Rechtzeitige Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels

Von Redaktion meinstutensee.de | 29.05.2012 5:00 | Keine Kommentare

Ferienzeit ist Reisezeit: Ende Mai beginnen die Pfingstferien und Ende Juli bereits die Sommerferien.

Die Ausländerbehörde der Stadt Stutensee weist daher darauf hin, dass ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger bei einer geplanten Urlaubsreise ihren Reisepass und ihren Aufenthaltstitel rechtszeitig überprüfen sollten.

Seit dem 1. September 2011 ist der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett) im ausländischen Reisepass durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat mit integriertem Chip abgelöst. Auf dem Chip sind u.a. die biometrischen Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) und Informationen zum Aufenthaltstitel (z.B. Beschäftigung, Studium) gespeichert. Der elektronische Aufenthaltstitel wird für jeden ausländischen Staatsangehörigen, d.h. auch für Säuglinge und Kinder ausgestellt. Ab dem 6. Lebensjahr ist zur Erfassung der biometrischen Daten in jedem Fall die persönliche Vorsprache des Antragstellers bei der Ausländerbehörde erforderlich. Da der eAT von der Bundesdruckerei in Berlin zentral ausgestellt wird, können sich dadurch Wartezeiten von ca. 4 bis 6 Wochen ergeben.

Aufgrund dessen sollte der Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels rechtzeitig, das heißt mindestens 4-6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit, bei der Ausländerbehörde der Stadt Stutensee gestellt werden. Die Ausländerbehörde vereinbart dann ggf. mit dem Antragsteller einen Termin zur Vorsprache zwecks Abnahme der Fingerabdrücke. Dies gilt auch bei einem Antrag auf “Übertrag” des Aufenthaltstitels aufgrund Neuausstellung eines Reisepasses.

Die bis 31. August 2011 erteilten Aufenthaltstitel (Klebeetiketten) behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit, längstens jedoch bis 31. August 2021. Ein Umtausch in einen eAT ist in diesem Fall nicht notwendig. Bei der Neuausstellung des Reisepasses wird jedoch der bisher erteilte Aufenthaltstitel als eAT “übertragen”.

Folgende aufenthaltsrechtliche Genehmigungen werden als eAT ausgestellt: die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis sowie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (nach dem Aufenthaltsgesetz), die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte (nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU) sowie die Aufenthaltserlaubnis für Angehörige der Schweiz (nach dem Abkommen der EU mit der Schweiz). Für den eAT werden bundesweit einheitliche Gebühren erhoben, so kostet z.B. die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis 135 Euro, die Verlängerung des eAT von mehr als 3 Monaten 80 Euro und der “Übertrag” 30 Euro.

Nähere Auskünfte erhalten man bei der Ausländerbehörde der Stadt Stutensee unter der Tel.Nr. 07244/969-295 oder per E-Mail unter auslaenderbehoerde@stutensee.de.

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