Landkreis zahlt 108 Mio EUR für 7 Jahre Stadtbahnverbindungen

Unterzeichneten langfristige Verträge zur Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs: Technischer Geschäftsführer AVG Ascan Egerer, Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Vorsitzender der AVG-Geschäftsführung Dr. Alexander Pischon, kaufmännischer Prokurist AVG Dr. Thilo Grabo.

Beitragsbild: Landratsamt Karlsruhe

Pressemitteilung von Landratsamt Karlsruhe | 11.03.2016 21:55 | Keine Kommentare

Am vergangenen Dienstag haben Landrat Dr. Christoph Schnaudigel und die kaufmännischen und technischen Geschäftsführer der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) Dr. Alexander Pischon und Ascan Egerer langfristige Verträge über die Schienenverkehrsleistungen sowie zur Beschaffung neuer Stadtbahnfahrzeuge unterzeichnet, wie das Karlsruher Landratsamt mitteilt. Im Einzelnen handelt es sich um die Linien S1/S11 zwischen Hochstetten und Bad Herrenalb/Ittersbach, die Linie S2 zwischen Spöck und Rheinstetten, die Linie S31/S32 zwischen Bruchsal und Menzingen/Odenheim sowie um Mehrverkehre auf den Linien S32/S32, S4, S42, S5 und S9, die vom Landkreis über das Angebot des Landes hinaus als notwendig erachtet werden. „Damit haben wir Planungssicherheit für die nächsten Jahre und Kostentransparenz, weil wir jetzt genau wissen, welche Summen für jede Leistung auf jeder einzelnen Strecken fällig wird“, freute sich Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Insgesamt 108 Mio EUR zahlt der Landkreis innerhalb der Vertragslaufzeit bis 2022 als Betriebskostenzuschuss an die AVG. Als Gegenleistung wird das gewohnte Schienenverkehrsangebot zeitgemäß aufrecht erhalten.

Vertraglich geregelt ist auch die Ersatzbeschaffung von 25 Stadtbahnfahrzeugen. Ab Ende 2017 wird sukzessive, d.h. ein Fahrzeug pro Monat, die bis zu 26 Jahre alten und entsprechend wartungsintensiven und reparaturanfälligen Fahrzeuge ersetzen. Beschafft werden Niederflur-Fahrzeuge, die einen barrierefreien Zustieg ermöglichen.

„Wir freuen uns sehr über den Abschluss des neuen Verkehrsvertrags. Dieser ist ein wichtiger Baustein zur Absicherung und Weiterentwicklung des erfolgreichen Karlsruher Modells“, so Dr. Alexander Pischon, Vorsitzender der AVG-Geschäftsführung. Auch die Regelung zum Thema Neufahrzeuge ist für die AVG von großer Bedeutung: „Auf dieser Grundlage können wir unseren Fahrgästen auch weiterhin einen hochwertigen Service bieten“, so Pischon.

Quelle: Landratsamt Karlsruhe

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