Der Gemeinderat hat für das Projekt „Wohnen im Alter“ im Stadtteil Spöck einen festen Grundstückspreis von 550 Euro pro Quadratmeter als Grundlage für die Ausschreibung festgelegt und weicht damit von einem früheren Beschluss ab. Hintergrund ist die Sorge, dass bei zu hohen Preisen keine Angebote eingehen. Den Antrag der Freien Wähler auf weitere Reduzierung lehnte der Rat ab.
Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung am 18. Mai mit der Preisfestsetzung für zwei städtische Grundstücke im Neubaugebiet “Vierundzwanzigmorgenäcker” im Stadtteil Spöck, auf denen das Projekt „Wohnen im Alter“ realisiert werden soll. Vorgesehen ist, für die Flurstücke 11479 und 11481 einen Festpreis von 550 Euro pro Quadratmeter als Grundlage für die Ausschreibung festzulegen und die Ausschreibungsunterlagen entsprechend anzupassen.
Gutachten zum Verkehrswert
In einem ersten Beschluss vom 23. März hatte der Gemeinderat noch vorgesehen, die insgesamt 4.203 Quadratmeter großen Grundstücke zum Verkehrswert zu veräußern. Das inzwischen vorliegende Gutachten des Gemeinsamen Gutachterausschusses beziffert diesen Verkehrswert auf 780 Euro pro Quadratmeter, was die Verwaltung als so hoch einschätzt, dass kaum mit Angeboten zu rechnen sei.
Eine von der Stadt beauftragte Kanzlei kommt nach Angaben der Verwaltung zu dem Ergebnis, dass Kommunen Grundstücke grundsätzlich nur zum vollen Wert verkaufen dürfen, sich dieser Wert aber an dem Preis orientiert, der am Markt tatsächlich erzielt werden kann. Das Gutachten des Gutachterausschusses sei in diesem Zusammenhang eine wichtige Orientierung, jedoch nicht bindend, entscheidend sei die Realisierbarkeit des ermittelten Preises.
Berücksichtigung der Marktlage
Die betroffenen Grundstücke richten sich an Investoren oder Bietergemeinschaften, die angesichts verschärfter Finanzierungs- und Baukostenbedingungen sowie höherer Folgekosten vorsichtiger kalkulieren als private Bauherren. Bereits im Verfahren im Jahr 2021 seien Gebote bis zu 520 Euro pro Quadratmeter abgegeben worden, während sich die aktuell schwierige Marktlage auch beim geplanten „Haus der Gesundheit“ bemerkbar gemacht habe.
Der nun vorgeschlagene Festpreis von 550 Euro pro Quadratmeter soll nach Darstellung der Verwaltung die Preisentwicklung inklusive gestiegener Finanzierungs- und Baukosten berücksichtigen. Über die Qualität der eingereichten Konzepte könne das Bewertungsgremium in einer zweiten Stufe steuern, welche konkrete Nutzung auf den Flächen umgesetzt werde.
Außerordentlicher Ertrag
Die beiden Flurstücke sind derzeit mit jeweils 370,99 Euro pro Quadratmeter im Anlagevermögen der Stadt bilanziert, was insgesamt einem Buchwert von rund 1,56 Millionen Euro entspricht. Bei einem Verkauf zum vorgeschlagenen Festpreis von 550 Euro pro Quadratmeter ergäbe sich ein Gesamterlös von rund 2,31 Millionen Euro und damit ein außerordentlicher Ertrag von gut 752.000 Euro im Ergebnishaushalt.
Festpreis oder Richtpreis?
Der Spöcker Ortschaftsrat hatte eine weitere Reduzierung des Preises auf 500 Euro vorgeschlagen mit Verweis auf die schwierige Lage im Pflegebereich. Bei dem Projekt stünden nicht die Einnahmen im Vordergrund, so Ortsvorsteher Jürgen Feth.
Die Freien Wähler beantragten, die 550 Euro nicht als Festpreis zu verstehen, sondern als Richtpreis mit Bonus- und Malus-Punkten. Die Verwaltung verwies auf den nötigen Zeitaufwand, einen entsprechenden Kriterienkatalog zu erstellen und zu gewichten. Das habe schon beim ersten Anlauf des Projekts vor vier Jahren nicht funktioniert. Die Freien Wähler zogen ihren Antrag daraufhin zurück und plädierten – wie der Ortschaftsrat – für einen Festpreis von 500 Euro,
Das Projekt könne nicht an ein paar Euro pro Quadratmeter scheitern, so Wolfgang Sickinger (SPD). Aber Gemeindegrundstücke dürften auch nicht weit unter Wert veräußert werden. Er plädiere ohne Rücksprache mit seiner Fraktion deshalb für einen Richtpreis von 550 Euro. Diesen Antrag zog er jedoch noch in der Sitzung wieder zurück, um keine zeitliche Verzögerung zu verursachen.
“Wir müssen vorankommen”, so Marius Biebsch (CDU). Seine Fraktion stimme einem Richtpreis deshalb nicht zu. Der Grundstückspreis sei nicht ausschlaggebend, ergänzte sein Fraktionskollege Lutz Schönthal. Wichtiger sei eine möglichst schnelle Erteilung der Baugenehmigung.
Der Antrag der Freien Wähler, einen Festpreis von 500 statt 550 Euro festzulegen, wurde mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt bei einer Enthaltung. Die Verwaltungsvorlage erhielt anschließend einstimmige Zustimmung.
Wohnen im Alter
Das Projekt “Wohnen im Alter” hat eine längere Geschichte. Ziel ist ein Wohnprojekt in Spöck für ältere Menschen, das verschiedenen Nutzungsansprüchen und Bedarfen gerecht wird und ein weitgehend selbstbestimmtes Altwerden ermöglicht. Vorgesehen sind unterschiedliche, auch gemeinschaftliche Wohnformen sowie optionale Betreuungs- und Unterstützungsangebote. Ein klassisches Pflegeheim ist nicht gewünscht, klassische Pflegeplätze können jedoch als Teil eines gemischten Angebots integriert werden.
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forum Kommentare
Wurde auch Erbpacht geprüft.
Bei 4% Pacht wären dies 92400 Euro pro Jahr. Bei 50 Jahren ca 4,6 Millionen.
Also doppelter Erlös plus Grundstück bleibt im Besitz.
Auch für den Investor leichter zu stemmen bei einer Belastung von
ca 8000 Euro im Monat.
Man hätte auch Spielraum beim angesetzten Preis,Laufzeit oder Prozenten Erbpacht.
Es gibt Städte welche nur noch Erbpacht und keinen Verkauf mehr tätigen.