Stafforter Dreschhalle nicht nutzbar – Alternativen für Feste

Dreschhalle Staffort

Beitragsbild: Martin Strohal

Pressemitteilung von Ludwig-W. Heidt (Ortsvorsteher Staffort) | 20.07.2016 22:11 | Keine Kommentare

Aufgrund der zurückliegenden amtlichen Brandverhütungsschau, die bei öffentlichen Gebäuden im Abstand von etwa fünf Jahren durchgeführt wird, wurde die Nutzung der Dreschhalle so lange untersagt, bis die Beanstandungen behoben sind (wir berichteten). Derzeit wird mit Hochdruck überprüft, welche konkreten Maßnahmen diesbezüglich erforderlich sein werden und welcher Kostenaufwand damit verbunden sein dürfte.

Teilweise Absagen von Festen

Die überraschende Nutzungsuntersagung hat bereits dazu geführt, dass der Gesangverein Germania sein Sommerfest absagte und die Abteilungswehr Staffort der Freiwilligen Feuerwehr Stutensee ihren „Tag der Feuerwehr“. Beide Veranstalter sahen sich aus unterschiedlichen Gründen außerstande, anstelle der Dreschhalle die Mehrzweckhalle zu nutzen. Die evangelische Kirchengemeinde Staffort-Büchenau führte das Gemeindefest in der Mehrzweckhalle durch.

Nutzung von Zelten um die Dreschhalle

Nun galt es, Lösungsansätze zu finden, damit zumindest das Sommerfest der Natur-  und Vogelfreunde am 21. und 22. August und das Fischerfest des Vereins für Fischerei und Gewässerschutz vom 27. bis 29. August stattfinden können. Dies wird in der Form möglich sein, dass beide Veranstaltungen auf die Art und Weise zu organisieren sind wie das „Zweite kleine Fest der Nationen“ am 21. Mai. Das bedeutet, dass zum einen die Sanitäreinrichtungen genutzt werden dürfen, und zum anderen, dass zur Bewirtung sowohl die Getränkeausgabe als auch die Küche Verwendung finden. Ein sonstiger Aufenthalt der Gäste innerhalb der Dreschhalle darf  jedoch nicht in Frage kommen und hat zu unterbleiben. Die Bewirtung findet demnach im Zelt bzw. unter Pavillons statt. Falls möglich wird hierbei erneut die Stafforter Patenkompanie durch Bereitstellung neuen Zeltmaterials unentgeltlich unterstützen, ebenfalls beim Auf- und Abbau. Um hierfür eine rechtliche Grundlage zu haben, hat Ortsvorsteher Ludwig-W. Heidt eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ von der Rechtsabteilung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe erhalten. Sie ist die zwingende Grundlage dafür, dass die Patenkompanie überhaupt unterstützen darf. Da für beide Vereine die Durchführung ihrer Feste in der Mehrzweckhalle unvorstellbar gewesen wäre, ist dies die einzige Lösung, beide Veranstaltungen zu retten. Angesichts der Gesamtsituation sind damit auch die beiden Vereine mehr als zufrieden.

Quelle: Ludwig-W. Heidt (Ortsvorsteher Staffort)

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