Vorbereitungen für Wahlen im Mai

Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 06.04.2014 20:18 | Keine Kommentare

WahlurneDie bevorstehende Europa- und Kommunalwahl bedeutet nicht nur für die sich bewerbenden Parteien bzw. Wählervereinigungen, sondern auch für die Verwaltung einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand, nachdem mit der Europa-, Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Kreistagswahl nun gleichzeitig 4 Wahlen durchgeführt werden. Dies wird Ihnen sicher verständlicher, wenn Sie die nachstehenden Zahlenangaben lesen.

So sind in der Stadt Stutensee nach derzeitigem Stand insgesamt 18.717 Personen für die Europawahl wahlberechtigt. Für den Gemeinderat und Kreistag sind derzeit jeweils 19.150 Personen, für den Ortschaftsrat im Stadtteil Friedrichstal 4486, im Stadtteil Spöck 3.597 und im Stadtteil Staffort 1.584 Wähler wahlberechtigt.

Die persönliche Stimmabgabe erfolgt in 26 allgemeinen Urnenwahlbezirken in den jeweiligen Stadtteilen. Für die Briefwahl musste zusätzlich für jeden Stadtteil ein Briefwahlausschuss gebildet werden, die im Rathaus in Blankenloch tätig sind. Um die Wahl zügig durchführen zu können, ist es notwendig, jeden Urnenwahlvorstand mit 8 Personen zu besetzen, auch die Briefwahlvorstände sind mit entsprechendem Personal ausgestattet. So sind rd. 260 Personen unmittelbar mit der Durchführung der Wahl und Auswertung der Stimmzettel befasst. Hinzu kommt noch der Gemeindewahlausschuss, welcher die Aufgabe hat, das Gesamtergebnis der Kommunalwahl auf Stadtebene festzustellen, so dass insgesamt rund 270 Personen bei den anstehenden Wahlen und der anschließenden Auswertung am Sonntag und Montag im Einsatz sein werden.

Für den Gemeinderat sind mit der CDU, SPD, Freien Wähler, GRÜNE sowie der FDP insgesamt 5 Wahlvorschläge zugelassen, die insgesamt 120 Kandidaten, darunter 34 Frauen, enthalten. Der Wahlvorschlag der CDU enthält 26 Kandidaten (5 Frauen), ebenso die Wahlvorschläge der Freie Wähler (8 Frauen), der SPD (7 Frauen) und der GRÜNEN (11 Frauen). Für die FDP bewerben sich 16 Kandidaten (3 Frauen).

Alle vorgenannten Parteien und Wählervereinigungen haben auch für die Ortschaftsratsgremien Wahlvorschläge eingereicht. Für den Ortschaftsrat Friedrichstal kandidieren für die CDU, Freien Wähler, SPD und GRÜNE jeweils 6, also insgesamt 24 Kandidaten, darunter 9 Frauen. In Spöck stellen sich insgesamt 22 Kandidaten, darunter 7 Frauen, zur Wahl. Für die Freien Wähler, CDU und SPD kandidieren jeweils 6 und für die FDP 4 Bewerber. In Staffort bewerben sich 24 Kandidaten, darunter 6 Frauen. Für die Freien Wähler und die CDU jeweils 6, für die SPD und FDP jeweils 5 und für die GRÜNEN 2 Bewerber.

Berücksichtigt man, dass der Wähler bei der einzelnen Wahl so viele Stimmen vergeben kann, wie Kandidaten zu wählen sind, wird sicher verständlich, dass die Auswertung der Stimmzettel doch eine zeitaufwendige Arbeit ist und von den Wahlhelfern einiges abverlangt. Dies auch trotz Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung zur Erfassung der Stimmzettel bei der Kommunalwahl.

Was wird gewählt?

Bei der Europawahl hat der Wähler eine Stimme. Im Gegensatz zu den Kommunalwahlen erhält der Wähler den Stimmzettel im jeweiligen Wahllokal; diese werden nicht zugesandt. Bei dieser Wahl sind keine Wahlumschläge  zu verwenden.

Für den Kreistag bildet die Stadt Stutensee unter der Kennziffer „V Stutensee“ zusammen mit Weingarten einen Wahlkreis, in dem 6 Kreisräte zu wählen sind. In den einzelnen Wahlvorschlägen können bis zu 9 Kandidaten aufgeführt sein; jedoch hat der Wähler nicht mehr als 6 Stimmen.

Bei der Gemeinderatswahl wurde aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses die Unechte Teilortswahl abgeschafft. Damit entfällt auch die Gliederung nach Wohnbezirken auf den Stimmzetteln. Es sind weiterhin 26 Sitze zu vergeben und somit auch maximal 26 Stimmen zur Verfügung.

Beim Ortschaftsrat sind in den Ortschaften Friedrichstal, Spöck und Staffort je 6 Ortschaftsräte zu wählen. Der Wähler kann demzufolge in den drei erstgenannten Ortschaften bis zu 6 Stimmen vergeben.

Wie wird gewählt?

Wie vorerwähnt stehen dem Wähler beim Gemeinderat 26 Stimmen zur Verfügung, wobei man einem Kandidaten bis zu 3 Stimmen (kumulieren) geben kann. Auch besteht die Möglichkeit, Kandidaten eines beliebigen Stimmzettels auf einen anderen Stimmzettel zu übertragen (panaschieren). Die Gesamtstimmenzahl von 26 darf aber nicht überschritten werden, ansonsten führt dies zur Ungültigkeit der gesamten Stimmabgabe.

Bei der Wahl des Ortschaftsrates bzw. des Kreisrates können jeweils 6 Stimmen vergeben werden. Auch in diesen Fällen können einem Bewerber bis zu 3 Stimmen gegeben bzw. Kandidaten auf einen anderen Stimmzettel übertragen werden. Wiederum ist auch dabei zu beachten, dass die zulässige Höchststimmenzahl mit 6 Stimmen nicht überschritten wird.

Neu bei der Kommunalwahl ist, dass das aktive Wahlrecht, d.h. wählen zu können, auf 16 Jahre herabgesetzt wurde. Beim passiven Wahlrecht, d.h. als Bewerber gewählt werden zu können, bleibt das Mindestalter weiterhin bei 18 Jahren. Bei der Europawahl beläuft sich das Mindestalter sowohl beim aktiven als auch passiven Wahlrecht weiterhin bei 18 Jahren.

Bei allen 4 Wahlen gilt der Grundsatz der so genannten positiven Kennzeichnungspflicht, d.h. grundsätzlich ist der Kandidat mit Stimmen bedacht, der eindeutig gekennzeichnet ist. Im Falle der Kumulierung auch mit der Anzahl der für ihn abgegebenen Stimmen (Höchstzahl 3). Wenn Sie in dieser Art die Stimmzettel kennzeichnen und darauf achten, dass Sie die jeweilige zulässige Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten wird, können Sie sicher sein, dass Ihre Stimmabgabe gültig ist.

Bei der Europawahl erfolgt die Stimmabgabe in relativ einfacherer Weise, da hier der Wahlberechtigte nur eine Stimme vergeben darf.

Alle Kandidaten werden auf meinstutensee.de in der Rubrik “Politik” vorgestellt

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

forum Kommentare

Kommentare sind geschlossen