In der letzten Gemeinderatssitzung begrüßte Oberbürgermeister Klaus Demal den ehrenamtlichen Schuldnerberater der Stadt Stutensee, Dr. Peter Bratzel, der einen Zwischenbericht über seine Tätigkeit gab. Seit März 2011 können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt im Rahmen des sozialen Dienstes Beratungsdienstleistungen des ehrenamtlichen Schuldnerberaters der Stadt Stutensee kostenlos in Anspruch nehmen.
Das Beratungsspektrum ist umfassend. Im Einzelfall hilft bereits eine telefonische Auskunft. Die gängige Fallgestaltung ist eine mehrmonatige Betreuung und Begleitung des Schuldners. Diese beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch. Meist ausgehend von einem eventuell aktuellen Anlass wird die persönliche und finanzielle Situation des Ratsuchenden erörtert. Die Gläubiger- und Schuldnerunterlagen werden gesichtet. Sofern erforderlich werden auch Sofortmaßnahmen ergriffen. Zusammen mit dem Schuldner wird dessen Haushaltsplan erarbeitet. Die Führung eines Haushaltsbuchs wird obligatorisch. Anhand des in der Regel sehr umfangreichen Gläubigerschriftwechsels erfolgen dessen Fortführung und die weiteren Verhandlungen mit den Gläubigern durch den Schuldnerberater.
Ziel ist die Vorbereitung und der Abschluss von Vereinbarungen mit den Gläubigern des Ratsuchenden, die eine langfristige und einvernehmliche Regelung der Verbindlichkeiten zum Inhalt haben. Dies kann im Einzelfall auch die Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung sein.
Als Mitarbeiter einer Karlsruher Kanzlei kann Dr. Bratzel auch als ehrenamtlicher Schuldnerberater nach Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs, sofern dies zutrifft, dessen Scheitern bestätigen. Damit besteht für überschuldete Mitbürger als ultima ratio die Möglichkeit, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen und nach dessen Abschluss die Restschuldbefreiung nach dem Verbraucherinsolvenzverfahren zu erhalten.
Begonnen mit einer Sprechstunde am Dienstagnachmittag steht Dr. Peter Bratzel aufgrund der steten Nachfrage inzwischen zweimal wöchentlich jeweils am Montag und am Dienstag in der Zeit von 14 – 17 Uhr den Ratsuchenden als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Vereinbarung der Beratungstermine erfolgt über die Mitarbeiterinnen des sozialen Dienstes der Stadt.
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
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