Füttern nicht erwünscht! Nutriabefall in Stutensee

Beitragsbild: Karen Nagel

Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 17.03.2016 11:54 | Keine Kommentare

 

Füttern nicht erwünscht! Nutriabefall in Stutensee

Zumindest die mittelbaren Folgen falsch verstandener Tierliebe sind auf den beiden Fotos zu sehen: Infolge massiver Unterhöhlung der Böschung durch unzählige Nutriabauten war das Ufer an der Pfinzkorrektion in Staffort bei der Brücke Schloßstraße abgerutscht und musste über das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer als zuständiger Träger der Unterhaltungslast, aufwendig saniert werden.Nutriabefall Zum Entstehen dieser unterirdischen „Nutria-Stadt“ hat sicherlich das dauerhafte Füttern dieser Tiere von der dortigen Brücke bzw. direkt vom Ufer aus beigetragen. Für die Tiere ist es natürlich sehr angenehm, sich unmittelbar dort anzusiedeln, wo man quasi direkt vor der „Haustür“ gefüttert wird. Die Nutria, lat. Myocastor coypus, landläufig auch Biberratte, Sumpfbiber, Schweifbiber, Schweifratte oder Wasserratte genannt, stammt ursprünglich aus dem Gebiet zwischen dem südlichen Brasilien und Feuerland. Mit dem echten Biber hat er nichts zu tun. Über Pelzzuchten in Amerika und Europa haben sich Nutria dort flächig ausgebreitet. Bei uns in Stutensee leben Nutria entlang der Fließgewässer, also hauptsächlich an Pfinz-Heglach und Pfinzkorrektion. Dort bauen sie ihre Wohnbauten in Höhe der Hauptwasserlinie bis zu zwei Meter tief in die Uferböschungen. Sie ernähren sich meist von pflanzlicher Nahrung, verschmähen aber auch Schnecken, Würmer oder Süßwassermuscheln nicht. Gut erkennbar sind Nutria an ihren beiden auffällig orangerot gefärbten oberen Nagezähnen. Das Verfüttern von Lebensmitteln ist für Wildtiere in der Regel schädlich, weil sie einen Teil der aufgenommenen Stoffe nicht oder nur schlecht verdauen können. Das gilt vor allem für Getreideprodukte. Insofern kann das Füttern von Wildtieren, speziell von Nutria, einen Verstoß gegen den gesetzlich verankerten Artenschutz darstellen. Dieser beinhaltet u. a. das Gebot, Wildtiere in ihrer Lebensweise nicht zu stören oder zu beeinträchtigen. Das Zufüttern, insbesondere das Füttern mit für den menschlichen Verzehr vorgesehenen Lebensmitteln bzw. mit Speiseresten führt zumindest zu einer Beeinträchtigung der Tiere. Füttern von Wildtieren ist sicher „gut gemeint“, führt aber zu negativen Folgen für die Tiere. Im vorliegenden Fall kommen noch die Folgen des durch die Fütterung offensichtlich entstandenen „Siedlungsdrucks“ dazu, welcher letztendlich die Uferböschung hat abrutschen lassen. Die Stadtverwaltung appelliert deshalb, das Füttern von Wildtieren, speziell von Nutria und Wasservögeln, im Interesse der Tiere zu unterlassen. An der Brücke in Staffort wird auch ein entsprechender Hinweis angebracht. Derzeit wird zwar noch auf das Einleiten rechtlicher Schritte verzichtet, bei weiterer Fütterung sind diese jedoch vorbehalten. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.

 

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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