Wertstofftonne bleibt, keine Biotonne

Pressemitteilung von Landratsamt Karlsruhe | 24.05.2014 14:22 | Keine Kommentare

Symbolbild

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Der Landkreis Karlsruhe behält seine Wertstofftonne vorerst bei und sieht auch keine Notwendigkeit, eine zusätzliche Biotonne einzuführen. Dies beschloss der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung am 22. Mai in Stutensee.

„Eine Änderung unseres gut funktionierenden und allseits akzeptierten Wertstoffsammelsystem ist im Moment angesichts der unklaren Rechtsumsetzung und der vielen offenen Fragen nicht sinnvoll“, führte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel im Hinblick auf die jüngste Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus, die ab dem Jahr 2015 eine getrennte Sammlung von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen vorsieht. Unter Fachleuten besteht aber nur Einigkeit, dass Wertstoffe getrennt vom Restabfall gesammelt werden müssen, was der Landkreis Karlsruhe bereits seit vielen Jahren praktiziert, und das so erfolgreich, dass die vom Land Baden-Württemberg für das Jahr 2020 anvisierte Erfassungsquote für Wertstoffe von 160 kg pro Einwohner bereits heute übertroffen werden. Da die Bundesregierung überdies plant, die Wertstofferfassung mit einem Wertstoffgesetz bundeseinheitlich zu regeln, sah der Kreistag keine zwingende Notwendigkeit, jetzt schong zu handeln und ein seit Jahrzehnten bewährtes Sammelsystem zu ändern.

Ähnliches gilt für die Einführung einer zusätzlichen Biotonne: Auch hier fordert das Kreislaufwirtschaftsgesetz ab dem Jahr 2015 grundsätzlich eine getrennte Erfassung von Bioabfällen, zu denen neben Garten-, Park- und Landschaftspflegeabfällen auch Nahrungs- und Küchenabfälle aus privaten Haushalten zählen. Umfangreiche Untersuchungen, die eine repräsentative Haushaltsbefragung, eine Restabfallanalyse mit Prognose der erfassbaren Bioabfallmengen, eine Ökobilanz und die wirtschaftlichen wie rechtlichen Auswirkungen umfassten, haben ergeben, dass eine separate Biotonne nur marginale ökologische Vorteile hätte, aber eine um 20- bis 40-prozentige Gebührenerhöhung nach sich ziehen würde. Da eine separate Biotonne aber nur eingeführt werden muss, wenn dies zur Erfüllung der gesetzlichen Verwertungspflichten erforderlich und wirtschaftlich zumutbar ist, stellte der Kreistag fest, dass unter diesen Umständen für den Landkreis Karlsruhe keine Verpflichtung besteht, die Bioabfälle mit einer zusätzlichen Tonne zu sammeln und verzichtete auf deren Einführung.

Quelle: Landratsamt Karlsruhe

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