Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2014
Das Wirtschaftsjahr 2014 schloss mit einem Gewinn in Höhe von 103.103,18 Euro ab. Aufgrund der Gewinne der Jahre 2011 bis 2014 hat sich der bilanzielle Verlustvortrag von ehemals 390 Tausend Euro auf 30 Tausend Euro reduziert. Bei einer Bilanzsumme von knapp 7,5 Millionen Euro entfallen zum 31. Dezember 2014 auf das Anlagevermögen 6,7 Millionen und auf die Verbindlichkeiten 4,5 Millionen Euro. Beschlossen wurde außerdem, dass der Jahresgewinn auf neue Rechnung vorgetragen wird. Dem Verbandsvorsitzenden und der Verbandsverwaltung wurde für das Wirtschaftsjahr 2014 die Entlastung erteilt.
Zwischenbericht 2015 inklusive Bekanntgabe Kreditaufnahmen
Für das Wirtschaftsjahr kann mit einem Jahresgewinn im unteren fünfstelligen Bereich gerechnet werden. Der bilanzielle Verlustvortrag könnte somit nochmals verkleinert bzw. abgebaut werden. Aus dem Wirtschaftsjahr 2014 steht noch eine Kreditermächtigung in Höhe von 135 Tausend Euro zur Verfügung. Für das Wirtschaftsjahr ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 360 Tausend Euro geplant. Beide Kreditaufnahmen wurden noch nicht getätigt, da die bislang realisierten Investitionen mit Deckungsmitteln aus den Vorjahren sowie günstigen Kassenkrediten bei der Stadt Stutensee finanziert sind. Die Mitglieder der Verbandsversammlung nahmen den Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2015 zustimmend zur Kenntnis.
Feststellung des Wirtschaftsplans 2016 mit weiterhin 91 Cent pro Kubikmeter Wassergebühr
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 wurde beraten und mit Erträgen von 1,436 Millionen Euro und Aufwendungen von 1,4703 Millionen Euro beschlossen. Daraus ergibt sich für den Erfolgsplan ein Jahresverlust von 34.300 Euro. Die Wassergebühr von vergleichsweise sehr günstigen 91 Cent je Kubikmeter Wasser kann für das Jahr 2016 nochmals beibehalten werden. Jedoch muss im zweiten Halbjahr die Entwicklung der Kosten genau analysiert werden, um für das Jahr 2017 in Bezug auf den Gebührensatz gegebenenfalls reagieren zu können. Der Wirtschaftsplan sieht des Weiteren im Vermögensplan Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 870.700 Euro vor. Investitionen wurden in Höhe von insgesamt 444 Tausend Euro eingestellt. Die vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen beträgt 360 Tausend Euro. Der Höchstbetrag des Kassenkredits, der im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wurde auf 900 Tausend Euro festgesetzt.
Anerkennung von Schlussabrechnungen
Für die Erneuerung der Automatisierungs- und Leittechnik in den Anlagen der Wasserversorgung, die Sanierung des Straßenabschnitts „Am Rain“ im Stadtteil Blankenloch, den Ausbau der Hardtwaldstraße mit Seitenstraßen im Stadtteil Friedrichstal, den Ausbau von Blumenstraße und Maiblumenweg im Stadtteil Blankenloch sowie die Erschließung des Gewerbegebiets „Süd III“ im Stadtteil Blankenloch wurden durch die Verbandsversammlung die Schlussabrechnungen förmlich anerkannt.
Wasseruntersuchungen im Verbandsgebiet
Frau Diplom-Chemikerin Schäfer berichtete im Gremium über die Ergebnisse der Trinkwasserüberprüfungen, die regelmäßig der Trinkwasserverordnung entsprechend vorgenommen werden. Das Trinkwasser, das der Zweckverband an die Verbraucher liefert, entspricht vollumfänglich den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Der Nitratgehalt liegt mit 13 Milligramm pro Liter weit unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von 50 Milligramm pro Liter. Auch die weiteren Parameter wie zum Beispiel Eisen, Mangan, Pflanzenschutzmittelrückstände oder Chlorierungsprodukte ergeben keinerlei Beanstandungen. Die Wasserversorgungsanlagen wurden im Juli 2015 durch das Gesundheitsamt routinemäßig überprüft. Auch hierbei gab es keine Beanstandungen. Nach bedenklichen Konzentrationen an Perfluorierten Chemikalien (PFC) im Grundwasser im Bereich Rastatt wurden auch die Rohwässer der Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes vorsorglich auf diese Chemikalien hin untersucht. Die Ergebnisse ergaben keine Beanstandungen. Die Prüfberichte werden regelmäßig im Internet unter www.stutensee.de/rathaus-buergerdienste/ver-und-entsorgung/wasserversorgung/ veröffentlicht.
