Testkäufer aktiv im Jugendschutz

Von Redaktion meinstutensee.de | 18.09.2012 5:00 | Keine Kommentare

Ein weiteres Mal werden in Sachen Alkohol und Zigaretten im nördlichen Landkreis Testkäuferinnen und Testkäufer unterwegs sein.

Auf Grundlage einer gemeinsamen Konzeption des Polizeipräsidiums, der Stadt und des Landkreises Karlsruhe werden jetzt auch in Stutensee jugendliche Testkäufer zur Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Tabakwaren und Alkohol an Minderjährige eingesetzt.

Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren. Brandweinhaltige Getränke und Tabakwaren dürfen erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden. Kinder und Jugendliche sind durch den Alkoholmissbrauch besonders gefährdet. Deren Schädi-gungsgrenzen liegen deutlich niedriger als bei erwachsenen Alkoholkonsumenten. Sie reagieren empfindlicher als Erwachsene auf Alkohol- und Tabakkonsum und tragen ein erhöhtes Risiko für körperliche Schäden und die Entwicklung einer späteren Abhängigkeitserkrankung.

Die Testkäufe sind ein ergänzendes Modul im Rahmen der Landkreisinitiative “Wegschauen ist keine Lösung”. Sie sollen dazu beitragen, dass sich die Verfügbarkeit von alkoholischen Produkten und Tabakwaren für junge Menschen im öffentlichen Bereich verringert, in dem sich auch die Verantwortlichen im Einzelhandel und Gaststättenbereich an das Jugendschutzgesetz halten.

Die Testkäufe zielen auch darauf ab, Schwachstellen im Umgang mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes aufzudecken. Verkaufsstellen, die die gesetzlichen Bestim-mungen nicht einhalten, werden nach dem Testkauf unmit-telbar auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht und müssen mit einer anschließenden Anzeige rechnen. Für die Aktion wurden mit Einverständnis der Eltern über 20 Testkäufer im Alter zwischen 16 und 17 Jahren geschult. Außerhalb ihres sozialen Umfeldes versuchen sie in Gaststätten und Einzelhandel, an Tankstellen, Kiosken, Alkohol und Tabakwaren zu kaufen.

Mitarbeiter aus den Behörden begleiten sie und dokumentieren den Einsatz sowie eventuelle Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen. Das Konzept greift auch auf Erfahrungen von anderen Städten und Landkreisen zurück und soll in erster Linie präventiv wirken.

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