Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Wie ist der Stand der Vorbereitung? Was hat sich im Vergleich zur letzten Wahl geändert?
Wahlvorbereitung
Die Stadtverwaltung ist bereits seit einigen Wochen dabei, die Durchführung der Bundestagswahl in Stutensee vorzubereiten. Dafür mussten 290 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer für den Wahldienst eingeteilt werden. Diese sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr in den Wahllokalen tätig und zählen im Anschluss die abgegebenen Stimmen aus.
Zudem werden derzeit die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Wie immer bei Bundestagswahlen sind Deutsche ab 18 Jahren wahlberechtigt. Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Rathaus in Verbindung setzen.
Die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge beschließt der Kreiswahlausschuss am Freitag, 24. Januar, in öffentlicher Sitzung. Diese beginnt um 9:30 Uhr und findet im Gebäude des Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verbands (BGV) in der Durlacher Alle 56 in Karlsruhe statt.
Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist, kann Briefwahlunterlagen beantragen. Die Ausstellung erfolgt laut Stadtverwaltung voraussichtlich ab dem 7. Februar. Die Rücksendung muss bis spätestens 18 Uhr am Wahltag erfolgen. Weitere Informationen dazu sind auf der Website der Stadtverwaltung zu finden.
Geändertes Wahlrecht
Seit der letzten Bundestagswahl hat das Parlament eine Änderung des Wahlrechts beschlossen. Ziel war, die Anzahl der Abgeordneten zu beschränken. Deshalb fallen Überhang- und Ausgleichmandate künftig weg. Das hat zur Folge, dass ein Wahlkreisgewinner oder eine -gewinnerin nicht mehr automatisch in den Bundestag einzieht. Vielmehr legt die Zweitstimme fest, wie viele Sitze eine Partei erhält. Diese Sitze werden zunächst mit den Wahlkreisgewinner:innen besetzt. Bleiben danach noch Plätze frei, kommt die Landesliste der Partei zum Zuge. Stehen einer Partei jedoch weniger Sitze zu als sie Wahlkreise gewonnen hat, müssen diese Wahlkreisgewinner:innen nun draußen bleiben. Bis zur letzten Wahl kamen diese trotzdem in den Bundestag (Überhangmandat), die anderen Parteien erhielten deshalb zusätzliche Sitze, damit das Verhältnis gewahrt wurde (Ausgleichmandate). Das hatte ein unkontrolliertes Wachstum des Parlaments zur Folge. Nach der Reform wird die Anzahl der Sitze im Bundestag auf 630 beschränkt. Details zur Berechnung der Sitzverteilung hat die Landeszentrale für politische Bildung zusammengestellt.
Wer wird gewählt?
Bei der Bundestagswahl werden zwei Stimmen vergeben. Mit der Erststimme wird eine Person gewählt, der Direktkandidat oder die Direktkandidatin aus dem Wahlkreis. In Stutensee ist das der Wahlkreis 272 Karlsruhe-Land. Die Kandidaten, allesamt männlich, stellen wir in einem separaten Beitrag in Kürze vor.
Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Wie oben erwähnt, bestimmt die Zweitstimme die Sitzverteilung im Bundestag. In den Bundestag ziehen nur Parteien ein, die fünf oder mehr Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten oder mindestens drei Direktmandate gewinnen.
Nicht gewählt wird der Bundeskanzler, auch wenn einige Parteien einen Kanzlerkandidaten ins Rennen schicken. Die Wahl des Kanzlers übernimmt das Parlament. Durch die Wahl seiner Zusammensetzung haben Wählerinnen und Wähler nur mittelbar Einfluss darauf. Dennoch sind die Spitzenkandidat:innen die Zugpferde ihrer Partei. Vorgestellt werden sie beispielsweise in einem Video von MrWissen2Go.
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