Beantragung von Briefwahlunterlagen

Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 16.05.2014 20:42 | Keine Kommentare

WahlurneEs besteht für den Wähler bzw. die Wählerin auch die Möglichkeit, über Briefwahl von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Die Stadt Stutensee bietet wiederum die Möglichkeit an, die Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen. Auf www.stutensee.de findet der Nutzer in der Rubrik „Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahl am 25. Mai 2014“ ein Formular, mit dem die Briefwahlunterlagen angefordert werden können. In einer Maske müssen neben der Anschrift einige wenige Daten, die im Wahlbenachrichtigungsschreiben vermerkt sind, eingegeben werden. Nach dem Absenden der Daten wird die Übermittlung des Antrages bestätigt. Die Wahlunterlagen werden danach per Post an die angegebene Anschrift zugestellt.

Die elektronische Antragstellung ist nicht nur für den Wähler die bequemste Art Briefwahlunterlagen zu erhalten, sondern verursacht auch für die Stadtverwaltung den geringsten Verwaltungsaufwand. Durch die Übermittlung der Daten fällt bei der Verwaltung die manuelle Erfassung weg, auf diese Weise können die Anträge schneller bearbeitet und somit Kosten gespart werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch mit dem Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens angefordert werden. Dieses ist auszufüllen und dem BürgerBüro Stutensee, Stadtteil Blankenloch, oder der jeweiligen Außenstelle des BürgerBüros zuzusenden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugestellt. Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie bei Ihrer Anschrift auch Ihr Geburtsdatum vermerken. Eine fernmündliche Beantragung ist nicht zulässig. Bei Abwesenheit von der Stadt sollten Sie vermerken, an welche Anschrift Ihnen die Unterlagen zugesandt werden sollen. Selbstverständlich können Sie die Wahlunterlagen auch persönlich abholen. Unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens wenden Sie sich bitte in diesem Falle, soweit Sie im Stadtteil Blankenloch und Büchig wohnen, an das BürgerBüro im Stadtteil Blankenloch (Rathausstraße 3) bzw. an die jeweilige Außenstelle des BürgerBüros in den Stadtteilen Friedrichstal (Berliner Allee 42), Spöck (Spechaa Straße 11) oder Staffort (Lutherstraße 10). Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt während den üblichen Sprechzeiten. Auch in diesem Falle ist es wichtig, dass der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens befindliche Antrag vom Wahlberechtigten unterschrieben ist.

Eine persönliche Vorsprache ist nur dann zweckmäßig, wenn Sie für sich selbst die Briefwahlunterlagen beantragen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es nicht zulässig, an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich die Unterlagen auszuhändigen. Die Aushändigung an eine andere Person als den Wähler erfordert die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. Bei persönlicher Abholung besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht gleich ausüben. Sofern Sie zur Beantragung der Briefwahlunterlagen noch Fragen haben, können Sie bei den vorerwähnten Stellen jederzeit weitere Auskünfte erhalten.

Um sicherzugehen, dass Ihre Stimmabgabe auch gültig ist, sollten Sie als Briefwähler die nachfolgenden Hinweise beachten:

An Briefwahlunterlagen erhalten Sie für die Kommunalwahlen:

1.  den Wahlschein (gelb)

2.  die Stimmzettel mit Merkblätter

a) Gemeinderat (orange)

b) Kreistagswahl (grün)

c) Ortschaftsratswahl (chamois)

3.  die Stimmzettelumschläge für die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen in der entsprechenden Farbe,

4.  den Wahlbriefumschlag (gelb).

Für die Europawahl erhalten Sie folgende Briefwahlunterlagen:

  1. den Wahlschein (weiß)
  2. den Stimmzettel (weiß)
  3. das Merkblatt (weiß)
  4. den Stimmzettelumschlag (blau)
  5. den Wahlbriefumschlag (rot)

Hinweis:

Bitte behandeln Sie die Briefwahlunterlagen der Kommunalwahlen getrennt von den Briefwahlen für die Europawahl. Sie können so vermeiden, dass es zu Verwechslungen kommt und Ihre Briefwahl ungültig wird.

Wer bei der Kommunalwahl durch Briefwahl wählt

  • kennzeichnet persönlich seine Stimmzettel (wie gewählt wird, ist aus den weiteren nachstehenden Ausführungen ersichtlich);
  • legt die ausgefüllten Stimmzettel in die mit der betreffenden Wahl beschrifteten Stimmzettelumschläge und verschließt diese Stimmzettelumschläge;
  • unterschreibt die auf der Vorderseite des gelben Wahlscheines vorgedruckte Versicherung an Eides statt unter Angabe des Tages der Unterzeichnung und kreuzt das für ihn Zutreffende entsprechend an;
  • steckt die verschlossenen amtlichen Wahlumschläge zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein einzeln in den amtlichen gelben Wahlbriefumschlag und
  • verschließt den Wahlbriefumschlag.

Bei der Europawahl wird dasselbe Verfahren entsprechend angewandt:

Der Wähler

  • kennzeichnet persönlich seinen weißen Stimmzettel;
  • legt den ausgefüllten Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen;
  • unterschreibt die auf der Vorderseite des weißen Wahlscheines vorgedruckte Versicherung an Eides statt unter Angabe des Tages und kreuzt das für ihn Zutreffende entsprechend an;
  • steckt den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag zusammen mit dem unterschriebenen weißen Wahlschein einzeln in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag und
  • verschließt den Wahlbriefumschlag.

