Wer in Stutensee ein Vereinsfest, ein Straßenfest oder einen Weihnachtsmarkt veranstaltet und dabei Alkohol ausschenkt, benötigt hierfür ab Dezember keine Erlaubnis mehr. Die Stadtverwaltung setzt das neue Landesgaststättengesetz von Baden-Württemberg um und ersetzt die bisherige Erlaubnispflicht durch eine gebührenfreie E-Mail-Meldung.
Veranstalter müssen die geplante Feier spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Ordnungsamt anzeigen. Darüber informiert die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Die dafür eingerichtete Adresse lautet veranstaltungen-ordnungsamt@stutensee.de. Zu den erforderlichen Angaben gehören Name, Anschrift sowie Ort und Zeit des Anlasses. Das entsprechende Formular stellt die Stadt auf ihrer Internetseite bereit. Der Vordruck lässt sich digital ausfüllen und per E-Mail versenden, die Stadt akzeptiert jedoch weiterhin auch ausgedruckte Formulare.
An den Schutzvorschriften für Nachbarn ändert sich durch die Neuerung nichts: Die Auflage, Rücksicht auf Anwohner zu nehmen, bleibe bestehen, so die Stadtverwaltung. Zudem informiert das Ordnungsamt wie bisher die Polizei, das Veterinäramt und das Finanzamt über die geplanten Veranstaltungen.
Hintergrund der Erleichterung ist das überarbeitete Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg, das seit Anfang des Jahres gilt und nun nach einer Evaluierungsphase in den Kommunen angewendet wird. Wer bei einem Anlass Speisen und alkoholische Getränke anbietet, betreibt rechtlich gesehen vorübergehend ein Gaststättengewerbe. Bisher benötigten Organisatoren dafür eine Genehmigung, die sogenannte Gestattung. Künftig reicht die fristgerechte Anzeige aus, sofern ein besonderer Anlass wie ein Stadtfest oder ein Weihnachtsmarkt vorliegt.
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