Gemeinderat lehnt Einführung der Grundsteuer C ab

Symbolbild

Bild: pixabay.com

Von Martin Strohal | 07.05.2026 13:22 | Keine Kommentare

Der Stutenseer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. April die Einführung einer sogenannten Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt. Die Stadtverwaltung sieht insbesondere einen hohen Aufwand und rechtliche Unsicherheiten.

Was hinter der Grundsteuer C steckt

Mit der Grundsteuerreform haben die Bundesländer eigene Grundsteuermodelle eingeführt, Baden‑Württemberg nutzt seitdem ein eigenes Landesgrundsteuergesetz. Neben der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (bebautes und unbebautes Grundvermögen) erlaubt das Gesetz in Paragraf 50a einen zusätzlichen Hebesatz – die Grundsteuer C – speziell für baureife, aber unbebaute Grundstücke.

Als baureif gelten Grundstücke, die sofort bebaut werden könnten, weil sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und erschlossen sind, also etwa an Straße, Wasser, Abwasser und Strom angebunden werden können. Städtebaulicher Zweck der Grundsteuer C ist es, Bauland zu mobilisieren und Innenentwicklung sowie Nachverdichtung zu fördern, damit vorhandene Infrastruktur besser genutzt und zusätzlicher Flächenverbrauch im Außenbereich begrenzt wird.

Ausgangslage in Stutensee

In Stutensee liegt der Hebesatz der bisherigen Grundsteuer B bei 179 Prozent und bringt der Stadt derzeit rund 3,2 Millionen Euro im Jahr ein. Als potenziell von der Grundsteuer C betroffene, baureife Baulücken wurden auf Basis verschiedener Datenquellen 182 Grundstücke in allen Stadtteilen identifiziert – sie stehen für etwa 2,7 Prozent des gesamten Grundsteuer‑B‑Aufkommens.

Mögliche Mehreinnahmen und Aufwand

Je nach Höhe eines künftigen Hebesatzes hätte die Stadt mit der Grundsteuer C ein zusätzliches Steueraufkommen zwischen gut 10.000 und knapp 78.000 Euro pro Jahr erzielen können. Dafür müssten die betreffenden Grundstücke jedoch exakt abgegrenzt, in Karten ausgewiesen und jedes Jahr per Allgemeinverfügung neu bekannt gemacht werden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand gerade im Einführungsjahr hoch wäre: Mehrere Ämter müssten klären, welche Flächen rechtlich als baureif gelten, die städtische Satzung wäre anzupassen und alle betroffenen Eigentümer müssten neu veranlagt werden. Hinzu kommt eine anstehende Umstellung der Veranlagungssoftware zum 1. Januar 2027, in der zeitweise keine Steuerbescheide erstellt werden können.

Zweifel an der Lenkungswirkung

In der Sitzungsvorlage betont die Verwaltung außerdem, dass sich die Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke durch die Reform zum 1. Januar 2025 ohnehin in mehr als der Hälfte der Fälle bereits um ein Vielfaches erhöht hat. Nach Einschätzung der Kämmerei bietet eine zusätzliche Grundsteuer C keinen verlässlichen Anreiz, sogenannte „Enkelgrundstücke“ zu bebauen oder zu verkaufen.

Sechs Kommunen in Baden-Württemberg hätten bislang die Grundsteuer C eingeführt. Dabei sei mit Widersprüchen zu rechnen, die bislang alle noch nicht juristisch geklärt seien.

Das sagt der Gemeinderat

“Eigentum verpflichtet” betonte Stadtrat Frank Hornung (Grüne). Er halte die vorgebrachten Bedenken der anderen Fraktionen für nicht nachvollziehbar. Man müsse in Lösungen, nicht in Problemen denken. Eine Mobilisierungswirkung lasse sich bei den angefragten Kommunen nach einem knappen Jahr nicht ausmachen. Ein Baulückenkataster werde in Stutensee sowieso benötigt. Generell halte er mögliche Widersprüche in Zusammenhang mit dem “Bauturbo” für vielfältiger als bei der Grundsteuer C. Die Einsprüche bei der Grundsteuer B hätten sich auch “in Luft aufgelöst”.

Die CDU/FDP-Fraktion spreche sich gegen die Einführung aus, so Edith Nagel. Insbesondere der “enorme Arbeitsaufwand” und die rechtliche Unsicherheit nannte sie als Grund. Zudem müsse jedes Jahr neu geprüft und ein neuer Bescheid erstellt werden.

Auch die Freien Wähler stimmten dem Vorhaben nicht zu, so Sven Schiebel. Er hielt die möglichen Mehreinnahmen gegen die benötigte Arbeitszeit in der Verwaltung und zog daraus die Schlussfolgerung, dass eine Einführung “weder erzieherisch noch wirtschaftlich sinnvoll” sei.

Es sei noch zu früh, in die Grundsteuer C einzusteigen, so Wolfgang Sickinger (SPD). Man solle die Erfahrungen und die juristische Klärung der Widersprüche in den anderen Kommunen abwarten.

Bei der anschließenden Abstimmung votierten nur die Grünen für eine Einführung der Grundsteuer C. Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen.

forum Kommentare

Kommentare sind geschlossen