Leserbrief: Mit dem S-Pedelec unterwegs im Straßenverkehr

S-Pedelec

Beitragsbild: Gerhard Scheuriker

Von Gerhard Scheuriker | 01.08.2020 20:11 | 12 Kommentare

Bei dem folgenden Text handelt es sich um den Leserbrief von Gerhard Scheuriker aus Friedrichstal. Der Inhalt gibt die Meinung des Verfassers wieder, nicht die der Redaktion.

Seit ein paar Monaten bin ich stolzer Besitzer eines Elektrofahrrades. Ich habe mir das Fahrzeug zugelegt, um mein Auto weniger zum Pendeln ins Geschäft nutzen zu müssen. Damit mein innerer Schweinehund so wenig Ausreden wie möglich hat, habe ich mir ein S-Pedelec gekauft. Es hat Tageslicht, ein Außenspiegel, eine Bremsleuchte, eine Hupe, ein Nummernschild und unterstützt bis zu 45 km/h meine Beinarbeit. Toll, denn so bin ich nur fünf Minuten langsamer als mit dem Auto. Der einzige Nachteil dieses Verkehrsmittels ist, dass man damit innerorts wie außerorts nur auf der Straße oder für Mopeds (Kleinkrafträder) zugelassenen Wegen fahren darf. Kein Problem dachte ich. Zuerst einmal habe mich informiert, welche Verkehrsschilder für mich Wege ausschließen und zulassen. Leider sind Fahrradwege strikt für mich verboten. Klar macht auch Sinn, ein Moped, das 40 km/h, fährt muss ja auch auf die Straße.

Meine Strecke verläuft zwischen Friedrichstal und Bruchsal. So im ersten Blick kein Problem. Eine große Teilstrecke kann mit einem S-Pedelec neben der Straße befahren werden. Das Stück über die Autobahnbrücke bis kurz vor Bruchsal ist jedoch eine kombinierter  Fahrrad- und Fußgängerweg. Also darf ich hier nur auf der Straße fahren.

Jetzt sieht das S-Pedelec wie ein Fahrrad aus. Dieser spezielle Umstand führt dazu, dass sehr viele Verkehrserzieher diverse Methoden entwickeln, mich auf „mein Fehlverhalten“ hinzuweisen. Schimpfen kann ich ja noch verstehen. Nicht jeder kennt die Verkehrsregeln ganz genau. Schwierig ist es, wenn die 1,5 Meter beim Überholen nicht eingehalten werden, man angehupt oder bei laufender Fahrt in ein Erziehungsgespräch verwickelt wird.

Zum Tatbestand der Erzieher gehört also Gefährdung, die Verletzung von Verkehrsregeln und versuchte Nötigung. 

  • Das Hupen dient dazu, jemanden auf eine Gefahr hinzuweisen, hupt man und gefährdet (erschreckt) jemanden damit, beträgt das Bußgeld 10 €.
  • Außerorts muss beim Überholen eines anderen Verkehrsteilnehmers ein Mindestabstand von 1,5 Meter gewährleistet sein. Bei Unterschreitung ohne jegliche Gefährdung beträgt das Bußgeld 30 €. 
  • Jemanden bei laufender Fahrt eine Moralpredigt zu halten, grenzt an Nötigung, was einem Offizialdelikt entspricht, was wiederum eine Freiheitsstrafe zur Folge haben könnte.

Hier noch eine kleine Rechenhilfe was 1,5 Meter Seitenabstand bedeuten: Eine deutsche Fahrbahn ist zwischen 2,75 und 3,75 Meter breit. Ein Auto ist im Schnitt 2,5 Meter, das S-Pedelec ca. 0,5 Meter breit. Um 1,5 Meter Seitenabstand einzuhalten, muss der Fahrer des PKWs über den Mittelstreifen hinausfahren, da 2,5 + 1,5 + 0,5 m = 4,5 Meter ergibt.

