Die Ampelanlagen auf der Hauptstraße in Blankenloch neben der Straßenbahnlinie sind unbedingt auch für geradeausfahrende Verkehrsteilnehmer zu beachten. Darauf macht das Ordnungsamt Stutensee aus gegebenem Anlass aufmerksam, da es hier immer wieder zu Missverständnissen kommt.
Die Einrichtung der Lichtsignale erfolgte bereits mit der Inbetriebnahme des Straßenbahnverkehrs in Blankenloch-Büchig 1997, da eine Sicherheitsauflage der technischen Aufsichtsbehörde darin bestand, dass bei Näherung einer S-Bahn sämtliche sonstigen Verkehrsströme anhalten müssen. Diese Regelung ist erforderlich, damit jederzeit gewährleistet werden kann, die Gleise von Fahrzeugen freizuhalten. Daher erhalten alle Verkehrsteilnehmer und insbesondere der “Geradeaus”-Verkehr bei anstehendem Bahnverkehr ein rotes Ampelsignal, so dass die auf den Gleisen stehenden Fahrzeuge diese gegebenenfalls räumen können.
Die sich unter dem Andreaskreuz befindliche Pfeilbeschilderung deutet dabei lediglich auf die Gefahrenstelle durch die Bahn mit Richtungsangabe hin und bezieht sich damit nicht auf die Ampel. Ein rotes Signal ohne Pfeilangabe bedeutet, dass jeder Verkehrsteilnehmer, egal ob abbiegend oder geradeausfahrend, aus den erläuterten Gründen anhalten muss.
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
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