Nach den Bestimmungen des Naturschutzrechtes Baden-Württemberg (§ 31 Naturschutzgesetz) können “Einzelbildungen der Natur”, deren Schutz und Erhaltung
- zur Sicherung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, ökologischen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder
- wegen ihrer Eigenart, Seltenheit, Schönheit oder landschaftstypischen Kennzeichnung
erforderlich sind, zu “Naturdenkmalen” erklärt werden. Bäume zählen z. B. zu solchen Einzelbildungen.
Auf der Gemarkung Stutensee gibt es einige Naturdenkmale, die in loser Folge vorgestellt werden. Die Stadt ist seit der Verwaltungsreform Baden-Württemberg vom 1. Januar 2005 als “Untere Naturschutzbehörde” für diese Naturdenkmale zuständig und verantwortlich.
Wir beginnen unsere Reihe aus aktuellem Anlass mit dem Naturdenkmal “2 Linden vor der Kirche in Staffort”: Nachdem beide Bäume in 2006 aus Gründen der Verkehrssicherheit eingekürzt werden mussten, hatten sich seitdem natürlicherweise starke Astbüschel an den damaligen Schnittstellen entwickelt. Um unkontrollierte Ausbrüche zu vermeiden, war es jetzt an der Zeit, diese Triebe auszulichten. Die erforderlichen Arbeiten erfolgten in der letzten Woche durch einen Fachbetrieb aus Blankenloch in spektakulärer Seilklettertechnik.
Laut Rechtsverordnung, mit der beide Linden zu einem Naturdenkmal erklärt wurden, sind beide Bäume selbst und ihr jeweiliger Kronenbereich geschützt. Dort dürfen also keine Eingriffe erfolgen, die geeignet sind, das Naturdenkmal zu gefährden. Aufgrund ihres exponierten Standortes im unmittelbaren Eingangsbereich der Stafforter Kirche ist natürlich streng darauf zu achten, dass von den Linden keine Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger, etwa durch abstürzendes Totholz, ausgehen. Um den Schutzerfordernissen nach Naturschutzrecht zu entsprechen, wurde z. B. in 2006 ein Gutachten eines amtlichen Sachverständigen eingeholt, auf dessen Grundlage dann damals und letztendlich auch jetzt wieder die erforderlichen Schnittmaßnahmen erfolgten. Gerade bei geschützten Bäumen im öffentlichen Raum ist also quasi immer ein “Spagat” zwischen den einzelnen Schutzgütern zu machen.
Geschützt sind die beiden Linden übrigens wegen ihres Alters und ihrer Größe und damit wegen ihres markanten Erscheinungsbildes im Ensemble mit der Kirche.
Im Frühsommer stehen Pflegemaßnahmen an zwei Naturdenkmalen in Friedrichstal an, über die ebenfalls berichtet wird.
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