Mir ist klar, dass – wenn etwas so aussieht wie ein Fahrrad, aber ein Kleinkraftrad ist – es zu Missverständnissen kommen kann. Ich frage mich nur, warum kommen diejenigen, die einen erziehen wollen, nicht auf den Gedanken, dass es Gründe gibt, warum jemand die Straße benutzt? Warum sollte ich mich ohne Grund auf der für mich gefährlicheren Straße bewegen, anstatt auf einem fast leeren Radweg? Hier würde ich mich über mehr gesunden Menschenverstand freuen. Was vielleicht hilft: ein „Fahrrad” mit Nummernschild muss auf der Straße fahren. Also Augen auf, das Nummernschild ist an der gleichen Stelle, wie bei den anderen Krafträdern.

Ich hoffe der Brief dient dazu mehr Wissende auf die Straßen zu bringen oder zumindest mehr gelassene Erzieher :-).

Gerhard Scheuriker

forum Kommentare

Vestifex

Mindestabstand beim Überholen außerorts sind sogar 2 m. StVO §5 Abs.4

Mueck

“Eine große Teilstrecke kann mit einem S-Pedelec neben der Straße befahren werden.”
Sicher?
Der Wegabschnitt direkt vor dem Brückenradweg ist mit dem Verkehrszeichen 260 “Verbot für Kraftfahrzeuge” beschildert, was auch Kleinkrafträder incl. S-Pedelecs umfasst, mit Zusatzzeichen
– 1026-36 “landwirtschaftlicher Verkehr frei” (also Harke quer über den Gebäckträger? ;-) )
– und 1022-11 “Mofas frei”, was keine S-Pedelecs umfasst
Das heißt übrigens auch, dass dort auch Fahrräder auf der Fahrbahn fahren dürfen, wenn sie wollen und wenn sie Ohrenstöpsel dabei haben … ;-)
Auf Feld- und Waldwege dürfen S-Pedelecs auch nicht nach den meisten Landesforst- und -naturschutzgesetzen und auch Fußgängerzonen “Radfahrer frei” sind tabu etc.pp., kein Wunder, dass S.Pedelecs kaum Nutzer gewinnen können hierzulande …
… außer in Tübingen, der dortige OB, selbst wohl S-Pedelec-Fahrer, hat paar Radwege, u.a. den Tunnel unter der Altstadt, freigegeben:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/Tuebingen-als-bundesweiter-Vorreiter-Radwege-fuer-Pedelcs-freigegeben,durchfahrt-fuer-schnelle-pedelecs-in-tuebingen-100.html
https://www.mapillary.com/app/?menu=false&lat=49.105555555555554&lng=8.529530555555539&z=17&tab=feed&pKey=OhzmD7tboE9Oi_4tfPXaMw&focus=photo&x=0.6342099440036846&y=0.4543396876143668&zoom=0.4849574286247793

-kwg-

Verwundert stelle ich auch immer wieder fest, dass mehrere, mit dem nach unten geschwungenen Lenker, wo meistens einer mehr draufliegt und ein Trikot mit allen Farben und Werbepartnern dieser Welt, trägt, obwohl er gar kein Sponsorengeld bekommt, – mitten auf der PKW-Spur herumgondeln, obwohl sie gar keine zugelassenes Nummernschilder haben. Ah- Radrennfahrer heißen die — glaube ich. Wurden nicht für die auch die tollen Radwege gebaut???

FH...

