Landesfamilienpass – Gutscheinhefte für 2013

Von Redaktion meinstutensee.de | 24.01.2013 19:58 | Keine Kommentare

LandesfamilienpassDie Gutscheinhefte für 2013 können bei der Stadtverwaltung – BürgerBüro – Rathausstraße 1-3, oder bei den Außenstellen abgeholt werden.

Was ist der Landesfamilienpass?

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 30-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen. Weitere Infos hierzu unter www.schloesser-und-gaerten.de.

Die 19 speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige benannte Einrichtung, wie z.B.

  • das Schloss Heidelberg,
  • die Staatsgalerie Stuttgart,
  • das Archäologische Landesmuseum Konstanz,
  • das Technoseum in Mannheim oder
  • das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe.

Das „Blühende Barock“ Ludwigsburg und die „Wilhelma“ in Stuttgart gewähren Familien eine Ermäßigung bei Vorlage der Gutscheine und des Landesfamilienpasses. Der Gutschein „Blühendes Barock“ berechtigt innerhalb der Saison (23. März – 4. November) zum Erwerb einer speziellen Familien-Eintrittskarte zum Preis von 12 Euro. Die „Wilhelma“ gewährt in der Zeit vom 1. März – 31. Oktober eine Ermäßigung: Der Gutschein berechtigt zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs.

Zwei weitere speziell bezeichnete Gutscheine berechtigen zum einmaligen ermäßigten Eintritt in den Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn sowie den Europa-Park in Rust an einem fest vorgegebenen Termin. Mit zwei weiteren Gutscheinen können auch das Mercedes-Benz-Museum sowie das Porsche-Museum in Stuttgart an fest vorgegebenen Terminen kostenfrei besucht werden.

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass der Gutschein für das SENSAPOLIS eine Ermäßigung des Eintritts in Höhe von 10 Euro statt der sonst üblichen 15 Euro je Person beinhaltet. Neu ist der Gutschein für die Eisenbahnerlebniswelt in Horb mit Landesfamilienpass für 12,00 Euro, auch der Gutschein für das Biosphärenzentrum Schwäbische Alb. Die Familienkarte kostet hier 7,50 statt 10,00 Euro. Ebenfalls neu, für das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf, Familienkarte um 5 Euro ermäßigt. Der Gutschein für den Funpark Köngen ist nur gültig in der Zeit vom 8. Februar bis zum 6. September. Mit den 5 Wahlgutscheinen können die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden.

Ohne besondere Gutscheine, d.h. nur gegen Vorlage des Landesfamilienpasses können noch mehrere Einrichtungen kostenfrei oder ermäßigt besucht werden!

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • allein Erziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt,
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Bei erstmaliger Beantragung:

Die neugestalteten Pässe sind nur bei Neuanträgen auszugeben, da die bisher ausgegebenen Pässe weiterhin Gültigkeit haben.

Antragsvordrucke sind weiterhin nur bei erstmaliger Beantragung notwendig.

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