Neuordnung im Blankenlocher Gewerbegebiet

Von Martin Strohal | 07.04.2014 11:02 | Keine Kommentare

Künftige Lage von REWE, Aldi und dm im Gewerbegebiet Blankenloch "Nord I"

Künftige Lage von REWE, Aldi und dm im Gewerbegebiet Blankenloch “Nord I”

REWE, Aldi und dm sind mit dem Wunsch, ihre Märkte mehr zur Einfahrt in das Gewerbegebiet (Blankenloch Nord I) zu verlagern, auf die Stadtverwaltung zugekommen. Mit dem Umzug soll auch eine Vergrößerung der drei Märkte erfolgen. Umgeben werden sie von gemeinsam genutzter Parkfläche. Der aktuell bestehende Getränkemarkt und Takko werden entfallen.

Die Stadtverwaltung nutzt diese Situation, um das gesamte Gewerbegebiet “Nord I” neu zu ordnen. Aufgrund der Komplexität der Gebietsgröße und der differenzierten Planungsinhalte soll die Neuordnung in drei gesonderten Verfahren umgesetzt werden:

  • Plangebiet SO (Sondergebiet) “Neuordnung Einzelhandel” (Umzug von REWE, Aldi und dm an den Eingang des Gewerbegebiets)
  • Plangebiet GE/SO (Gewerbegebiet/Sondergebiet) “Neuordnung Gewerbegebiet Nord I” (umfasst die Grundstücke nordlich und östlich der Straße “Am Hasenbiel” sowie die Grundstücke südlich der Straße “Am See”, quasi den Außenring des Gewerbegebiets)
  • Plangebiet GE (Gewerbegebiet) “Innenbereich Nord I” (umfasst die Grundstücke im Innenbereich der Straßenzüge “Am Hasenbiel” und “Am See” sowie einen Teil des Straßengrundstücks im Einmündungsbereich)
Gewerbegebiet Blankenloch Nord I

Gewerbegebiet Blankenloch Nord I

Für die bereits genehmigten großflächigen Einzelhandelsbetriebe im Plangebiet GE/SO sollen entsprechende Sondergebiete mit einem angemessenen Entwicklungsspielraum festgesetzt werden. Das im östlichen Bereich vorhandene Industriegebiet soll abgesehen von kleinräumigen Anpassungen erhalten bleiben. Für das übrige Plangebiet soll die gewerbliche Ausrichtung fortgeführt und die Einzelhandelsnutzung in diesem Bereich auf kleinflächige Läden im Zusammenhang mit produzierendem Gewerbe beschränkt werden.

Im Plangebiet GE soll eine gewerbliche Nutzung festgeschrieben und eine zentrenrelevante Einzelhandelsnutzung ausgeschlossen bzw. auf kleinflächige Läden im Zusammenhang mit produzierendem Gewerbe beschränkt werden. Die vorhandenen großflächigen Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten werden planungsrechtlich ausgeschlossen.

Die Freien Wähler zeigten sich in der Gemeinderatssitzung einverstanden mit der Neuordnung, stellten aber die Frage, ob die Fläche für Parkplätze rund um die drei Einzelhandelsmärkte ausreichend ist.

Die CDU/FDP/JLS-Fraktion bedauerte, dass eine nähere Platzierung des Einzelhandels am Ort leider nicht möglich sei und stimmte der Neuordnung deshalb zu. Man solle aber langfristig diese Regulierung überdenken. Als besonderen Vorteil sah sie, dass man künftig nur noch einmal parken müsse und dann alle Besorgungen erledigen könne.

Die SPD hob die nach der Neuordnung um 1250 qm größere Einzelhandelsfläche als positiv hervor und begrüßte, dass sich die Verkehrsbelastung im Gewerbegebiet künftig auf den Eingangsbereich beschränke. Man solle künftig jedoch auch an die fußläufige Erreichbarkeit des Einzelhandels denken.

Insgesamt beschloss der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Nach aktuellem Stand ist ein Satzungsbeschluss für Mitte 2015 geplant.

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