Digitale Gemeinderatssitzungen?

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Von Martin Strohal | 16.06.2020 17:47 | 3 Kommentare

In Baden-Württemberg ist es jetzt möglich, Gemeinderats- oder Kreistagssitzungen im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen. Das hat der Landtag Anfang Mai beschlossen.

“Natürlich muss dabei der Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt bleiben, etwa durch die Übertragung der Schaltkonferenz in den Ratssaal”, so Innenminister Thomas Strobl (CDU). “Dort können dann Zuhörerinnen und Zuhörer, insbesondere auch die Medien, den Verlauf der Sitzung öffentlich verfolgen.” Selbstverständlich könnten auch diese Sitzungen – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen – im Internet übertragen werden, wenn ein entsprechendes Einverständnis der Beteiligten vorliege.

“Die Stadt Stutensee begrüßt die jüngste Beschlussfassung des Landes grundsätzlich”, teilt Lukas Lang, Pressesprecher der Stadtverwaltung, mit. Die Verwaltung tausche sich dazu bereits mit dem Gemeinderat aus.

Auf Sitzungen mit physischer Präsenz wolle die Stadt jedoch auch künftig nicht verzichten. Schließlich sorge die Nähe und Nachvollziehbarkeit des politischen Dialogs mit für die Transparenz und Akzeptanz von Entscheidungen. “Bei persönlichen, beispielsweise gesundheitlichen, Einschränkungen ist es angedacht, die Sitzungsteilnahme jedoch in Einzelfällen, wenn die gesetzlichen Vorgaben es zulassen, auch per Videozuschalte zu ermöglichen”, so Lang.

Digitale Ratssitzungen sollen zunächst für Fraktions- und Ältestenratssitzungen sowie Kuratorien und Ausschüsse angegangen werden.

Der CDU-Landtagskandidat Ansgar Mayr begrüßt die entsprechende Änderung der Gemeindereform, wodurch das Land die Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in Krisenzeiten gesichert habe. Er sieht die Chance, über das Internet den Bürgerinnen und Bürgern mehr Transparenz und den Zugang zu kommunalen Themen zu bieten. Wie auch die Stadtverwaltung betont er die Möglichkeit, im Falle von Krankheit, Dienstreisen oder ähnlichem per Videokonferenz an Sitzungen teilnehmen zu können.

forum Kommentare

FH...

… der zeitgemäße neue § 37a der Gemeindeordnung (nicht “Gemeindereform”, wie Kandidat Mayr zitiert wird) sieht – nach meinem Verständnis und entgegen obiger Aussagen – keine Präsenzsitzungen mit Zuschaltung Einzelner vor; nur in komplett virtuelle.

Rolf Pessel

Das sehe ich genauso wie FH.
In § 37a, Abs.1 Satz1 steht:”….ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder…” und diese Formulierung umfasst m.E. ausnahmslos alle und nicht einzelne Mitglieder, d.h. alle oder keiner.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/gqq/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1f&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GemOBWV27P37a&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

-kwg-

Die zunächst lang angedachte und jetzt auf CORONA-Flexibilität angepasste Änderung der Gemeindeordnung, hinsichtlich der sinnvollen Fortführung notwendiger Geschäftsabläufe für kommunales Wohlergehen durch Gemeinderatsbeschlüsse, wird nach der erfolgreichen Virusbekämpfung ganz bestimmt wieder in den Normalzustand zurückversetzt werden. Warum sich dann allerdings die Räte in den kommenden heißen Monaten mittels Schaltkonferenz, mit unsichtbar kühlendem Fußbad austauschen, während die Öffentlichkeit das ganze Orts-Spektakel in heißen Sommernächten, aus dem Ratssaal verfolgen soll, erklärt sich mir nicht so richtig. Sollte es auch weiterhin so sein, dass die Tagesordnung über das DA oder NICHT DA entscheidet, werden wiederum viele Sitzungen wie „nichtöffentlich“ stattfinden. Ich finde es ja nicht schlecht, dass der auf seiner politischen Leiter befindliche Ansgar Mayr, einen weiteren Schritt nach oben machen möchte. Es vergeht ja kein Tag, dass er nicht als ständiger Wahlkreis 30 – Kandidat der CDU für die am 14. März 2021 stattfindende Landtagswahl genannt wird. Aber so langsam wissen es alle, dass er neben seiner politischen Stutenseer Kleinstadtbühne, in der Landeshauptstadt, SEIN persönliches Stuttgart 21 erleben will. Gut dass man bei der Festlegung des Slogans „Stuttgart 21“ nicht an das Jahr – sondern an das Jahrhundert gedacht hat.
Eröffnung im 21. Jahrhundert. Mit großem Respekt, da haben einige im Ländle aber schnell von den Bundeshauptstädtern und deren Flughafen gelernt. Und – schwupp di wupp- wird die erste Abgeordnetenperiode des Listenplatzgewählten Ansgar Mayr im Jahr 2026, rum sein, und die Einweihung von S21 lässt immer noch auf sich warten. Man hat ja noch soviel Zeit – genau noch 73 Jahre in diesem 21. Jahrhundert. Und keiner redet heute mehr von dem Eremiten – dem schutzbedürftigsten aller schwäbischen Käfer auf dieser Welt – dem Juchtenkäfer. Ja-Ja – er lebt noch. Und das trotz S21.