Die Glasfaser Plus, die den Ausbau des Glasfasernetzes für die Deutsche Telekom betreibt, hat die ersten drei Ausbauanträge gestellt. Danach würde Büchig komplett mit Glasfaser versorgt werden. Weitere 21 Anträge sind in Vorbereitung. Die Stadtverwaltung baut deshalb ein eigenes Projektteam auf.
Seit Mitte Januar liegen der Stadtverwaltung die ersten drei Anträge nach dem Telekommunikationsgesetz vor, die alle den Stadtteil Büchig betreffen. Damit würde Büchig komplett mit Glasfaser versorgt werden. Das Wohngebiet Lachenfeld ist bereits mit Glasfaser ausgebaut.
Mündlich habe die Deutsche Telekom weitere 21 Anträge, die nahezu ganz Stutensee betreffen, angekündigt. Nicht eingeschlossen sind alle Gewerbegebiete, der Bereich von Schloss Stutensee sowie weitere Gebäude außerhalb der zusammenhängenden Bebauung.
Die Telekom beginnt so nur kurze Zeit nach Beginn ihrer Vetriebsmaßnahmen mit der Umsetzung. Im Gegensatz zur Deutschen Glasfaser hatte sie keine Quote als Bedingung für den Ausbau gesetzt gehabt.
Um die erwarteten Anträge prüfen und fachgerecht bearbeiten zu können, hat die Stadtverwaltung ein Projektteam zusammengestellt. “Für jeden Antrag gibt es eine Regelprüfungszeit”, erläutert die Verwaltung. Diese belaufe sich auf drei Monate.
Für die später erforderliche Kontrolle der baulichen Umsetzung hat die Stadt eine auf zwei Jahre befristete Technikerstelle im Bereich Tiefbau ausgeschrieben. Gleichzeitig prüft sie, ob im Zusammenhang mit den Bauarbeiten das Erneuern von Gehwegoberflächen durch die Stadt sinnvoll sei, um Synergien zu nutzen. Der Finanzmittelbedarf hierfür werde jetzt geschätzt und soll noch in die Haushaltsplanberatungen einfließen.
“Nach schriftlicher Aussage der Telekom Deutschland GmbH gegenüber der Stadt ergeben sich für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die einen gewünschten Anschluss erst während der Bauphase beantragen, weder Nachteile noch schlechtere Konditionen”, so die Stadtverwaltung. Eine Entscheidung könnten Kunden demzufolge auch noch zu dem Zeitpunkt treffen, an dem in ihrem Ortsteil die Bauarbeiten tatsächlich beginnen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei Haustürgeschäften eine Widerrufsfrist von zwei Wochen bestehen. Beim Abschluss eines Vertrags beginnt die Vertragsbindung von zwei Jahren mit der schriftlichen Bestätigung des Anbieters, nicht mit dem Schalten des Anschlusses. Nach Ablauf dieser zwei Jahre könne der Vertrag gekündigt werden.
Weitere Informationen sind bei der Verbraucherzentrale zu finden.
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