Lärmaktionsplan für Stutensee beschlossen

Güterzug (Symbolbild)

Beitragsbild: Martin Strohal

Von Martin Strohal | 29.09.2015 20:23 | Keine Kommentare

Aufgrund des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist die Stadt Stutensee verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dem Entwurf hatte der Gemeinderat bereits vor ein paar Monaten zugestimmt. Von Seiten der Öffentlichkeit waren keine Stellungnahmen eingegangen.

Als Lärmquellen werden die Autobahn A5 an der Gemarkungsgrenze sowie die Landesstraßen L558, L559 und L560 aufgeführt, die jedoch außerhalb der Stadtteile verlaufen. Einzig die Strecke der Deutschen Bahn Karlsruhe – Mannheim führt durch Blankenloch, Büchig und Friedrichstal.

Durch Hauptverkehrsstraßen sieht die Verwaltung tagsüber 22 Personen mit über 55 bis 60 dB(A) belastet, drei bis 65 dB(A). Eine verbesserungsbedürftige Situation wurde deshalb nicht festgestellt.

Anders sieht es bei Anwohnern von Haupteisenbahnstrecken aus. Hier sieht die Stadt tagsüber 9.590 Anwohner mit über 55 dB(A) belastet, 120 davon mit über 75 dB(A). Nachts ist die Belastung nur geringfügig besser. Die recht hohe Zahl der geschätzten betroffenen Personen führt die Verwaltung auf die Tatsache zurück, dass die Bahnstrecke durch gewachsene Ortschaften verläuft. Es sei erstrebenswert, durch weiteren Ausbau des aktiven und passiven Lärmschutzes Verbesserungen der Situation herbeizuführen, was aber in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn als Lärmverursacher fällt.

Deshalb seien Lärmschutzwände in Blankenloch, Büchig und Friedrichstal errichtet sowie Schallschutzfesnter und Schallschutzlüfter bezuschusst worden. Außerdem wird auf künftig eingesetzte Flüsterbremsen gesetzt. Die Stadt Stutensee hat in Friedrichstal eine Sanddüne für 249.000 EUR errichtet sowie einen zusätzlichen Lärmschutzwall in Blankenloch für 120.000 EUR gebaut. Die Maßnahmen der Bahn wurden im September 2014 abgeschlossen. Insgesamt wurden ca. 1.350 Personen entlastet.

Die Stadt wird bei künftigen Bauleitplanungen Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete planerisch festlegen, soweit rechtlich möglich. Die Deutsche Bahn wird ab 2017/2018 einen bundesweiten Lärmaktionsplan aufstellen.

Der Lärmaktionsplan soll alle fünf Jahre überprüft und ggf. überarbeitet werden.

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