Seit diesem Jahr gibt es neue Regeln für den Umgang mit Sperrmüll. Die Abholung ist nun kostenpflichtig, das Anliefern kostenfrei. Auf unseren Artikel dazu gab es Rückfragen von unseren Leser:innen, denen wir nachgegangen sind.
Für eine Sperrmüllabholung wird nun eine Gebühr von 15 Euro fällig. In der Gebührenübersicht des Abfallwirtschaftsbetrieb ist neben der Abholgebühr auch eine “Serviceabfuhr” aufgelistet mit zusätzlichen Preisen pro Art des Mülls. Was hat es damit auf sich? Kommt dieser Betrag zu den 15 Euro dazu?
Nein, sagt der Abfallwirtschaftsbetrieb auf unsere Anfrage. Bei der “Serviceabfuhr” handele es sich um eine sogenannte Expressabholung. Bei dieser erhalten die Kundinnen und Kunden innerhalb von zwei Wochen einen individuellen Termin zur Sperrmüllabholung. Bei der Abrufabfuhr für 15 Euro müssen die Kundinnen und Kunden hingegen mit längeren Wartezeiten auf einen Abholtermin rechnen.
Die Gebühr wird bei einer Serviceabfuhr je angemeldeter “Fraktion” erhoben, bei Restsperrmüll 48,35 Euro je Abholung, bei Altholz (Kategorie A I bis A III) 34,01 Euro je Abholung und bei Metallen/Elektro-Altgeräten (Großgeräte) 19,84 Euro je Abholung. Bei einer Abrufabfuhr fällt lediglich die Pauschalgebühr von 15,00 Euro an, unabhängig wie viele Fraktionen zur Abfuhr angemeldet werden.
Es ist nicht selten, dass Sperrmüllsammler durch die Straßen fahren. Sind die 15 Euro Abholgebühr auch zu zahlen, wenn von dem Sperrmüll gar nichts mehr übrig ist, weil Sperrmüllsammler ihn mitgenommen haben?
Die Gebühr in Höhe von 15 Euro muss direkt bei Terminbuchung bezahlt werden. Eine Rückzahlung wird nicht vorgenommen, so der Abfallwirtschaftsbetrieb.
Was passiert, wenn andere ihren Sperrmüll zu meinem stellen? Der Redaktion wurde beispielsweise ein Fall gemeldet, bei dem nachts gegen 1 Uhr ein Behälter mit Altöl zu dem Sperrmüll einer Familie in Friedrichstal dazugestellt wurde, der zudem das Pflaster verunreinigte. In wessen Verantwortung fällt das?
Sollte Sperrmüll unerlaubt von anderen Personen zu bereitgestelltem Sperrmüll hinzugestellt werden, haftet die Anmelderin bzw. der Anmelder, sagt der Abfallwirtschaftsbetrieb. Auch darf die erlaubte Sperrmüllmenge von drei Kubikmetern pro Haushalt nicht überschritten werden. Um dies zu verhindern, empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb, den Sperrmüll so spät wie möglich – allerdings bis spätestens 6 Uhr morgens am Abfuhrtag – bereitzustellen.
In den Kommentaren zu unserem letzten Beitrag zu dem Thema wurde vielfach die Befürchtung geäußert, dass die neue Gebühr dazu führe, dass Sperrmüll nun vermehrt im Wald entsorgt werde. Wie sieht der Abfallwirtschaftsbetrieb das, wurde dieser Aspekt berücksichtigt?
Wilder Müll ist bereits seit vielen Jahren ein Problem, das durch den Abfallwirtschaftsbetrieb beobachtet wird. Deshalb wurde zeitgleich zur Einführung einer Gebühr für Sperrmüll im Holsystem, ein gebührenfreies Angebot zur Abgabe von Restsperrmüll am Entsorgungszentrum Bruchsal geschaffen. Ebenso bleiben die bereits bestehenden gebührenfreien Angebote zur Abgabe von Altholz aus dem Innenbereich sowie Metall und Elektroaltgeräten an den Wertstoffhöfen und Annahmestellen des Landkreises bestehen.
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