Die Stadt Stutensee setzt ihre kommunalen Förderprogramme für Klimaschutz sowie für Biodiversität im Jahr 2026 fort und hat dazu aktualisierte Richtlinien beschlossen, die zum 1. Mai 2026 in Kraft getreten sind. Aufgrund der Haushaltslage wurden die zur Verfügung stehenden Beträge reduziert.
Beschlüsse des Gemeinderats
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. April 2026 einstimmig die aktualisierte Neuauflage der Programme „Klimaschutz und Klimawandelanpassung“ und „Biodiversität und Artenvielfalt“ beschlossen.
Für den Bereich Klimaschutz steht 2026 ein Förderbudget von 15.000 Euro zur Verfügung; im ersten Jahr des Programms waren es noch 50.000 Euro, vergangenes Jahr 30.000 Euro, jetzt wurde auf die Hälfte reduziert. Für Biodiversität sind im Haushalt 32.000 Euro eingeplant.
Das bereits 2023 gestartete Teilprogramm „BlühFlur“ im Bereich Biodiversität läuft unabhängig davon weiter und ist bis 2027 angelegt.
Geförderte Maßnahmen Klimaschutz
Im Programm „Klimaschutz und Klimawandelanpassung“ können Privatpersonen mit Wohnsitz in Stutensee Zuschüsse für vier Bausteine beantragen:
- Balkonsolaranlagen: Pauschal 100 Euro Zuschuss zur Anschaffung von kleinen Steckersolargeräten, die auf Balkon oder Terrasse Strom für den eigenen Haushalt erzeugen.
- Carsharing: Die Stadt übernimmt bis zu 80 Euro der Anmeldegebühr beim örtlichen Anbieter Stadtmobil; die Abrechnung erfolgt über einen speziellen Code, maximal 200 Anmeldungen werden gefördert.
- Lastenrad und Lastenpedelec: Für privat genutzte Lastenfahrräder gibt es 150 Euro, für elektrisch unterstützte Lastenräder 300 Euro, wenn sie verkehrstauglich ausgestattet sind.
- Dachbegrünung: Wer sein Dach freiwillig begrünt, kann 25 Prozent der Kosten erstattet bekommen, maximal 1.000 Euro pro Maßnahme, sofern ein Fachbetrieb die Begrünung auf mindestens 15 Quadratmetern Fläche ausführt.
Geförderte Maßnahmen Biodiversität
Das Programm „Biodiversität und Artenvielfalt“ richtet sich an Bürgerinnen und Bürger sowie Landwirte in Stutensee und unterstützt drei Bausteine.
- BlühFlur: Landwirte erhalten pro Hektar Blühfläche 850 Euro pro Jahr, wenn sie mehrjährige Blühmischungen aussäen und die Flächen nach vorgegebenen Kriterien pflegen; gefördert wird bis maximal drei Hektar pro Betrieb, der Baustein läuft bis 30. September 2027.
- Baumprogramm: Privatleute können im Herbst über die Stadt verbilligte Obstbäume bestellen, die auf Grundstücken in Stutensee gepflanzt werden; pro Haushalt sind bis zu fünf Bäume vorgesehen.
- Nisthilfen und Kotbrettchen: Für Nistkästen und Kotbretter an Gebäuden gibt es je 10 Euro Zuschuss, zusätzlich pauschal 90 Euro, wenn für die Montage eine Hubarbeitsbühne oder ein Gerüst durch einen Fachbetrieb nötig ist.
Für das Biodiversitätsprogramm stehen 2026 insgesamt 25.000 Euro für BlühFlur, 5.000 Euro für das Baumprogramm und 2.000 Euro für Nisthilfen bereit.
Antragstellung und Fristen
Anträge auf Förderung sind in der Regel vor Beginn der Maßnahme zu stellen; zuständig ist die Stabsstelle Stadtentwicklung und Nachhaltigkeit im Rathaus Stutensee.
Für die meisten Bausteine müssen die vollständigen Unterlagen bis zum 30. Juni beziehungsweise – je nach Baustein – bis Ende September eingereicht werden; Maßnahmen sind in der Regel bis zum 30. November des Jahres abzuschließen.
Informationen, Antragsformulare und Detailregelungen stellt die Stadt online bereit; Rückfragen können per E‑Mail an Klimabiofoerderung@stutensee.de gerichtet werden.
forum Kommentare