Gesplittete Abwassergebühr – Gebührenbescheide

Von Redaktion meinstutensee.de | 16.04.2012 4:00 | Keine Kommentare

Nachdem inzwischen die Flächenangaben aus den über 8.000 Erhebungsbögen zurückerfasst wurden und parallel die Gebührenkalkulation für Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr aufgestellt wurde, ist nach dem Beschluss des Gemeinderats vom 26. März 2012 und der öffentlichen Bekanntmachung die Neufassung der Abwassersatzung rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten.

Beim Zweckverband “Wasserversorgung Mittelhardt”, der im Auftrag des Eigenbetriebs “Abwasserbeseitigung Stutensee” die Abwassergebühr erhebt, müssen noch letzte Abstimmungsarbeiten vorgenommen werden, sodass die Bescheide für die Wasser- und Abwassergebühr voraussichtlich Ende April verschickt werden können.

Mit dem Gebührenbescheid werden die Abwassergebühren für die Jahre 2010 und 2011 unter Verrechnung der geleisteten Vorauszahlungen endgültig festgesetzt, außerdem werden die Abschläge für das Jahr 2012, die nach der Abwassersatzung zum 15.04.2012 (1. Abschlag) fällig wären, veranlagt. Das Jahr 2010 war mit dem letzten Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nur vorläufig abgerechnet worden. Somit werden – neben der endgültigen Abrechnung des Jahres 2010 – die Jahresabrechnung 2011 und der erste Abschlag für 2012 zusammen fällig. Die nächste Jahresabrechnung läuft dann zeitlich wieder wie gewohnt.

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