Rasengräber in Staffort möglich

Beitragsbild: Martin Strohal

Pressemitteilung von Ludwig-W. Heidt/Ortsvorsteher Staffort | 04.10.2015 21:12 | Keine Kommentare

Der Ortschaftsrat Staffort hat in der ersten Jahreshälfte dieses Jahres beschlossen und auch konkrete Festlegungen getroffen, wo und wie auf dem alten Friedhofsteil ein gärtnergepflegtes Bestattungsfeld, ein Rasengräberfeld und eine Fläche für Baumbestattungen angelegt werden sollen. Darüber hinaus wird auch notwendigerweise die Urnenbestattungsfläche erweitert. Während durch die ausführenden Fachleute noch konkrete Vorschläge für die Gestaltung des gärtnergepflegten Bestattungsfeldes vorgelegt werden sollen, sind Bestattungen auf dem Rasengräberfeld bereits möglich.

Nachstehend die wichtigsten Einzelheiten hierzu:

Bei dieser Gräberart handelt es sich um Reihengräber gemäß § 11 der Friedhofsatzung, für die gemäß § 8 seit dem Zeitpunkt der Überlassung ein Verfügungsrecht von 20 Jahren eingeräumt wird. Der § 10 sieht nur eine Erdbestattung in Rasengräbern vor. Jedoch kann im Einzelfall auch eine Urnenbestattung im Rasengrab erfolgen. Die Kosten sind allerdings identisch – eine Erdreihengrabstätte kostet 850 Euro. Die liegende Schriftplatte mit einer Größe von 50×50 Zentimetern ist entsprechend den Vorschriften des § 14 niveaugleich anzubringen. Hinsichtlich der Materialien gelten die allgemeinen Vorschriften der Friedhofsatzung auch hier.

Quelle: Ludwig-W. Heidt/Ortsvorsteher Staffort

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