Private Terrassenfeuer

Von Redaktion meinstutensee.de | 31.07.2013 20:39 | Keine Kommentare

Das sommerliche Wetter lädt dazu ein, den Abend auf der Terrasse oder dem Balkon zu verbringen. Viele Menschen nutzen dabei die Gelegenheit zu grillen oder mit einem Terrassenfeuer für ein schönes Ambiente zu sorgen.

Beides kann aber auch zu Rauch- und Geruchsbelästigungen für die Nachbarschaft führen. Hier gilt deshalb das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt das Ordnungsamt folgendes zu beachten: Holz, das mit Kunststoff beschichtet, lackiert oder mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, darf auf keinen Fall als Brennstoff eingesetzt werden. Das Verbrennen von Abfällen aller Art ist verboten, da Schadstoffe ausgestoßen werden können.

Trotz trockenem Holz und richtigem Abstand kann es zu Rauchgasbelästigungen kommen.

Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses ist die Anschaffung einer mexikanischen Feuerstelle, eines Grillofens, eines Terrassenofens oder sonstiger im Freien zu betreibenden Feuerungsanlagen genau zu überlegen. Der in den Bedienungsanleitungen angegebene Mindestabstand (meist mehr als sechs Meter) ist zum Nachbargrundstück, zu Bäumen, Terrassenüberdachungen und anderen brennbaren Materialien einzuhalten.

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