Versand der Abfallgebührenbescheide

Von Redaktion meinstutensee.de | 03.02.2013 20:50 | Keine Kommentare

Mülltonnen

Symbolbild: Gabi Schoenemann/pixelio.de

Ab dem 13. Februar werden die rund 112.000 Haushaltskunden des Abfallwirtschaftsbetriebes ihren Abfallgebührenbescheid für das Jahr 2013 erhalten.

Der Bescheid wird über einen Zeitraum von drei Wochen per Post an alle Haushaltskunden verschickt. Ein Hinweisblatt mit ausführlichen Erläuterungen ist beigelegt. Der Gebührenbescheid enthält die Endabrechnung für das vergangene Jahr. Zudem werden die Vorauszahlungen für das laufende Jahr 2013 festgelegt.

Der Endabrechnung für das vergangene Jahr liegen die Anzahl und Größe der genutzten Restmüllbehälter und die in Anspruch genommenen Leerungen zugrunde. Die Leerungen werden jeweils bei der Abfuhr am Müllfahrzeug elektronisch registriert. Die Vorauszahlungen für 2013 werden im Regelfall auf der Grundlage des aktuellen Behälterbestandes und der im Jahr 2012 genutzten Leerungen berechnet.

Nachdem die Abfallgebühren in den letzten vier Jahren trotz steigender Kosten stabil gehalten werden konnten, ist ab 2013 erstmals eine leichte Gebührenerhöhung um durchschnittlich fünf Prozent notwendig geworden. Grund dafür war, dass die allgemeinen Kostensteigerungen in der Abfallwirtschaft nicht mehr auszugleichen waren. Auch konnten damit Einschränkungen der Leistungen vermieden werden.

Auf dem Bescheid sind die jeweils zu zahlenden Abfallgebühren ausgewiesen. Eine erste Rate ist bis zu dem im Bescheid genannten Termin zu bezahlen. Eine zweite Rate ist zum 30. September fällig. Da hierfür keine gesonderte Erinnerung oder ein weiterer Gebührenbescheid erfolgt, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb um Vormerkung und rechtzeitige Überweisung. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto abgebucht und es besteht nicht die Gefahr, dass versehentlich die Zahlung der Gebühren versäumt wird und Mahngebühren anfallen.

Für alle Fragen rund um die Abfallgebührenabrechnung steht das Team des Abfallwirtschaftsbetriebes unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2 9820 20 zu den üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Auch auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-landkreis-karlsruhe.de finden sich ausführliche Erläuterungen zu den Abfallgebühren.

Quelle: Landratsamt Karlsruhe

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