Ansiedelung eines Markendiscounters zur Verbesserung der Nahversorgung von Staffort

Pressemitteilung von Ludwig-W. Heidt/Ortsvorsteher Staffort | 22.05.2013 0:00 | Keine Kommentare

Mit dieser Ansiedelung folgt ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Nahversorgung in Stutensee, diesmal endlich für den Stadtteil Staffort. Bis zum Montag vorletzter Woche, an dem der Gemeinderat einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den notwendigen Bebauungsplan fasste, war es ein langer und manchmal auch sehr steiniger Weg. Aber die zwischen Ortsverwaltung und dem Investor seit über vier Jahren hinweg geführten Gespräche, Verhandlungen und Sondierungen führen nun zum Erfolg. Diese Gespräche waren alle fair, stets vertrauensvoll, aber auch äußerst zielgerichtet gewesen. Der Ortschaftsrat und die Verwaltungsspitze wurden jeweils sehr zeitnah über den jeweiligen Sachstand informiert und der Ortschaftsrat stand jederzeit uneingeschränkt hinter den Bemühungen der Ortsverwaltung. Bis vor kurzem wurde jedoch absolut darauf geachtet, dass bis dahin alle Entwicklungen vertraulich blieben, denn in der Vergangenheit wurde mehrfach eine Verbesserung der Nahversorgung in Aussicht gestellt, was letztlich aber nicht erfüllt werden konnte. Schließlich sollten nicht wieder Hoffnungen geweckt werden, die sich „in Schall und Rauch auflösen“ konnten. Die Enttäuschungen wären wieder groß gewesen.

Da es sich bei der Ansiedelungsfläche zwischen dem „Erbgraben“ und dem „Weingartner Bach“ südlich der Kreisstraße 3579 in Richtung Büchenau um einen Bereich handelt, der in einem so genannten Grüngürtel liegt, wurden alle zuständigen Verbände, Behörden und Ämter in die Untersuchungen und Bewertungen einbezogen. Diese beinhalteten unter anderen naturschutzrechtliche Belange genauso, wie verkehrsrechtliche oder technische. Darüber hinaus mussten mehrere Nachweise den Beweis antreten, dass zum einen der Bedarf gegeben ist und zum anderen, dass sich ein Markendiscounter auf Dauer halten kann. Dies alles stellte sich mittels der entsprechenden Analysen mehr als positiv dar.

Die Marktgröße wird mit circa 800 m2 Verkaufsfläche und einigen Quadratmetern für einen Backshop  Bedarfs entsprechend ausgerichtet sein. Denn mit dieser Größenordnung greift das so genannte Kongruenzgebot und ein Konkurrenzverbot kommt nicht zum Tragen. Bedeutet im Klartext, dass Nachbarkommunen einen Markt in einer solchen Größe nicht verhindern dürfen. Damit sind wir nun in die Zielgerade eingebogen und können uns auf eine adäquate Nahversorgung freuen, die man nicht nur über den Rad- und Fußweg entlang der Büchenauer Straße erreichen kann, sondern per Fahrrad und per Pedes auch über den Winkelweg und über ein kurzes Stück des Grasweges entlang des Weingartner Baches. Vergessen wird oft, dass damit weitere Arbeitsplätze geschaffen werden, auch ein Grund zur Freude!

Abschließend bedanke ich mich, auch im Namen des Ortschaftsrates, bei dem Investor und dem künftigen Marktbetreiber für die stets äußerst vertrauensvolle Zusammenarbeit, bei allen Verbänden und Behörden für die positive Mitwirkung und bei Oberbürgermeister Klaus Demal, Bürgermeister Dr. Matthias Ehrlein und Edgar Scharmann, Thomas Reiff, Andreas Eigenmann sowie Peter Maag aus der Stadtverwaltung für die praktische Umsetzung des Projektes, verbunden mit viel Mühe und Arbeit. Mein ausdrücklicher Dank geht auch an die Grundstückseigentümer für die Überlassung der Grundstücke, ohne die eine Realisierung des für Staffort wichtigen Vorhabens nicht möglich wäre.

Quelle: Ludwig-W. Heidt/Ortsvorsteher Staffort

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