In letzter Zeit häufen sich erneut Beschwerden über das widerrechtliche Befahren Stutenseer Wirtschaftswege.
Diese dürfen nur von Anliegern bzw. von Landwirten mit einem Fahrzeug befahren werden. Eine unerlaubte Abkürzung stellt demnach eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu einer kostenpflichtigen Verwarnung führen.
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