Einleitung des Wahlverfahrens der Kirchenwahlen 2013

Pressemitteilung von Evang. Kirchengemeinde Friedrichstal | 18.09.2013 7:18 | Keine Kommentare

Die Wahl der Kirchenältesten in der Evangelischen Landeskirche in Baden findet als allgemeine Briefwahl statt. Wählen kann jedes Gemeindeglied, das am Tage der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird am 29. September im Gottesdienst ausliegen.In Friedrichstal sind 8 Kirchenälteste zu wählen.

Die wahlberechtigten Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Vordrucke sind beim Pfarramt erhältlich.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 16. September 2013 beim Gemeindewahlausschuss / Evangelisches Pfarramt Friedrichstal, Wallonenstr. 21), einzureichen.

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern (§ 66 Abs.1 LWG) unterzeichnet sein.

Wahlberechtigt ist (§§ 3, 4 Abs. 1 Nr. 1 LWG), wer

1. spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 LWG),
2. bereit ist, sich regelmäßig am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen, verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten und die kirchlichen Ordnungen anzuerkennen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 LWG).

Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl stärken sie dieses wichtige Ehrenamt und honorieren die Arbeit der Kirchenältesten. Dafür danken wir Ihnen schon jetzt herzlich.

Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Pfr. Lothar Eisele

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Quelle: Evang. Kirchengemeinde Friedrichstal

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