Bau und Betrieb einer zentralen Enthärtungsanlage
Vorstellung der Machbarkeitsstudie
Nachdem in der letzten Sitzung der Verbandsversammlung Ende November 2014 der Verbandsvorsitzende ermächtigt wurde, weitergehende Untersuchungen zu der Möglichkeit einer zentralen Enthärtungsanlage zu beauftragen, wurden die Ergebnisse in der öffentlichen Sitzung durch Dr. Ing. Hesse vom Technologiezentrum Wasser (TZW) vorgestellt. Da der Zweckverband Trinkwasser von sehr guter Qualität liefert, wäre die zentrale Enthärtung eine Komfortmaßnahme. Es besteht somit kein Erfordernis einer zentralen Enthärtung, so der Experte. Die Machbarkeitsstudie empfiehlt im vorliegenden Fall das so genannte Membranverfahren, da es betriebstechnisch und wasserchemisch die meisten Vorteile bietet. Dieses Verfahren wird zum Beispiel auch im Wasserwerk Bruchsal seit dem Jahr 2013 angewandt. Bei dem Verfahren entsteht als Rückstand ein Konzentrat, das, wenn die Voraussetzungen vorliegen, entweder in ein Gewässer oder aber in eine Kläranlage eingeleitet werden kann. Kostengünstiger wäre eine Einleitung vom Wasserwerk Blankenloch in den Pfinz-Entlastungskanal und vom Wasserwerk Friedrichstal in die Heglach. In der Machbarkeitsstudie wurde eine Gebührenerhöhung von 41 Cent je Kubikmeter für den Fall der Gewässereinleitung ermittelt. Die aktuelle Wassergebühr beträgt 91 Cent je Kubikmeter zuzüglich Umsatzsteuer.
Da noch eine Genehmigung durch das Landratsamt Karlsruhe (Amt für Umwelt und Arbeitsschutz) zur Einleitung des aus der zentralen Enthärtungsanlage entstehenden Konzentrats aussteht, konnte ein Beschluss für oder gegen den Bau und Betrieb einer zentralen Enthärtungsanlage noch nicht gefasst werden. Grundlage der ausstehenden Genehmigung ist ein Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg, der derzeit erstellt wird und Anfang des Jahres 2016 vorliegen soll. Frühestens dann können die Auswirkungen der Konzentrateinleitung auf die Gewässerökologie vom Amt für Umwelt und Arbeitsschutz abschließend beurteilt werden. Falls das Landratsamt zu dem Schluss kommt, dass keine unerhebliche Gewässerbelastung vorliegt, müsste durch den Verband ein Gutachten eingeholt werden. Für dieses Gutachten müssten über einen Zeitraum von einem Jahr regelmäßige Messungen in den beiden Gewässern vorgenommen werden. Eine ebenfalls denkbare Einleitung des Konzentrats in die beiden Kläranlagen Blankenloch und Karlsdorf-Neuthard (Zweckverband Kammerforst) dürften die Wassergebühr noch in wesentlich größerem Umfang als die oben genannten 41 Cent je Kubikmeter steigen lassen.
Für die in vielen Haushalten betriebenen dezentralen Enthärtungsanlagen wurde als Nachteil vor allem das hohe Verkeimungspotential benannt. Für den Fall, dass die privaten Anlagen nicht regelmäßig gewartet werden, sind sie im Vergleich zu einer zentralen Enthärtungsanlage qualitativ nachteilig. Falls die Genehmigung zur Konzentrateinleitung im Frühjahr 2016 erteilt und die Verbandsversammlung der Investition in Höhe von rund drei Millionen Euro zustimmen würde, wäre ein Zeitrahmen von etwa zwei Jahren für Planung und Umsetzung bis zur Inbetriebnahme erforderlich. Vor dem Beschluss der Verbandsversammlung für oder gegen die zentrale Enthärtung soll eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, um die Meinung der Bevölkerung berücksichtigen zu können.
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
forum Kommentare
Mit Susi Enderle als OB hätte es diese Diskussion nicht gegeben.
Danke für die Information. D. h. bei einem Preis von ca. 2.500¬ für eine private Enthärtungsanlage Würde diese sich nach ca. 6.100qm Wasser amortisieren. Halt, da habe ich das notwendige Salz vergessen. => Also noch später. Aktuell braucht meine Familie weniger als 100qm Wasser, d. h. über 61 Jahre wäre die kommunale Anlage günstiger und (siehe Verkeimungsgefahr) wahrscheinlich auch gesünder.
@Die PARTEI Stutensee: Warum hätte es diese Diskussion nicht gegeben. Weil es ohne diese Diskussion und notwendigen Klärungen entschieden worden wäre? Von wem? Erklären Sie doch kurz Ihren obigen Satz.
Meine Aquariumbewohner würden sich freuen. Eine eigene Osmoseanlage hat leider keinen Platz in der Wohnung.