Um die Gewährleistung des Jugendschutzes vor Alkohol und Tabakwaren zu überprüfen, waren zum wiederholten Mal Testkäuferinnen und Testkäufer in Stutensee unterwegs. Dabei wurden wieder zahlreiche Einzelhändler in allen Stadtteilen, die auch ein entsprechendes Sortiment anbieten, mit Hilfe von vier sechzehnjährigen Jugendlichen auf die Probe gestellt. Dabei konnte eine im Verhältnis rückläufige Anzahl an Verstößen beobachtet werden. Auf Anfrage von meinstutensee.de, wie viele Verstöße dokumentiert wurden und um welche Art von Verstößen es sich handle, antwortete die Stadtverwaltung Stutensee, dass neun Händler in ganz Stutensee überprüft und dabei drei Verstöße dokumentiert worden sein, davon alle drei im Zusammenhang mit der Abgabe von Spirituosen an Minderjährige. Darüber, welche Händler konkret “getestet” wurden, könne man aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben.
Auffällig war insbesondere die Tatsache, dass trotz Ausweiskontrolle und des relativ einfach zurückrechenbaren Geburtsjahres 2000 das tatsächliche Alter falsch berechnet wurde und damit zu einem Verstoß führte. Die Testkäufe sind als eine gemeinsame Konzeption des Polizeipräsidiums Karlsruhe, des Landkreises Karlsruhe und der Stadt Stutensee eine bewährte Methode zur Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Tabakwaren und Alkohol an Minderjährige. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren, Brandweinhaltige Getränke sowie Tabakwaren dürfen erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden. Da die Schädigungsgrenzen deutlich niedriger als bei erwachsenen Konsumenten liegen, sind Kinder und Jugendliche besonders durch den Alkoholmissbrauch gefährdet. Sie reagieren empfindlicher als Erwachsene auf den Konsum von Alkohol und Tabak und tragen zudem ein erhöhtes Risiko für körperliche Schäden und die Entwicklung einer späteren Abhängigkeitserkrankung.
Die Testkäufe sind ein ergänzendes und bewährtes Modul im Rahmen der Landkreisinitiative „Wegschauen ist keine Lösung“. Sie sollen dazu beitragen, dass sich die Verfügbarkeit von alkoholischen Produkten und Tabakwaren für junge Menschen im öffentlichen Bereich verringert, indem sich auch die Verantwortlichen im Einzelhandel und Gaststättenbereich an das Jugendschutzgesetz halten. Die Testkäufe zielen auch darauf ab, Schwachstellen im Umgang mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes aufzudecken. Verkaufsstellen, die die gesetzlichen Bestimmungen nicht einhalten, werden nach dem Testkauf unmittelbar auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht und müssen mit einer anschließenden Anzeige rechnen. Für Testkäufe werden mit Einverständnis der Eltern Testkäufer im Alter zwischen 16 und 17 Jahren geschult. Außerhalb ihres sozialen Umfeldes versuchen sie in Gaststätten und Einzelhandel, an Tankstellen, Kiosken, Alkohol und Tabakwaren zu kaufen. Mitarbeiter aus den Behörden begleiten sie und dokumentieren den Einsatz sowie eventuelle Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen. Das Konzept greift auch auf Erfahrungen von anderen Städten und Landkreisen zurück und soll in erster Linie präventiv wirken.
forum Kommentare
Kein Gesetz ohne Kontrolle. Da es leider nicht ohne ein bisschen “Druck” funktioniert, finde ich es gut, dass solche Kontrollen gemacht werden. Wer Alkohol wirklich bekommen möchte, findet zwar immer einen Weg oder volljährigen (oder über 16-jährigen) Bekannten, der meint, hilfreich sein zu müssen. Aber man sollte es den Jugendlichen bei Drogen und diesen Genussmitteln aus meiner Sicht nicht zu einfach machen. Auch der ältere “Helfer” weiß damit zumindest, dass er sich strafbar macht.
Das ist ganz klar eine Verleitung zu einer Straftat!
Es ist doch nicht die Verkäuferin, die die Straftat begehen will, sondern der ausgelegte Köder!
Diese Spielchen gabs schon im Dritten Reich um die Aufmerksamkeit der Bevölkerung zu schärfen.
In einer Demokratie wie der unsrigen sollten sollche denunzierenden Spielchen nichts mehr verloren haben und die Gründeväter haben deshalb zurecht den Paragrafen des Verleitens zu einer Straftat unter Strafe gestellt!
Bin mir sicher, wenn eine Verkäuferin dagegen bis zum Obersten Gerichtshof klagt, bekommt sie recht!
Wenn wir das Testvergehen zum rechtsstaatlichen Mittel zur Aufmerksamkeitsschärfung erklären, dann gute Nacht! Man stelle sich vor wir schicken Scheinertrinkende in Schwimmbäder um zu testen ob Bademeister gut aufpassen!
Oder ob die Polizei ihre Aufgabe gut macht. Nein, das tuen wir nicht, weil wir dem Bademeister und dem Polizisten unterstellen gute Arbeit zu machen, die Verkäuferin aber zu blöd dafür halten!
Ich bin enstetzt! Und noch mehr entsetzt bin ich über weite Teile der Bevölkerung, die dieses Vorgehen auch noch für gut halten!
Indessen: Trotzdem ertrinken immer noch Menschen und es fahren Betrunkene duch die Gegend!