Beteiligung von Jugendlichen und mehr Informationen im Internet

Beitragsbild: Bilderservice Landtag Baden-Württemberg

Von Martin Strohal | 29.12.2015 21:33 | Keine Kommentare

Im Oktober hat der baden-württembergische Landtag ein “Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften” verabschiedet. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich das Vorhaben, direkte Demokratie, also den direkten Einfluss der Bürger auf die Politik in seinem Wohnort zu stärken. Die Änderungen, die dafür an der Gemeindeordnung vorgenommen werden mussten, sind umfangreich:

  • Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden gesenkt.
  • Die Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats werde von sechs Wochen auf drei Monate verlängert.
  • Ehrenamtlich tätige Mandatsträger bekommen Aufwendungen für Pflege und Betreuung Angehöriger während der Ausübung ihres Amtes erstattet.
  • Aus Bürgerversammlungen werden Einwohnerversammlungen, so dass auch Ausländer aus Nicht-EU-Ländern daran teilnehmen können.
  • Einladungen zu Sitzungen wie z.B. Gemeinderat oder Ortschaftsrat müssen mindestens 7 Tage vor Sitzungstag zugestellt worden sein.
  • Fraktionen im Gemeinderat müssen ihre Auffassungen öffentlich darlegen können.
  • Fraktionen können vom Bürgermeister Informationen oder Akteneinsicht verlangen.
  • Eine Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.
  • Es kann ein Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung eingerichtet werden.
  • Die Gemeinde muss Zeit, Ort und Tagesordnung von öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse veröffentlichen. Ebenso müssen die Beratungsunterlagen veröffentlicht werden.
  • Beschlüsse, die in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung gefasst wurden, sind im Wortlaut oder zusammenfassend innerhalb einer Woche nach Sitzung auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.
  • Das Wahlalter für Bürgermeister wird von 65 auf 68 Jahre erhöht.
  • Hauptamtliche Bürgermeister, deren Amtszeit am Tage vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes läuft und die in dieser Amtszeit ihr 68. Lebensjahr vollenden werden, erreichen die Altersgrenze in der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung. Für Oberbürgermeister Demal, der im Mai 2020 68 Jahre alt wird (eine achtjährige Amtszeit würde bis 2023 gehen), hat die Neuregelung demnach keine Auswirkung.

Die Stadtverwaltung muss aufgrund dieser Änderungen die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung für Gemeinderat und Ortschaftsräte anpassen. Dabei wird auf Mustervorlagen des Städte- und Gemeindetags zurückgegriffen und darauf aufbauend eine Version für Stutensee erarbeitet.

Dauerhaft mehr Aufwand entstehe ab Herbst 2016. Ab dann sollen Berichte über den Verlauf öffentlicher Sitzungen im Amtsblatt und im Internet veröffentlicht werden. Das geht über die bisherige Protokollführung hinaus.

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