Die Stadt Stutensee startet im Neubaugebiet „Vierundzwanzigmorgenäcker“ in Spöck einen neuen Anlauf für das Projekt „Wohnen im Alter“ – diesmal mit einem zweistufigen Konzeptvergabeverfahren, bei dem nicht der Höchstpreis, sondern die inhaltliche Qualität der Wohn- und Pflegeangebote im Mittelpunkt steht.
Langer Anlauf bis zum Neustart
Erstmals wurde das Vorhaben bereits 2020 angestoßen, ein Wettbewerbssieger stand seit Januar 2022 fest. Nach dem Rückzug des Erstplatzierten im Juni 2023 zeigten jedoch weder der Zweit- noch der Drittplatzierte Interesse an einer Realisierung zu den damaligen Konditionen, so dass das Projekt ins Stocken geriet. Gespräche mit dem Anbieter BeneVit über ein sogenanntes “stambulantes Konzept” – eine Mischung aus “stationär” und “ambulant” – verliefen ab März 2025 ergebnislos, insbesondere weil die rechtlichen Grundlagen fehlten. Der Gemeinderat beauftragte daraufhin im Juni 2025 eine Kanzlei, einen neuen Ausschreibungstext für ein Konzeptvergabeverfahren zu erarbeiten, dessen Entwurf im Herbst 2025 vorlag und anschließend nochmals überarbeitet wurde.
Politischer Beschluss mit klarer Zielrichtung
In seiner öffentlichen Sitzung am 23. März 2026 hat der Gemeinderat nun einstimmig bei einer Enthaltung den Weg für die Ausschreibung freigemacht. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Wohnen im Alter“ im Neubaugebiet “Vierundzwanzigmorgenäcker” auf Basis klar definierter Eckpunkte als zweistufiges Konzeptvergabeverfahren auszuschreiben. Gleichzeitig billigte das Gremium die Auswahl der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder für das Auswahl- und Bewertungsgremium sowie die Beauftragung eines externen Fachpreisrichters. Die Entscheidung steht im Einklang mit dem Stadtentwicklungsplan 2035, in dem sich Stutensee zur Förderung attraktiven Wohn- und Lebensraums für unterschiedliche Zielgruppen bekennt.
Wohnen im Alter: mehr als ein Pflegeheim
Ziel ist ein Wohnprojekt für ältere Menschen, das verschiedenen Nutzungsansprüchen und Bedarfen gerecht wird und ein weitgehend selbstbestimmtes Altwerden ermöglicht. Vorgesehen sind unterschiedliche, auch gemeinschaftliche Wohnformen sowie optionale Betreuungs- und Unterstützungsangebote; die Stadt signalisiert ausdrücklich Offenheit für vielfältige und innovative Konzepte. Ein klassisches Pflegeheim ist nicht gewünscht, klassische Pflegeplätze können jedoch als Teil eines gemischten Angebots integriert werden. Ergänzende Nutzungen wie Café, Friseur oder Podologie werden ausdrücklich begrüßt, um die Wohnanlage stärker in den Stadtteil einzubinden.
Ablauf des zweistufigen Verfahrens
Die Ausschreibung ist als zweistufiges Konzeptvergabeverfahren mit Auswahl- und Vergabephase angelegt. In Stufe 1 prüft ein Auswahlgremium die Bewerber nach technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Eignungskriterien; Voraussetzung für die Teilnahme in Stufe 2 ist die Zusammenarbeit mit mindestens einem Architekturbüro. Maximal vier Bewerber werden für die zweite Runde zugelassen, bei größerem Interesse entscheidet das Los. In der zweiten Stufe werden die eingereichten Bebauungs- und Nutzungskonzepte anonym bewertet; am Ende muss jedes Team ein verbindliches Kaufangebot für die Grundstücke zum festgelegten Festpreis abgeben, das die Stadt annehmen kann.
Wer über die Konzepte entscheidet
In der ersten Stufe gehören unter anderem eine Fachanwältin sowie Mitarbeiter:innen der städtischen Liegenschafts- und Stadtentwicklungsstellen dem Auswahlgremium an. Für die zweite Stufe wird das Bewertungsgremium erweitert: Neben Fachpreisrichter Wassili Meyer-Buck, dem Leiter des Planungsamts der Stadt Ettlingen, sitzen unter anderem Bürgermeisterin Tamara Schönhaar, Spöcks Ortsvorsteher Jürgen Feth, ein Landschaftsarchitekt und ein Experte für Nutzungskonzepte am Tisch. Ergänzt wird das Gremium durch Vertreterinnen und Vertreter aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen sowie beratende städtische Fachkräfte für Stadtplanung, Umwelt, Freiflächen, Energiekonzept und nachhaltiges Bauen. Die Stadt zahlt für jedes der maximal vier bewertbaren Konzepte eine pauschale Aufwandsentschädigung von 10.000 Euro brutto.
Bewertung nach Qualität – nicht nach dem höchsten Preis
Kernstück des Verfahrens ist eine Bewertungsmatrix mit maximal 96 Punkten. Jeweils 48 Punkte entfallen auf die Qualität des Bebauungs- und Freiraumkonzepts sowie auf die Qualität des Nutzungskonzepts. Bewertet werden etwa Einbindung in die Umgebung, Architektur, Barrierefreiheit, Freiraumgestaltung, energetischer Standard und Klimaschutz, aber auch Vielfalt der Wohnformen, Betreuungs- und Pflegeangebote, soziale Durchmischung, Gemeinschafts- und Freizeitangebote sowie Vermarktungsstrategie und Zielgruppenansprache. Der Kreispflegeplan 2030 weist aus Sicht der Stadt einen entsprechenden Bedarf nach Angeboten im Bereich Wohnen und Pflege im Alter aus, weshalb eine hohe städtebauliche und inhaltliche Qualität angestrebt wird.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Im Haushalt 2026 stehen für das Verfahren derzeit 60.000 Euro bereit, nachdem die entsprechende Haushaltsstelle im Zuge der Beratungen gekürzt wurde. Die Stadt rechnet damit, dass durch die Vermarktung der Grundstücke Einnahmen zum Verkehrswert erzielt werden, die in der mittelfristigen Finanzplanung bereits berücksichtigt sind. Gleichzeitig weist die Vorlage darauf hin, dass die zuständige Amtsleitung, die das Verfahren bislang maßgeblich gesteuert hat, die Verwaltung bereits Ende September verlassen hat und die kommissarische Übernahme der Aufgaben durch die zuständige Dezernentin Tamara Schönhaar zeitliche Verzögerungen bei mehreren Projekten erwarten lässt. Für das Projekt „Wohnen im Alter“ bedeutet das: Der politische Beschluss ist gefasst, doch Tempo und konkrete Umsetzung werden auch davon abhängen, wie schnell Bewerbungen eingehen und wie zügig die knappen Verwaltungskapazitäten die nächsten Schritte abarbeiten können.
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