Karlsruher Kinderpass auch für Stutenseer Kinder

Von Redaktion meinstutensee.de | 26.04.2013 19:01 | Keine Kommentare

Wie bereits berichtet, haben die beiden Städte Karlsruhe und Stutensee im Februar den Kooperationsvertrag zum Karlsruher Kinderpass geschlossen. „Die Vorbereitungen zur Einführung in Stutensee sind nun abgeschlossen, sodass die Anträge ab dem 2. Mai gestellt werden können“, so Oberbürgermeister Klaus Demal.

Der Karlsruher Kinderpass wurde 2006 in der Stadt Karlsruhe eingeführt. Er unterstützt Mädchen und Jungen im Alter zwischen 0 und 17 Jahren, um eine altersgerechte Entwicklung, individuelle Förderung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Mit der Kooperation zwischen den beiden Städten soll diese Möglichkeit auch den Stutenseer Kindern gegeben werden. Ziel der Kooperation ist es, der Kinderarmut entgegenzuwirken und langfristig eine „Sozialregion Karlsruhe“ mit unmittelbar an Karlsruhe angrenzenden Kommunen, die ähnliche soziale Leistungen und Verhältnisse anbieten, zu schließen. Nun können auch Stutenseer Kinder das großartige Angebot in Karlsruhe – flankiert mit weiteren örtlichen Angeboten – nutzen.

Wer bekommt den Karlsruher Kinderpass?

Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Karlsruhe (Stadt) oder Stutensee bis zum 18. Lebensjahr deren Eltern einen aktuellen Bescheid über ALG II (SBG II), Sozialhilfe SGB

XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, deren Eltern ein geringes Einkommen haben (muss individuell berechnet werden), mit Schwerbehinderten-Ausweis, wesentlich behinderte Kinder mit Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen, Pflegekinder und Asylbewerber können den Karlsruher Kinderpass bekommen. Außerdem erhalten Kinder ab dem 6. Lebensjahr zusätzlich Feriengutscheine.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Antragsformular, einem Foto in Passbildgröße für jedes Kind sowie einem Nachweis über die Berechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung kann der Pass beantragt werden. Nachweise sind z. B. ein gültiger Bescheid über ALG II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag oder der Asylbewerberleistungsbescheid oder aktuelle Unterlagen zu Einkommen und Ausgaben (Einkommensnachweise und anrechenbare Ausgaben mit entsprechendem Nachweis). Außerdem berechtigt ein Schwerbehinderten-Ausweis bzw. Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen oder die Pflegekindbescheinigung.

Was leistet der Karlsruher Kinderpass?

Grundsätzlich können Stutenseer Kinder und Jugendliche, mit dem Karlsruher Kinderpass gleichermaßen die Karlsruher Angebote wie auch die Stutenseer Angebote nutzen. In Karlsruhe sind das zum Beispiel freier Eintritt in den Karlsruher Stadtgarten/Zoo (einschließlich einer erwachsenen Begleitperson pro Familie), ins Badische Landesmuseum, in die Staatliche Kunsthalle und Orangerie, in die Schauhäuser im botanischen Garten und in das Naturkundemuseum. Außerdem gibt es ermäßigte Eintritte beim KSC, in verschiedene Theater  (Sondervorstellungen ausgenommen) und in viele Karlsruher Bäder. Auf den KVV Schüler-Ferienpass, die KVV Ausbildungskarte und das Badische Konservatorium gibt es ebenfalls Ermäßigungen. Für Kinder ab 6 Jahren kommt noch ein Gutschein für die Karlsruher Bädersaisonkarte hinzu.

In Stutensee gibt es derzeit Ermäßigungen für das Stutensee-Bad, das Caribi-Feriendorf und  Caribi-Ferienprogramm, sowie bei der Musikschule Hardt und dem Mobilen Kino.

Beantragt und ausgegeben werden kann der Pass mit dem entsprechenden Formular dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr im Rathaus Stutensee, Zimmer 104.

Ausführliche Informationen zur Antragstellung und über die weiteren Leistungen sind im Internet auf www.stutensee.de oder www.jfbw.de/ka-kinderpass zu finden.

Das Antragsformular ist im BürgerBüro im Rathaus Stutensee und seinen Außenstellen, im FamilienBüro der Stadt Stutensee oder online auf www.stutensee.de erhältlich.

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