Vor knapp zwei Wochen warnte die Stadtverwaltung vor einer möglichen Verunreinigung des Stutenseer Leitungswassers mit E.-coli-Bakterien. Wie entstand dieser Verdacht, warum dauerte es bis zur Entwarnung mehrere Tage, und was hatte es mit der Chlorung auf sich?
Wo wurde die verunreinigte Probe entnommen?
Im Trinkwasser-Versorgungsnetz gibt es in jedem Stadtteil eine offizielle Probenentnahmestelle, erläutert die Stadtverwaltung. Tritt an einer dieser Stellen, egal welcher, ein Verdacht auf Verunreinigung auf, läuft ein festgelegter Prozess an. Dieser “Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung” wurde zusammen mit dem Gesundheitsamt definiert.
Wie war das an besagtem Freitag, den 7. November? Der mit den Probenentnahmen beauftragte Dienstleister führte seine routinemäßige Kontrolle durch. An der Entnahmestelle in Spöck meldete er den Verdacht. “An allen anderen Stellen, so auch an den Wasserwerken und dem Hochbehälter Kaiserberg, fielen die Beprobungen durchweg negativ aus”, so die Stadtverwaltung.
Die Proben werden monatlich gemäß amtlichem Probenahmeplan von einem dafür ausgewählten Dienstleister entnommen. Die genauen Probenahmestellen und -zeitpunkte werden vom Gesundheitsamt festgelegt. Das Nichteinhalten des Plans hätte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge.
Auch im Rahmen der zusätzlichen Untersuchung des Schadensereignisses vom April seien in den darauffolgenden Monaten keine Auffälligkeiten festgestellt worden.
Wie gelangen E.-coli-Bakterien ins Trinkwasser?
Ursachen hierfür könne die Verunreinigung des Grundwassers nach Starkregen oder Hochwasser oder durch Undichtigkeiten oder Schäden an Leitungen oder Behältern sein, so die Stadtverwaltung. Starkregen und Hochwasser können im konkreten Fall wetterbedingt ausgeschlossen werden, zumal auch weder Wasserwerke noch Brunnen betroffen waren.
Undichtigkeiten oder Schäden an Leitungen oder Behältern konnten – was den Hochbehälter anbelangt – ebenso ausgeschlossen werden. Der Hochbehälter Kaiserberg, das Herzstück der Trinkwasserversorgung, wird routinemäßig bei jeder amtlichen Beprobung beprobt. Auch hier konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.
Ein weitere ungewünschte Möglichkeit für einen Eintrag kann sich durch einen Rückfluss aus Hausinstallationen ergeben, wenn etwa Rücklaufsicherungen fehlen oder wenn ein Bauwasseranschluss nicht ordnungsgemäß erfolgt oder Arbeiten am Trinkwassernetz durchgeführt werden. Hier geriet am Freitag somit zunächst das Baugebiet Vierundzwanzigmorgenäcker in Spöck in den Fokus. In Absprache mit dem Gesundheitsamt im Landkreis Karlsruhe wurde daher entsprechend zusätzlich eine gesonderte Nachbeprobung im Baugebiet vorgenommen. Auffälligkeiten hätten sich hier aber weder direkt am Freitag noch am darauffolgenden Montag ergeben.
Eine weitere Option für einen aufkommenden Verdacht auf mögliche Verunreinigungen des Wassers könne ein Fehler bei der Probeentnahme sein. Ob dies im konkreten Fall der Grund gewesen sein kann, werde aktuell zusammen mit dem Dienstleister untersucht.
Warum dauerte es bis zur Entwarnung mehrere Tage?
Beprobung und Auswertung im Labor erstrecken sich über einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden, so die Stadtverwaltung. Bei auffälligen Proben vor oder an einem Wochenende, gebe es eine Bereitschaft im Gesundheitsamt für Notfälle.
“Im konkreten Fall kam es als Akutmaßnahme zu einer ersten Nachbeprobung am Samstag”, so die Stadtverwaltung. “Allerdings ohne eine sich direkt anschließende Auswertung in Form einer Sachbearbeitung durch das Gesundheitsamt – was insofern unerheblich ist, als für eine Entwarnung eine zweite negative Nachbeprobung erforderlich ist.”
Was hat es mit der Chlorung des Wassers auf sich?
Der Zweckverband hat umgehend nach Anordnung des Gesundheitsamtes am Freitagmittag, 7. November, die Chlorung gestartet. Ab etwa 18 Uhr wurde das Netz bechlort. Bis Chlor sich auch am entferntesten Punkt im Versorgungsnetz nachweisen lässt, können 24 bis 36 Stunden vergehen. Insofern erfolgte das vorsorgliche Abkochgebot für die Zwischenzeit, erläutert die Stadtverwaltung.
Die Art der Chlorung beim Zweckverband ist weitestgehend geruchs- und geschmacksneutral. Gesundheitliche Bedenken bestünden im Hinblick auf das gechlorte Trinkwasser keine, das gechlorte Trinkwasser sei uneingeschränkt genieß- und nutzbar.
Laut Trinkwasserverordnung dürfen E. coli-Bakterien in 100 Millilitern Trinkwasser kein einziges Mal vorkommen. Chlor ist ein bewährtes und wirksames Mittel zur Abtötung von E.-coli-Bakterien in Wasser und auf Oberflächen. Der Grenzwert für Chlor im Trinkwasser liegt bei 0,20 mg/l.
Die Abkürzung “E.-coli” steht für “Escherichia coli”. Dabei handelt es sich um ein Darmbakterium. Manche Stämme davon sind harmlos, andere können schwere Erkrankungen auslösen. Ein Auftreten oder der Verdachtsfall lösen das oben beschriebene und im konkreten Fall durchgeführte Reaktionsschema aus, unabhängig davon, um welchen Stamm es sich handelt. Deshalb werde auf eine Spezifizierung in der Regel verzichtet.

forum Kommentare
Diese Information zu den Hintergründe habe ich von der Verwaltung der Stadt erwartet – Fehlanzeige. Statt dessen gibt es dort nur vergleichsweise plakative, inhaltsarme Wiederholungen. Warum nur unterlässt es die Verwaltung, ihre Bürger umfassend – auch mit Hintergründen – zu versorgen? Hat da jemand Angst für mündigen Bürgern?
@meinstutensee.de: Vielen Dank für diesen Hintergrundbericht! :-)
“Hat da jemand Angst für mündigen Bürgern?”
Kurze Antwort: Ja.