Wasserpreis bleibt unverändert

Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 13.12.2013 18:59 | Keine Kommentare

WasserAus der Arbeit des Zweckverbandes konnte wieder Positives berichtet werden. Der Verbandsvorsitzende, Oberbürgermeister Klaus Demal, stellte den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 vor, der mit einem Gewinn in Höhe von 135.000 Euro abgeschlossen wurde. Geplant war ein Gewinn von rund 26.000 Euro. Das gute Ergebnis ergibt sich im Wesentlichen aus den um über 79.000 Euro über dem Ansatz liegenden Erträgen aus Installationen. Die Aufwendungen blieben insgesamt etwa 30.000 Euro unter dem Ansatz des Wirtschaftsplans. Der Verbandsrechner und Stadtkämmerer der Stadt Stutensee, Andreas Hambrecht, gab einen Zwischenbericht über das laufende Wirtschaftsjahr. Für das Jahr 2013 rechnet er ebenfalls mit einem, wenn auch  deutlich kleinerem Gewinn. Die geplante Kreditaufnahme von 630.000 Euro musste noch nicht vorgenommen werden, da die bis jetzt realisierten Investitionen mit Deckungsmitteln aus den Vorjahren finanziert sind.

Beraten und einstimmig beschlossen wurde weiterhin der Wirtschaftsplan 2014, der von einem Verlust in Höhe von 40.500 Euro ausgeht. Er sieht Erträge von rund 1.394.000 Euro und Aufwendungen von 1.435.000 Euro vor. Der Vermögensplan wurde mit Einnahmen und Ausgaben von rund 711.000 Euro beschlossen. Für die geplanten Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 135.000 Euro vorgesehen. Bei den Investitionen handelt es sich hauptsächlich um Erneuerungsmaßnahmen im Bereich des Leitungsnetzes. Verbandsvorsitzender Demal betonte, dass die Wassergebühr auch für das Jahr 2014 bei sehr günstigen 91 Cent je Kubikmeter Frischwasser beibehalten werden kann.

Über die Ergebnisse der regelmäßigen Wasseruntersuchungen berichtete Diplom-Chemikerin Elvira Schäfer. Das Trinkwasser für Stutensee und Büchenau entspricht voll den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Dies gilt insbesondere auch für die Nitratwerte. Der Wert liegt mit rund 10 mg pro Liter weit unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von 50 mg. Auch die anderen Parameter wie zum Beispiel Eisen, Mangan sowie die mikrobiologische Beschaffenheit des Trinkwassers ergaben keinerlei Beanstandungen, berichtete Schäfer.

Im Anschluss an die Vorstellung der sehr guten Ergebnisse der Wasseruntersuchungen erläuterte Schäfer die Neufassung der Trinkwasserverordnung vom 2. August 2013. In diese wurde ein Grenzwert für Uran von 0,010 Milligramm pro Liter neu aufgenommen. Der Grenzwert für Blei wurde von 25 Mikrogramm pro Liter auf zehn Mikrogramm gesenkt. Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mindestens drei Litern in mindestens einer Rohrleitung müssen bis spätestens 31. Dezember 2013 erstmals auf Legionellen untersucht und das Ergebnis dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Die Untersuchungspflicht besteht jedoch nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser. Weitere Informationen zur Untersuchung auf Legionellen gibt das Gesundheitsamt beim Landratsamt Karlsruhe.

Demal informierte zudem über abgeschlossene und anstehende Baumaßnahmen. Der Ausbau der Hardtwaldstraße mit Seitenstraßen soll im Dezember 2013 abgeschlossen werden. Sowohl für den ersten als auch für den zweiten Bauabschnitt konnten die für die Wasserversorgung veranschlagten Kostenansätze von 147.000 und 190.000 Euro eingehalten werden. Zum Jahresende abgeschlossen wird die Erneuerung der Automatisierung- und Leittechnik in den Anlagen der Wasserversorgung. Die Gesamtkosten betragen 308.000 Euro. Im Wasserwerk Friedrichstal wurden im Jahr 2013 zwei Förderbrunnen regeneriert und die Brunnenköpfe und Pumpen erneuert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 35.000 Euro. Im neuen Jahr geplant ist, neben der Erneuerung zwei weiterer Brunnen im Wasserwerk Blankenloch für 45.000 Euro, Schieberkreuze und Unterflurhydranten auszutauschen. Dafür wurden für die Jahre 2014 bis 2017 jeweils 40.000 Euro veranschlagt. Hambrecht berichtete zum Abschluss der Sitzung über die Einführung eines Energiemanagements für die Wasserversorgung. Der Nachweis eines solchen Systems ist seit dem Jahr 2013 Voraussetzung für die Bewilligung von Anträgen auf Entlastung von der Stromsteuer.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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