Der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung soll in Stutensee an allen Grundschulen gelten, nicht nur an der Pestalozzi-Schule in Blankenloch. Das beschloss der Gemeinderat.
Ab dem kommenden Schuljahr gibt es einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im
Grundschulalter. Dieser wird stufenweise eingeführt und gilt zunächst für Kinder in der ersten Klasse. Für die höheren Grundschulklassen gibt es weiterhin die kommunale Kernzeitbetreuung als freiwilliges Angebot.
Der Rechtsanspruch umfasst eine tägliche Betreuung von acht Stunden von Montag bis Freitag. “Eltern können den
Rechtsanspruch geltend machen, eine Verpflichtung dazu besteht nicht”, erläutert die Stadtverwaltung.
Bisheriger Beschluss: Ganztagsschule nur in Blankenloch
Stutensee stand vor der Wahl, im Vorfeld einen rechtsanspruchserfüllenden Standort zu bestimmen. Alle Kinder, die sich auf diesen Anspruch berufen, würden ihre Betreuung an diesem Standort bekommen, bis alle Plätze belegt sind. Der Gemeinderat hatte sich im Sommer 2025 für die Pestalozzi-Schule in Blankenloch als Standort entschieden. Familien von Kindern aus den anderen Stadtteilen hätten die Wahlmöglichkeit gehabt, den Nachwuchs nach dem Unterricht in ihrem Stadtteil zur Ganztagsbetreuung nach Blankenloch zu bringen – für den Transport wären die Erziehungsberechtigten zuständig gewesen – oder komplett an die Blankenlocher Grundschule zu wechseln. Für diesen Wechsel des Schulbezirks wäre ein Antrag beim Staatlichen Schulamt erforderlich gewesen. Alternativ wäre auch ein Wechsel an eine Ganztagesgrundschule außerhalb Stutensees möglich.
Problem: Kein Platz mehr für Kernzeit in Blankenloch
Aufgrund der Schließung des Alten Schulhauses stehen in Blankenloch derzeit weniger Betreuungsplätze für die Kernzeit zur Verfügung als bisher. Würden alle angehenden Erstklässler:innen ihren Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geltend machen, wären alle Plätze belegt. Für die Kinder von der zweiten bis zur vierten Klasse stünden keine Betreuungsplätze mehr zur Verfügung.
Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung Ende Januar mit diesem Thema und beschloss einstimmig, die Festlegung auf den Standort in Blankenloch aufzuheben.
Aufhebung der Standort-Festlegung
Dadurch sei davon auszugehen, dass die Betreuung im jeweiligen Stadtteil erfolgen könne, so die Stadtverwaltung – bis auf Blankenloch, wo schon jetzt die Kernzeitbetreuung nicht in vollem Umfang möglich ist. Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, müsse die Platzvergabe künftig nach festgelegten Kriterien erfolgen. Die Betreuungsplätze sollen an Kinder aller Grundschulklassen gleichermaßen nach diesen Kriterien vergeben werden. Erstklässler:innen mit geltend gemachtem
Rechtsanspruch, die über die kriteriengeleitete Vergabe keinen Betreuungsplatz im eigenen Schulbezirk erhalten, werden auf andere Standorte mit freien Plätzen verteilt.
Zustimmung aus dem Gemeinderat
“Stutensee macht mehr als rechtlich gefordert”, so Tobias Walter für die CDU/FDP-Fraktion mit Verweis auf die freiwillige Kernzeitbetreuung. Für den Standort in Blankenloch gebe es bis September “hoffentlich eine Lösung”, so Walter. “Kurze Beine, kurze Wege” sei schon immer der Stutenseer Ansatz gewesen.
Durch den neuen Beschluss könne man den Bedürfnissen der meisten Familien nachkommen, so Sven Schiebel (Freie Wähler). “Es ist keine Reise in einen anderen Stadtteil erforderlich.” Stutensee habe eine lange Erfahrung mit Kernzeitbetreuung und sei damit Vorreiter gewesen. Für die soziale Entwicklung und Kontakte sei eine Betreuung am Wohnort wichtig.
Das Thema sei nur wegen der Schließung der Alten Schule in Blankenloch noch einmal aufgekommen, so Kathrin Weisser (Grüne). “Wir sind froh darum, den Beschluss noch einmal zu revidieren.” Kinder von Berufstätigen in den Klassen zwei bis vier bräuchten schließlich auch Betreuungsplätze.
“Wir sind mit dieser Variante sehr glücklich”, so Wolfgang Sickinger für die SPD-Fraktion. Für Eltern und Kinder sei das wesentlich günstiger. In Blankenloch müsse rasch eine Lösung für das Alte Schulhaus gefunden werden. Es sei “keine gute Sache”, wenn Kinder in andere Stadtteile fahren müssten.
Anmeldung bis Februar
Um genügend Zeit für die Vergabe der Betreuungsplätze zu haben, müssen Eltern ihren Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschule ab dem kommenden Jahr bis zum 1. Februar anmelden. In diesem Jahr wurde die Frist bis Mitte Februar verlängert.
Alexander Skiba (SPD) bezeichnete diese frühe Frist als “Schikane” und “unbefriedigend”. Das Schulamt wolle einen Überblick über mögliche Schulbezirkswechsel, erwiderte Eva Böker, Leiterin des Amts für Bildung, Kultur und Soziales in der Stadtverwaltung. Es handele sich um ein “übliches Vorgehen” in anderen Kommunen.
forum Kommentare
Man könnte fast vermuten, dass die Schließung der Kernzeitbetreuung in Blankenloch provoziert wurde, um den Beschluss vom Sommer 2025 zur GTS in Blankenloch rückgängig machen zu können.
Dass nun Dritte, wie z. B. Vereine das alte Schulhaus auch nicht mehr nutzen dürfen, kommt der Verwaltung sicherlich auch sehr gelegen.
Das ganze wirkt abgekartet.