Rathaus entspricht nicht Brandschutzvorgaben

Rathaus

Bild: Martin Strohal

Von Martin Strohal | 31.05.2026 18:22 | Keine Kommentare

Der Brandschutz im Rathaus in Blankenloch weist gravierende Mängel auf, weshalb der Gemeinderat nun den Weg für ein umfassendes Brandschutzkonzept frei gemacht hat. Kurzfristige Sicherungsmaßnahmen werden aktuell umgesetzt.

Ausgangslage

Vergangenen Sommer wurde auf den Außenanlagen des Rathauses nach einem möglichen Standort für das Notstromaggregat gesucht. Bei der Prüfung der Stellplätze für den Bauantrag stellte sich jedoch heraus, dass das Rathaus nicht ganz den offiziellen Plänen entspricht. Es gibt drei alte Baugenehmigungen – zwei Haupt- und eine Änderungsgenehmigung – aus dem Jahr 1993, von denen die heutige Bauweise in einigen Punkten abweicht.

Durch den Wegfall eines seitlichen Fluchttreppenhauses und eines weiteren Bürotrakts im Bereich der heutigen Einfahrt konnten die vorgesehenen Brandschutzauflagen nur noch eingeschränkt umgesetzt werden. Es fehlt etwa an Rauchschutztüren und an einem zweiten Rettungsweg.

Aus Sicht der Verwaltung besteht damit aktuell kein rechtlich genehmigungskonformer und brandschutztechnisch sicherer Bestand, was einen erhöhten Handlungsdruck erzeugt.

Konkrete Brandschutzprobleme im Rathaus

Zentraler Kritikpunkt ist die Entfluchtung: Das Haupttreppenhaus dient derzeit als alleiniger Rettungsweg für das gesamte Gebäude, ein zweiter baulicher Rettungsweg – insbesondere aus dem dritten Obergeschoss – ist nicht gesichert. Hinzu kommen fehlende Rauchschutztüren zwischen Fluren und Treppenhaus, eine offene Gestaltung des Bürgerbüros direkt am Treppenraum und zusätzliche Brandlasten durch Einbauten und Technik, die Fluchtwege beeinträchtigen. Besonders kritisch bewertet wird der Pflegestützpunkt im dritten Obergeschoss, der von vulnerablen Personen genutzt wird, obwohl die Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr noch nicht zuverlässig nachgewiesen ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass im Brandfall ein erhöhtes Risiko für Nutzerinnen und Nutzer bestehe. Wenn das Gebäude brandschutztechnisch nicht ertüchtigt würde, könne dies unter Umständen zu Nutzungsuntersagungen einzelner Bereiche führen.

Bereits umgesetzte Sofortmaßnahmen

Um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten, wurden bereits kurzfristige Maßnahmen ergriffen: Brennbares Material – sogenannte Brandlasten – in Fluren, Treppenhäusern und unter der zentralen Treppe wurde entfernt und Fluchtwege freigeräumt. Zudem lässt die Stadt flächendeckend vernetzte Rauchwarnmelder beziehungsweise eine Brandwarnanlage installieren, prüft nachträgliche Leitungsführungen und Brandschotts und hat Türfeststellanlagen nachgerüstet. Parallel dazu ist die Planung einer zusätzlichen Fluchttreppe an der Nordwestecke vorgesehen, um die bessere Fluchtmöglichkeiten – insbesondere aus den oberen Geschossen – zu bieten.

Weitere Schritte

Bereits im Spätjahr 2025 wurde ein externes Brandschutzbüro beauftragt, das inzwischen Bestandsaufnahme und Defizitanalyse abgeschlossen und einen Entwurf des Brandschutzkonzepts vorgelegt hat. Ziel dieses Konzepts ist es, eine brandschutzrechtlich tragfähige Lösung zu entwickeln, die den sicheren Weiterbetrieb des Rathauses gewährleistet. Die Verwaltung betont, dass die brandschutzrechtlich zwingenden Maßnahmen als eigenständige Pflichtaufgabe umgesetzt und nicht zurückgestellt werden.

Zurückgestellt werden sollen hingegen eine Generalsanierung und eine Klimatisierung des Rathausgebäudes. Auch der vorgesehene Umbau des Bürgerbüros im Erdgeschoss, um datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten, bleibe außen vor. Das Bürgerbüro soll jedoch baulich vom Treppenhaus als Fluchtweg abgetrennt werden.

Das sagt der Gemeinderat

Den Mitgliedern des Gemeinderats ist fraktionsübergreifend vor allem eines wichtig: Das Rathaus muss voll einsatzfähig und sicher sein. Besonders der Brandschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat oberste Priorität. Alle anderen Arbeiten am Gebäude müssen erst einmal hintenanstehen.

Das Gremium beschloss einstimmig, dass die Verwaltung eine genehmigungsfähige Planung erstellen und die erforderlichen Maßnahmen einschließlich Kosten, Priorisierung und Umsetzungsvarianten konkretisieren soll.

Unterschied zu Schulen und Kindergärten

Das Thema Brandschutz spielte vor nicht allzu langer Zeit eine Rolle im Schulzentrum, bei dem die Schließung zur Diskussion stand. Die Alte Schule in Blankenloch musste tatsächlich geschlossen werden. Warum nicht auch das Rathaus?

Brandverhütungsschauen müssten nicht allgemein bei öffentlichen Gebäuden durchgeführt werden müssten, erläutert die Stadtverwaltung auf Anfrage. Bei Schulen und Kindergärten seien sie hingegen Pflicht, da es sich um einen anderen Nutzerkreis handele.

“An Gebäude mit Nutzung durch vulnerable Gruppen wie Kinder, betagte und eingeschränkte Personen werden in der Landesbauordnung besondere Anforderungen gestellt, die auf eine weitgehend selbstständige Nutzung und die Möglichkeit zur Selbstrettung abzielen”, so die Stadtverwaltung. “Speziell bei Nutzung von Sonderbauten durch Kinder wird daher für die Personenrettung explizit der zweite bauliche Rettungsweg vorgeschrieben.”

Im Falle des alten Schulhauses sei weder der erste Rettungsweg baulich gesichert noch ein zweiter vorhanden. Im Rathaus stellt sich die Situation anders dar. Hier könne durch die Umsetzung von Sofortmaßnahmen die angedrohte Teilnutzungsuntersagung verhindert werden.

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