In Stutensee-Blankenloch soll die Badstraße saniert und der Platz südlich des Wohnparks „Mittendrin“ neu gestaltet werden. Der Gemeinderat hat in seiner Juni-Sitzung einstimmig beschlossen, wie das Projekt weitergehen soll. Konkret ging es um die Frage, ob im Zuge der Bauarbeiten auch angrenzende private Gartengrundstücke einen Zugang zur Straße erhalten können.
Die Bauarbeiten basieren auf einem Plan aus dem Jahr 2020 und wurden Ende 2025 an ein Karlsruher Büro vergeben. Geplant ist, die Fahrbahn der nördlichen Badstraße zu erneuern, den Schotterplatz zwischen der Festhalle und dem Wohnpark zu pflastern und den südlichen Teil der Straße bis zur Gymnasiumstraße als Zufahrt herzurichten. Auf der rund 4.000 Quadratmeter großen Fläche sollen auch zehn neue Parkplätze, fünf Plätze für Menschen mit Behinderung entstehen sowie neue Bäume gepflanzt werden.
Erschließung der Gartengrundstücke
Im Winter 2025 kam im zuständigen Ausschuss die Frage auf, ob man bei dieser Gelegenheit nicht auch die privaten Grundstücke westlich der Badstraße an das Straßennetz anbinden könnte. Einige Eigentümer:innen hatten in der Vergangenheit Interesse signalisiert, dort Häuser zu bauen. Bisher werden die Flächen jedoch als Gärten genutzt.
Wer auf den Gartengrundstücken bauen möchte, darf dies momentan noch nicht, da für diese Flächen kein Baurecht vorliegt. Die Verwaltung prüft parallel, ob sich ein Baurecht über ein vereinfachtes gesetzliches Verfahren (“Bauturbo”) schaffen lässt. Sollte das der Fall sein, will die Stadt Verträge mit den Eigentümern schließen, um Regeln für das Aussehen und die Qualität der neuen Gebäude festzulegen. Neben dem Straßenanschluss müssen bei einer späteren Bebauung auch der Schutz des Klimas vor Ort, das Regenwasser und der Erhalt von Grünflächen berücksichtigt werden.
Wenn Verträge mit allen Anwohner:innen geschlossen werden können, sollen die ursprünglichen Pläne für die Straße wie ausgeschrieben umgesetzt werden. Die betroffenen Eigentümer:innen müssen die Kosten für die Erschließung ihrer Grundstücke selbst übernehmen.
Sollte diese Variante nicht umsetzbar sein, wird der Gemeinderat über das weitere Vorgehen beraten.
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