Einführung der gesplitteten Abwassergebühr – Aktueller Stand

Von Redaktion meinstutensee.de | 29.02.2012 0:00 | Keine Kommentare

Die bisherige “einfache” Erhebung ausschließlich über den Ansatz des Frischwasserverbrauches ist nicht mehr zulässig. Für die Zukunft wird der bisherige Gebührensatz in einen Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung und einen Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt. Ende letzten Jahres wurden die Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen angeschrieben, um die versiegelten (an die Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen) Flächen abzufragen. Die Erhebung der versiegelten Flächen war für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr notwendig. Für die hervorragende Unterstützung und Mitarbeit möchte sich die Verwaltung an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.

Derzeit ist ein Fachbüro noch damit beschäftigt, die Flächenangaben aus den ca. 8.000 Erhebungsbögen zu erfassen. Parallel dazu wird die Gebührenkalkulation (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) aufgestellt. Wenn beides abgeschlossen ist und die Gebührensätze vom Gemeinderat beschlossen sind, kann dann die geänderte Abwassersatzung in Kraft treten. In diesem Jahr können die Gebührenbescheide für Wasser und Abwasser vom Zweckverband “Wasserversorgung Mittelhardt” daher voraussichtlich frühestens im April verschickt werden. Mit dem Gebührenbescheid wird die Abwassergebühr für die Jahre 2010 und 2011 unter Verrechnung der geleisteten Vorauszahlungen endgültig festgesetzt, außerdem werden die Abschläge für das Jahr 2012 veranlagt. Das Jahr 2010 war mit dem letzten Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nur vorläufig abgerechnet worden. Somit werden – neben der endgültigen Abrechnung des Jahres 2010 – die Jahresabrechnung 2011 und der erste Abschlag für 2012 zusammen fällig. Die nächste Jahresabrechnung läuft dann zeitlich wieder wie gewohnt.

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