Danach gibt der Wähler die Wahlbriefumschläge so rechtzeitig zur Post, dass diese spätestens am Wahltag bis zum Wahlende beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses bei der Stadtverwaltung Stutensee, Postfach 12 62, 76289 Stutensee, eingehen. Selbstverständlich können die Wahlbriefumschläge auch persönlich beim BürgerBüro oder den Außenstellen des BürgerBüros in den jeweiligen Stadtteilen abgegeben werden.

Die Rückgabe der Wahlbriefe sollte so rechtzeitig erfolgen, dass die Unterlagen möglichst schon vor dem Wahltag eingehen. Soweit die Beförderung der Wahlbriefe durch die Post erfolgt, muss dieser nicht frankiert werden. Sie müssen die Wahlbriefe lediglich frankieren, wenn Sie diese aus dem Ausland versenden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, nicht den verschlossenen Wahlbriefumschlag zu frankieren, sondern die gesamten Briefwahlunterlagen in einem neutralen Kuvert zu versenden. Unsere Anschrift kann dann wie folgt vermerkt werden:

Stadt Stutensee
– Ordnungsamt –
Postfach 12 62
D 76289 Stutensee
– Germany –

Bitte beachten Sie:

Ihre Stimmabgabe ist nur gültig, wenn die Wahlbriefe spätestens am Wahltag 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Stutensee eingehen.

Soweit für Sie als Briefwähler noch Unklarheiten bestehen, informieren Sie sich bitte ausführlich, damit Sie keine ungültigen Stimmen abgeben. Wer das Risiko einer ungültigen Stimmabgabe nicht eingehen will, sollte sich genau an die vorgeschriebene „Form“ halten und die auf den Merkblättern abgedruckten Hinweise beachten.

Wie wähle ich richtig?

a) Europawahl

Bei der Europawahl kann der Wähler nur eine Stimme für die Partei bzw. Wählervereinigung seiner Wahl vergeben.

b) Kommunalwahlen

Für alle drei Wahlen gilt der Grundsatz der so genannten positiven Kennzeichnungspflicht, d.h. grundsätzlich erhält der Bewerber Stimmen, der eindeutig gekennzeichnet ist oder im Falle der Kumulierung die Zahl 2 oder 3 geschrieben wurde. Eine einzige Ausnahme besteht, wenn Sie einen Stimmzettel unverändert oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben – in diesem Falle erhält jeder vorgedruckte Bewerber eine Stimme. Die Auswertung der Stimmzettel können Sie uns dadurch erleichtern, indem Sie für Ihre Stimmabgabe den Stimmzettel verwenden, auf dem die meisten Bewerber vorgedruckt sind, die Sie wählen wollen. Aus den anderen Stimmzetteln können Sie dann die Bewerber übertragen (panaschieren), die Sie ebenfalls noch wählen wollen.

Beachten Sie bitte bei den einzelnen Wahlen:

Gemeinderatswahl

Bei dieser Wahl wurde aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses die „Unechte Teilortswahl“ abgeschafft. Damit entfällt auch die Gliederung nach Wohnbezirken auf den Stimmzetteln. Sie haben weiterhin 26 Stimmen, wobei Sie einem Bewerber bis zu 3 Stimmen geben können. Die Gesamtstimmenzahl von 26 darf aber nicht überschritten werden, da dies ansonsten zur Ungültigkeit der gesamten Stimmabgabe führt.

Kreistagswahl

Im Wahlbezirk „V Stutensee“, zu dem neben Stutensee auch Weingarten gehört, sind 6 Kreisräte zu wählen. Auch bei dieser Wahl können Sie Bewerbern bis zu 3 Stimmen geben. Die Höchststimmenzahl mit 6 darf nicht überschritten werden. Maximal können 6 Bewerber gewählt werden.

Ortschaftsratswahl

In den Ortschaften Friedrichstal, Spöck und Staffort sind je 6 Ortschaftsräte zu wählen. Damit stehen Ihnen 6 Stimmen zur Verfügung. Im Höchstfall können Sie 6 Bewerber wählen. Auch bei der Ortschaftsratswahl können Sie einem Bewerber bis zu 3 Stimmen geben. Achten Sie auch hier darauf, dass die Höchststimmenzahl von 6 nicht überschritten werden darf.

Bis zum Wahltag am 25. Mai 2014 ist es zwar noch einige Zeit, doch erscheint es im Hinblick auf die Briefwahl sinnvoll, schon jetzt darüber zu informieren, was zu beachten ist, um eine ungültige Stimmabgabe oder einen ungültigen Stimmzettel zu vermeiden.

Hinweis:

Die Zugänge zu allen in den Wahlbenachrichtigungen aufgeführten Wahlräumen in den Wahlbezirken der Stadtteile Blankenloch, Blankenloch-Büchig, Friedrichstal, Spöck und Staffort sowie auch für die Briefwahlbezirke im Rathaus Blankenloch sind rollstuhlgerecht ausgestattet.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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