Räuber gerät an die Falsche

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Pressemitteilung von Polizeipräsidium Karlsruhe | 15.09.2015 8:24 | 2 Kommentare

An die Falsche geraten ist ein noch unbekannter Räuber am Sonntagabend in Stutensee-Staffort. Mit einem beherzten Tritt in den männlichen Schritt und den Einsatz von Pfefferspray konnte die 20-Jährige Kampfsportlerin den Raub ihres Handys verhindern und den Täter obendrein in die Flucht schlagen.

Wie die Ermittlungen ergeben haben, war die junge Frau am Sonntag gegen 20.55 Uhr zu Fuß auf der Brühlstraße in Richtung der Büchenauer Straße unterwegs und mit ihrem Smartphone beschäftigt. Ein junger Mann kam ihr bei der Einmündung beider Straßen entgegen und forderte die Herausgabe ihres Handys. Als sie dies verweigerte, versetzte der Täter seinem Opfer einen Fausthieb ins Gesicht. Dies erwiderte die geübte Kampfsportlerin wohl mit den jahrelang antrainierten Mitteln. Der Räuber flüchtete anschließend zu Fuß. Die 20-Jährige trug durch den Fausthieb eine aufgeplatzte Unterlippe und Kopfschmerzen davon. Zunächst informierte die Angegriffene ihre Mutter, die letztlich gegen 22.00 Uhr die Polizei verständigte. Die anschließend eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen führten allerdings nicht zur Festnahme eines Verdächtigen. Die Ermittlungen durch das Raubdezernat der Karlsruher Kriminalpolizei dauern noch an.

Der Täter wurde auf ein Alter von 25-30 Jahren und 180 cm groß geschätzt mit dunklem Haar, hellhäutig ohne Bart und Brille und sprach deutsch mit ausländischem Akzent. Hinweise zur beschriebenen Person nimmt der Kriminaldauerdienst Karlsruhe unter 0721/939-5555 entgegen.

Quelle: Polizeipräsidium Karlsruhe

forum Kommentare

Wie will denn die Polizei noch Herr der Lage werden?! Gekürzte Gelder, immer mehr Rationalisierung und täglich steigende Zahl an Verbrechen!!! Arme Polizei Ihr tut mir wirklich leid in dieser Zeit!!!

Da ist der Räuber wohl eher an die Richtige geraten. Gute Besserung der jungen Frau und Glückwunsch zur erfolgreichen Verteidigung. Hoffentlich wird sie ihre Kampfsporterfahrung trotzdem nicht noch einmal auf solche Weise einsetzen müssen.