…der Kommentar von @Mueck hat die weiter gehenden Nachteile der S-Pedelecs wohl richtig zusammengefasst. Ich käme nie auf die Idee, mit einem solchen Gefährt (oder auch einem Kleinkraftrad “Mokick”, “Moped”) mit maximal 45 km/h als potenzielles Verkehrsopfer auf der Landstraße zu fahren. Daher mein Rat an Herrn Scheuriker: Wenn Ihnen Ihr einziges Leben lieb ist, S-Pedelec in ein normales Pedelec (25 km/h max.) umtauschen: letzteres gilt als Fahrrad…

Thomas38

Deutschland ist eben immer noch Autoland, die Straße ist für Autos dar und alles andere hat darauf nix verloren. Als einer, ah wie heißen die gleich, ah ja Rennradfahrer, kenne ich die Marke Oberlehrer leider sehr gut. Da kommen Banenschalen geflogen, man bekommt Scheibenwischflüssigkeit ab und wird mit 1,5cm Abstand überholt, auch innerorts in 30er Zonen usw.
Ich meine bei der Stadtradelaktion habe ich den Satz gelesen: Fahrräder nicht als Teil der Lösung zu sehen, ist teil des Problems. Das trifft es recht gut.

-kwg-

“Entgegen dem weit verbreiteten Mythos, dass für Rennradfahrer eine Ausnahmeregelung gilt, sind sie gemäß StVO verpflichtet, Radwege zu benutzen”. Umgekehrt heißt das, dass es Autos nicht erlaubt ist- Fahrradwege zu benutzen. Und das hat nichts mit Lehrkräften zu tun, sondern das ist aktueller Stand der StVO.

Thomas38

Der Mythos sagt mir nichts, ich kenne aber den Unterschied zwischen benutzungspflichtigen Radwegen und jenen die optional befahren werden können.

Insider

@Thomas38
Sie müssen aber schon verstehen, dass ein übereifriger Hobby-Rennradfahrer auf einer vielbefahrenen Landstraße, neben der meist auch ein schöner geteerter Radweg verläuft, nicht gerade auf das allergrößte Verständnis von anderen Verkehrsteilnehmern stößt.

-kwg-

Hallo Insider-oder Insiderin- oder Beides. Herzlich willkommen im Kreis der Kommentierenden.
Frischer Wind und erfrischende Meinungsbildung hat noch nie geschadet. Mal sehen was noch kommt.

Mueck

Nicht alles, was asphaltiert neben der Fahrbahn läuft, ist auch ein Radweg oder führt dahin, wo der Radfahrer hin will. Gerade in dieser Ecke sind viele Wege nur landwirtschaftliche Wege, die den Feldern folgen statt den Straßen, insbesondere an den Kreuzungen, da landet man als Radler, wenn man zufällig drauf geraten ist, ganz woanders als wo man hinwollte … Die meisten dieser Wege haben auch keine Radwegschilder, also hilft auch der Umtausch des S-Pedelecs in ein Pedelec nicht … Wegen der Unvorhersehbarkeit, wo diese Wege hinführen, habe ich mir in der Ecke auch abgewöhnt, diese Wege als normaler Radler zu nutzen, zu Recht nach StVO.

Und ist ja hochinteressant, jetzt wird auch schon Kraftfahrzeugen (Mokicks, Mopeds) abgeraten, die Fahrbahn zu benutzen. Hauptsache, der Pkw-Fahrer kann ungebremst fahren. Am besten auch die Trecker und Lkw runter von der Straße. Aber dann bitte nicht wundern, wenn dann die Läden leer sind, weil der Lkw nix ausliefern konnte oder die Billiglohnkräfte in der Ernte oder in den Läden nicht zur Arbeit kamen, weil sie auf ihrem Moped von Straße gedrängt wurden … Jeder hat das Recht, jede öffentliche Straße zu nutzen, egal ob Sportwagen, Lkw, Kutsche, Trecker, Reiter, Fußgänger, Radfahrer, Mofa, S-Pedelec, …

-kwg-

Ooooooooh. Hein Mück – da haben Sie jetzt ein Fass aufgemacht.

FH...

…genau: Freie Straßenwahl für freie Bürger. Und wenn demnächst wieder vor einem Radfahrer auf der Autobahn gewarnt wird, wird es wohl (H)ein Mück sein…