wohnung oder, falls mehrere Wohnungen bestehen, mit Hauptwohnung gemeldet sind. Neben diesem Kriterium ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis – und damit für die Wahlberechtigung – allerdings, dass sie am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Sofern Sie wahlberechtigt sind und wider Erwarten kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem BürgerBüro, Rathaus, Stadtteil Blankenloch, Rathausstraße 3, bzw. soweit Sie in den Stadtteilen Friedrichstal, Spöck und Staffort wohnen, mit Ihrer Außenstelle des BürgerBüros in Verbindung. Der Stichtag, 7. Februar 2016, hat auch insoweit Bedeutung, als danach eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis grundsätzlich nur auf Antrag möglich ist. Falls im Zusammenhang mit der Wahlbenachrichtigung Fragen auftreten, klären Sie diese bitte mit den vorerwähnten Stellen ab. Gleiches gilt auch, wenn das Wahlbenachrichtigungsschreiben unrichtige Angaben enthält.

Zur Ausübung der Briefwahl besteht wieder die Möglichkeit, dass der Wahlschein elektronisch im Internet beantragt werden kann.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

forum Kommentare

Kommentare sind geschlossen