Wer wird Ortsvorsteher:in von Friedrichstal?

Wer wird Ortsvorsteher:in? Marcel Konrad (CDU), Sabrina Heinze (Freie Wähler)

Bild: privat, Montage: meinstutensee.de

Von Martin Strohal | 14.04.2026 21:39 | Keine Kommentare

Nach dem Rückzug von Lutz Schönthal Ende März hat Friedrichstal keinen Ortsvorsteher mehr. Zwei Mitglieder des Gremiums bewerben sich um das Amt. Erhält keines von ihnen die absolute Mehrheit, wird gelost. Das Verfahren soll am 22. April erklärt werden.

Ende März hat Lutz Schönthal (CDU) den Friedrichstaler Ortschaftsrat aus beruflichen Gründen verlassen und damit auch das Amt des Ortsvorstehers niedergelegt. Seinen Platz im Ortschaftsrat hat Dirk Meinzer als Nachrücker übernommen. Doch wer wird neuer Ortsvorsteher oder neue Ortsvorsteherin?

Üblicherweise handelt es sich um ein Mitglied des Ortschaftsrats. Damit kommen folgende Personen in Frage:

  • Marcel Konrad (CDU)
  • Alexander Maiter (CDU)
  • Dirk Meinzer (CDU)
  • Reinhard Breyer (SPD)
  • Frank Hornung (Grüne)
  • Sabrina Heinze (Freie Wähler)

Interesse an der Übernahme des Amtes haben sowohl Marcel Konrad als auch Sabrina Heinze.

Da sich das Gremium intern bislang nicht auf einen Kandidaten oder eine Kandidatin einigen konnte, werden sowohl Konrad als auch Heinze zur Wahl antreten. Bei der nächsten öffentlichen Ortschaftsratssitzung am Mittwoch, den 22. April, (Beginn 19 Uhr im Alten Rathaus Friedrichstal, Rheinstraße-Ost 14) wollen sich die beiden vorstellen. Zudem soll das Wahlverfahren erklärt werden. Die eigentliche Wahl soll erst im Mai stattfinden.

Um dem Gemeinderat vorgeschlagen zu werden, benötigt der Kandidat oder die Kandidatin im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit im Ortschaftsrat. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse – drei CDU-Mitglieder, die mutmaßlich den CDU-Kandidaten Konrad unterstützen, und drei Mitgliedern anderer Parteien, die mutmaßlich die Freie-Wähler-Kandidatin Heinze unterstützen – ist ein “Unentschieden”, also Stimmengleichheit zwischen beiden Kandidierenden, möglich.

Wenn kein Kandidat bzw. keine Kandidatin eine Mehrheit erhält, sieht die baden-württembergische Gemeindeordnung das Losverfahren vor (§ 37 Abs. 7 Satz 5 GemO).

Der Ortschaftsrat könnte jedoch auch den Beschluss fassen, dem Gemeinderat zwei oder mehr Personen vorzuschlagen, erläutert die Stadtverwaltung auf Anfrage. “Danach hat jedes Mitglied des Ortschaftsrats so viele Stimmen, wie Personen vorgeschlagen werden sollen (mehrnamige Wahl). Ein Kumulieren von Stimmen, z.B. Abgabe beider Stimmen für eine Person, ist nicht möglich.” Jede Person müsse im Wahlgang aber wiederum eine absolute Mehrheit der Stimmen bekommen, um als gewählt zu gelten, sonst komme es nicht zu einem Vorschlag an den Gemeinderat.

“Kommt – auch nach mehreren Versuchen – kein Vorschlag des Ortschaftsrates zustande, kann solange auch keine Wahl des Ortsvorstehers durch den Gemeinderat stattfinden”, so die Stadtverwaltung. In diesem Fall müsse im Ortschaftsrat neu verhandelt werden.

Der gewählte oder geloste Kandidat bzw. Kandidatin wird Friedrichstal bis zum Ende der laufenden Wahlperiode vertreten.

Korrektur 1: Ursprünglich hatten wir geschrieben, die Wahl würde auch direkt am 22. April stattfinden. An dem Tag soll jedoch nur die Vorstellung der beiden erfolgen. Der Text ist entsprechend angepasst.

Korrektur 2: Laut Gemeindeordnung könnten auch Personen Ortsvorsteher:in werden, die nicht Mitglied des Ortschaftsrats sind.

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