Neues von der Gewässerentwicklung

Beitragsbild: Stadt Stutensee

Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 28.01.2015 19:48 | Keine Kommentare

Auch in Stutensee gelten EU-Normen und deshalb muss an unseren Gewässern die sogenannte „Durchgängigkeit“ sichergestellt werden. Inhaltlich geht es darum, allen „aquatischen Lebewesen“ zu ermöglichen, ein Fließgewässer von der Quelle bis zur Mündung und umgekehrt ungehindert durchqueren zu können. Deshalb wurden an der Pfinz-Heglach, für deren Unterhaltung die Stadt verantwortlich ist, mittlerweile die Stauhaltungen in Blankenloch und in Friedrichstal niedergelegt. Die dadurch sofort erzielte Senkung des Wasserspiegels führt automatisch zu einer Erhöhung der Fließgeschwindigkeit, weil dieselbe Wassermenge wie zuvor jetzt durch einen „verringerten“ Bettquerschnitt fließt. Zusammen mit verschiedenen Einbauten im Gewässer, wie strömungslenkenden Pfahlreihen oder eingebrachten Baumwurzeln und Ufermodellierungen, ändert sich dadurch die Gewässerdynamik. Das wiederum führt zu einer wesentlichen Verbesserung der Gewässersituation insgesamt und zu einer Erhöhung der Gewässerqualität, eine weitere verbindliche Forderung der EU.

An einigen Tagen im Jahr muss der Wasserspiegel der Pfinz-Heglach in Blankenloch gestützt, sprich leicht erhöht werden, um Wasser in die dortigen Fischteiche und das anschließende Grabensystem leiten zu können. Für diese Einleitungen bestehen übrigens neu erteilte Wasserrechte. Durch die besondere Wirkungsweise des mittlerweile eingebauten Nadelwehrs wird es gelingen, die Erfordernisse von Wasserspiegelerhöhung und Durchgängigkeit in Einklang zu bringen. Hierzu bedarf es noch einiger Einregulierungen. Sobald die Anlage betriebsbereit ist und funktioniert, erfolgt eine öffentliche Vorstellung. Wir werden hierzu rechtzeitig informieren.

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Über unser städtisches Umwelttelefon, 07244/969-275, erhalten Sie kompetente Auskunft.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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