Mehr Transparenz in der Lokalpolitik möglich?

Beitragsbild: Martin Strohal

Von Martin Strohal | 03.07.2016 15:21 | Keine Kommentare

Durch die Änderung der Gemeindeordnung durch den baden-württembergischen Landtag Ende vergangenen Jahres, war es erforderlich geworden, die entsprechenden Regelungen in Stutensee daran anzupassen. Festgehalten sind diese in der sog. “Hauptsatzung”. Was erst nach einem normalen Verwaltungsakt klang, führte in der letzten Gemeinderatssitzung dann doch zu einigen Diskussionen. Die Fraktion der Grünen hatte den Antrag gestellt, Ausschusssitzungen im Allgemeinen öffentlich durchzuführen, während die Verwaltung “nichtöffentlich” vorgeschlagen hatte.

Ausschüsse schon bisher nichtöffentlich

Worum ging es dabei? In Stutensee gibt es zwei Ausschüsse: den für Verwaltung und Soziales (AVS) und den für Umwelt und Technik (AUT). Beide sind besetzt mit einer Teilmenge der im Gemeinderat vertretenen Stadträte und tagen monatlich vor den Gemeinderatssitzungen. Diese Sitzungen finden bis auf wenige Punkte nichtöffentlich statt. In ihnen werden Vorschläge erarbeitet, die der Gemeinderat dann nur noch absegnen muss. Einige Dinge können die Ausschüsse auch direkt selbst beschließen. In der Hauptsatzung war bislang nicht festgelegt, ob die Ausschüsse öffentlich oder nichtöffentlich tagen. Nach der geänderten Gemeindeordnung ist das aber explizit festzulegen. Die Stutenseer Verwaltung orientierte sich an der bisherigen Praxis und plädierte deshalb für “nichtöffentlich”. Dabei muss beachtet werden, dass insbesondere Personalthemen und auch manche finanziellen Entscheidungen aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich behandelt werden dürfen.

“Politikverdrossenheit ist groß”

“Es gibt ein großes Bedürfnis in der Bürgerschaft, mehr Transparenz an den Tag zu legen”, stellte Ludwig-W. Heidt, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, fest. Er plädierte dafür, mehr Themen direkt in der öffentlichen Gemeinderatssitzung zu behandeln, statt sie nichtöffentlich im Ausschuss zu beraten. Die neue Formulierung “Die Beratungen finden in der Regel nichtöffentlich statt” sei keine Verschärfung, sondern lediglich Beschreibung der bisherigen Praxis.

“Die Politikverdrossenheit ist groß”, stimmte Ludwig Streib (Grüne) zu. Sein Wunsch sei es, so wenig wie möglich geheim zu diskutieren. Deshalb stellte die Grünen-Fraktion den Antrag, Ausschusssitzungen im Allgemeinen öffentlich durchzuführen. Dass es einzelne Punkte, wie Personalthemen, gebe, die nicht an die Öffentlichkeit gehörten, stellte er nicht in Abrede. Von der letzten nichtöffentlichen Ausschusssitzung hätten 11 von 15 Punkten öffentlich diskutiert werden können.

Kurt Gorenflo (CDU) wünschte sich, dass manche Themen in den Ausschüssen öffentlich behandelt werden sollten. Der Gemeinderat sollte nicht mit zu vielen Tagesordnungspunkten beschäftigt werden. Außerdem könnte die Verwaltung durchaus auch einiges selbst entscheiden, ohne die Ausschüsse einzubeziehen. “Ich habe das Vertrauen in die Verwaltung und unseren OB”, erklärte er.

Lars Zinow (Grüne) erläuterte den Antrag seiner Fraktion. Er halte es durchaus für sinnvoll, Themen in Ausschüssen vorzubereiten, da Gemeinderatssitzungen mit ausführlichen Diskussionen sehr lang werden könnten. Deshalb sollten auch Ausschusssitzungen öffentlich sein, wobei natürlich auch nichtöffentliche Punkte möglich sein können. “Die Bürger hören in Gemeinderatssitzungen nur allgemeine Statements oder die Rufe ‘Zustimmung’, können aber den Entscheidungsprozess nicht nachvollziehen”, bemängelte er. Dieser könne durchaus transparent gemacht werden.

Heinrich Sickinger (SPD) bezweifelte, dass öffentliche Ausschusssitzungen der Politikverdrossenheit entgegenwirken können. “Früher war überhaupt nichts öffentlich, trozdem ist heute die Politikverdrossenheit größer.” Selbst bei öffentlichen Gemeinderatssitzungen sei die Zahl der Zuhörer sehr gering.

Der Antrag der Grünen fand außerhalb der Fraktion keine Unterstützung. Es gab lediglich sechs Enthaltungen bei den anderen Fraktionen. Damit wurde der Antrag abgelehnt. Die Vorlage der Stadtverwaltung hingegen fand nur die Ablehnung der Grünen und wurde von der Mehrheit beschlossen. Der Wunsch der Freien Wähler, mehr Themen öffentlich direkt in den Gemeinderat einzubringen, wurde zu Protokoll genommen.

Größere finanzielle Spielräume für den OB und den Ausschuss

Weitere Änderungen in der Hauptsatzung legen fest, dass Anträge nun einfacher an Ausschüsse verwiesen werden können. Außerdem haben Ausschüsse nun die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 20.000 bis 50.000 EUR (bisher: 10.000 bis 20.000 EUR).  Der Ausschuss für Verwaltung und Soziales kann bewegliches Vermögen zwischen 20.000 und 100.000 EUR veräußern (bisher: 10.000 bis 50.000 EUR). Der Oberbürgermeister hat die Zuständigkeit für die darunter liegenden Beträge, also überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bis 20.000 (bisher 10.000) EUR und Veräußerung beweglichen Vermögens bis 20.000 (bisher 10.000) EUR. Bei diesen Änderungen hat sich die Verwaltung an Kommunen mit ähnlicher Größe und ähnlichem Haushaltsbudget orientiert.

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