Erneute Resolution gegen Ausbau der Bahnstrecke

Beitragsbild: Martin Strohal

Von Martin Strohal | 26.04.2016 21:15 | Keine Kommentare

In seiner April-Sitzung positionierte sich der Stutenseer Gemeinderat erneut gegen einen viergleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke durch Blankenloch und Friedrichstal. Anlass dafür ist der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030, zu dem sich jedermann im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens bis Anfang Mai äußern kann. Oberbürgermeister Klaus Demal begrüßte es, dass der Entwurf nun eine offene Trassendiskussion zulasse, wie es der Gemeinderat bei seiner letzten Resolution gefordert hatte (wir berichteten).

Vor einem Jahr war die Korridorstudie Mittelrhein veröffentlicht worden, die den viergleisigen Ausbau der Strecke zwischen Karlsruhe und Mannheim empfahl, während an anderen Stellen von Ausbau- oder Neubaustrecken die Rede war. Daraufhin hatte sich in Hagsfeld eine Bürgerinitiative gegründet und sowohl der Stutenseer Gemeinderat als auch der Kreistag eine Resolution dagegen verabschiedet. Anfang diesen Jahres traf sich Friedrichstals Ortsvorsteher Kurt Gorenflo mit dem zuständigen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, um die Angelegenheit zu erörtern.

Demal rechnet damit, dass der Bundesverkehrswegeplan zum Jahresende vom Bundeskabinett verabschiedet wird. Anschließend werden die Verkehrsträger, im Fall der Schienen die Deutsche Bahn, in Vorplanungen eintreten. Beim Bundesverkehrswegeplan handele es sich lediglich um den Bedarf, also eine Investitionsabsichtserklärung. “Wir wollen insbesondere gemeinsam deutlich machen, dass Akzeptanz bei den Menschen einen vorausschauenden optimalen Lärmschutz entlang des gesamten Korridors erfordert”, so Demal. Dies sei unabhängig vom Streckenverlauf sicherzustellen.

Ansgar Mayr (CDU) freute sich, dass bei Bahn und Ministerium endlich erkannt worden sei, dass der Ausbau in Stutensee oberirdisch nicht zu realisieren sei. Nun müssten sich die Planer Gedanken machen. “Optimaler Lärmschutz ist unabdingbar”, betonte Mayr.

Ludwig-W. Heidt (Freie Wähler) erklärte die Zustimmung seiner Fraktion zu der Resolution. Er sprach von “Phantastereien von Verzweiflungstätern”. Alles Bisherige sei völlig inakzeptabel.

Heinrich Sickinger (SPD) beklagte, dass die Bundesrepublik viele Jahre zu spät mit der Diskussion beginne, weil sich bislang alles auf Stuttgart 21 konzentriert habe. Es sei schon lange absehbar gewesen, dass auch die Rheintalschiene ausgebaut werden müsse. Der Neubau sei vielleicht in 30 Jahren fertig, “die Zugdichte nimmt aber jetzt schon zu!” Deshalb müssten die Güterzüge jetzt umgerüstet werden. Mit der neuen Technik seien sie ca. 50% leiser als bisher. Diesen Punkt habe er auch in die Resolution eingebracht.

Die einstimmig verabschiedete Resolution des Stutenseer Gemeinderats im Wortlaut:

Resolution des Gemeinderats der Stadt Stutensee zum Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 21.03.2016

  1. Entgegen der im März 2015 veröffentlichten “Korridorstudie Mittelrhein” sieht der am 21.03.2016 ausgelegte Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2016 des BVMI für den Schienengüterverkehr im Bereich Philippsburg-Molzau – Graben-Neudorf – Karlsruhe eine Ausbaustrecke oder eine Neubaustrecke vor. Damit hat der Bund unserem Anliegen nach einer offenen Trassendiskussion entsprochen.
  2. Dieses Diskussionsverfahren muss – wie alle weiteren Verfahrensschritte – unter enger Einbeziehung der betroffenen Bürger und Kommunen alle möglichen Varianten berücksichtigen; nur so können für die Region geeignete und verträgliche Lösungsmöglichkeiten gefunden werden. Hierzu gilt es, die regionsübergreifende “Arbeitsgruppe Schienengüterverkehr im Raum Karlsruhe/Germersheim” als regionales Fachforum mit Einbindung aller Akteure zu unterstützen. Die diesbezügliche Stellungnahme des federführenden Regionalverbands Mittlerer Oberrhein wird von uns mitgetragen.
  3. Ein durchgehender viergleisiger Ausbau der DB-Strecke ist auf der Gemarkung Stutensee oberirdisch baulich nicht möglich und städtebaulich verträglich nicht umsetzbar. Die Wohn- und Gewerbebebauung grenzt in den Ortslagen unmittelbar an die Schienen. Ein solcher Ausbau würde zusätzlich durch die vorhandenen Stadtbahngleise parallel der DB-Strecke erschwert.
  4. Auch im Verlauf der weiteren Verfahrens- und Planungsschritte sind diese örtlichen Verhältnisse vollständig zu berücksichtigen. Das BMVI und die Deutsche Bahn werden aufgefordert, dem weiteren Diskussions- und Planungsprozess zutreffende Grundlagen und aktualisierte Fakten zugrunde zu legen.
  5. Ebenso muss das BMVI seinem Planungsziel, die Anwohner an den Bestandsstrecken vom Schienenlärm zu entlasten, auch in diesem Verfahren gerecht werden. Hierzu zählt auch, möglichst bald die umfassende Umrüstung des rollenden Materials vorzunehmen, so dass insgesamt die Akzeptanz des Schienenverkehrs steigt. Bei allen in der Region diskutierten Varianten ist ein optimaler Lärmschutz für die Menschen unbedingt sicherzustellen.

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